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Zusatzprüfungen

Zusatzprüfungen in den Lehramtsstudiengängen

Zusatzprüfungen machen den Erwerb von Unterrichtsbefähigungen in einem weiteren Lehramt möglich. Eine Zusatzprüfung kann erst nach bestandener Zweiter Staatsprüfung (also nach dem Vorbereitungsdienst) abgelegt werden. Für Zusatzprüfungen sind weitere Studien Voraussetzung, um zur Prüfung zugelassen zu werden.

Zum Lehramt an Beruflichen Schulen und zum Lehramt an Gymnasien sind keine Zusatzprüfungen möglich.

 

Zusatzprüfung zum Grundschullehramt

Eine Zusatzprüfung zum Grundschullehramt (L1) kann ablegen, wer eine Zweite Staatsprüfung in einem anderen Lehramt besitzt. Die Prüfung wird in der Didaktik der Grundschule und in den Unterrichtsfächern Deutsch und Mathematik sowie in einem weiteren Unterrichtsfach nach Wahl abgelegt.

Das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung zum Grundschullehramt kann frühestens nach abgeschlossener Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen, Lehramt an Gymnasien oder Lehramt an Förderschulen (bzw. dem Masterabschluss in den Studiengängen „Berufliche und Betriebliche Bildung“) aufgenommen werden. Wenn Sie nach der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Masterabschluss in „Berufliche und Betriebliche Bildung“ mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Zusatzprüfung für das Lehramt an Grundschulen beginnen möchten, bewerben Sie sich bitte in der Bewerbungsfrist für ein Wintersemester für das Abschlussziel „Zusatzprüfung für das Lehramt an Grundschulen“.

Das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Grundschulen setzt sich zusammen aus den Fächern Deutsch, Mathematik, einem dritten Unterrichtsfach sowie Didaktik der Grundschule.

Bitte teilen Sie dem Studierendensekretariat alle zu studierenden Anteile mit der entsprechenden Semesterangabe nach Zulassung im Rahmen der Beantragung der Immatrikulation mit: Deutsch, Mathematik, 3. Unterrichtsfach, Didaktik der Grundschule. Bitte beachten Sie: Für eine Einschreibung für ein höheres Semester in einem der Fächer benötigen Sie eine Anerkennung/Semestereinstufung der Hessischen Lehrkräfteakademie – Prüfungsstelle Gießen.

Bitte beachten Sie: Die Zulassung zum Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung erfolgt nachrangig. Auch bei der Anmeldung zu Modulen bzw. Lehrveranstaltungen können Sie nachrangig zugelassen werden (Studien- und Prüfungsordnung, §9)

 

Zusatzprüfung zum Haupt- und Realschullehramt

Eine Zusatzprüfung zum Haupt- und Realschullehramt (L2) kann ablegen, wer eine Zweite Staatsprüfung in einem anderen Lehramt besitzt. Die Prüfung wird in einem Unterrichtsfach abgelegt. L1-Studierende bzw. Absolvent/innen, die eine Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen anstreben, müssen die Prüfung in zwei Unterrichtsfächern ablegen.

Das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen kann nach abgeschlossener Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Gymnasien oder Lehramt an Förderschulen bzw. dem Masterabschluss in den Studiengängen „Berufliche und Betriebliche Bildung“ aufgenommen werden. Wenn Sie nach der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Masterabschluss in „Berufliche und Betriebliche Bildung“ mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen beginnen möchten, bewerben Sie sich bitte in der Bewerbungsfrist für ein Wintersemester für das Abschlussziel „Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen“. 

Im Rahmen des Studiums zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen studieren Sie i.d.R. ein weiteres Unterrichtsfach für das Haupt- und Realschullehramt. Absolvent/innen des Lehramts an Grundschulen müssen zwei Unterrichtsfächer für das Haupt- und Realschullehramt studieren. 

Bitte beachten Sie, Sie können im Formular nur ein Fach eintragen. L1 Absolvent/innen bewerben sich deshalb für das Abschlussziel „Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen“ und tragen im Formular in dem dafür vorgesehenen Feld ein Fach ein. Bitte teilen Sie dem Studierendensekretariat beide zu studierenden Fächer mit der entsprechenden Semesterangabe nach Zulassung im Rahmen der Beantragung der Immatrikulation mit. Bitte beachten Sie: Für eine Einschreibung für ein höheres Semester in einem der Fächer benötigen Sie eine Anerkennung/Semestereinstufung der Hessischen Lehrkräfteakademie – Prüfungsstelle Gießen.

Wenn Sie bereits einen Lehramtsstudiengang (L1, L3, L5) an der JLU studieren, kann das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen mit einer Ausnahme (siehe Kasten unten) auch schon parallel zum grundständigen Lehramtsstudium absolviert werden. Wenn Sie parallel zum grundständigen Lehramtsstudium mit der Vorbereitung auf eine Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen beginnen möchten, bewerben Sie sich bitte in der Bewerbungsfrist für ein Wintersemester für das Sonderabschlussziel „Zusatzprüfung oder weiteres Fach Lehramt an Haupt- und Realschulen ohne Abschluss“. Studierende des Lehramts an Grundschulen müssen zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen zwei Unterrichtsfächer für das Haupt- und Realschullehramt studieren. L1-Studierende bewerben sich deshalb für das Abschlussziel „Zusatzprüfung oder weiteres Fach Lehramt an Haupt- und Realschulen ohne Abschluss“ und tragen bitte in dem vorgesehenen Feld ein Fach ein.

Bitte teilen Sie dem Studierendensekretariat beide zu studierenden Fächer mit der entsprechenden Semesterangabe nach Zulassung im Rahmen der Beantragung der Immatrikulation mit. Bitte beachten Sie: Für eine Einschreibung für ein höheres Semester in einem der Fächer benötigen Sie eine Anerkennung/Semestereinstufung der Hessischen Lehrkräfteakademie – Prüfungsstelle Gießen.

Sobald Sie die Erste Staatsprüfung erworben haben, muss der Abschluss für Ihr vorher schon begonnenes Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen geändert werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Studierendensekretariat.

Bitte beachten Sie: Die Zulassung zum Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung erfolgt nachrangig. Auch bei der Anmeldung zu Modulen bzw. Lehrveranstaltungen können Sie nachrangig zugelassen werden (Studien- und Prüfungsordnung, §9)

Studium: Wenn Sie parallel zu Ihrem grundständigen Lehramtsstudium noch mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Zusatzprüfung beginnen, kann es zu Lehrveranstaltungsüberschneidungen kommen. Ein Abschluss in Regelstudienzeit kann nicht gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie: Lehramtsstudierende (L1, L3, L5) können ab dem Sommersemester 2022 Studienleistungen zur Vorbereitung auf eine Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen im Fach Sport nicht parallel zum grundständigen Studium, jedoch nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung erwerben.

 

Zusatzprüfung zum Förderschullehramt

Die Zusatzprüfung zum Lehramt an Förderschulen (L5) kann ablegen, wer eine Zweite Staatsprüfung in einem anderen Lehramt besitzt und ein förderpädagogisches Studium von mindestens vier Semestern an einer Universität absolviert hat. L1-Studierende bzw. Absolvent/innen müssen zusätzlich ein Unterrichtsfach des Lehramts an Förderschulen studieren, um die Lehrbefähigung für ein Fach der Sekundarstufe I zu erwerben. Die Zusatzprüfung umfasst Prüfungen in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen sowie eine diagnostische Hausarbeit.

Das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung zum Lehramt an Förderschulen kann frühestens nach abgeschlossener Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Haupt- und Realschulen oder Lehramt an Gymnasien bzw. dem Masterabschluss in den Studiengängen „Berufliche und Betriebliche Bildung“ aufgenommen werden. Wenn Sie nach der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Masterabschluss in „Berufliche und Betriebliche Bildung“ mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Zusatzprüfung für das Lehramt an Förderschulen beginnen möchten, bewerben Sie sich bitte in der Bewerbungsfrist für ein Wintersemester für das Abschlussziel „Zusatzprüfung für das Lehramt an Förderschulen“. 

Bitte beachten Sie, Sie können im Formular nur ein Fach/eine Fachrichtung eintragen. Bitte bewerben Sie sich für das Abschlussziel „Zusatzprüfung für das Lehramt an Förderschulen“ und tragen bitte in dem dafür vorgesehenen Feld eine förder- bzw. sonderpädagogische Fachrichtung ein. Bitte teilen Sie dem Studierendensekretariat nach Zulassung im Rahmen der Beantragung der Immatrikulation alle zu studierenden Anteile mit der entsprechenden Semesterangabe mit: 1. sonder- bzw. förderpädagogische Fachrichtung, 2. sonder- bzw. förderpädagogische Fachrichtung und Heil- und Sonderpädagogik. Bitte beachten Sie: Für eine Einschreibung für ein höheres Semester in einem der Fächer benötigen Sie eine Anerkennung/Semestereinstufung der Hessischen Lehrkräfteakademie – Prüfungsstelle Gießen.

Absolvent/innen des Lehramts an Grundschulen müssen zusätzlich noch ein L5-Unterrichtsfach studieren. Bitte beachten Sie, Sie können im Formular nur ein Fach/eine Fachrichtung eintragen. L1-Absolvent/innen bewerben sich für das Abschlussziel „Zusatzprüfung für das Lehramt an Förderschulen“ und tragen bitte in dem dafür vorgesehenen Feld eine förder- bzw. sonderpädagogische Fachrichtung ein. Bitte teilen Sie dem Studierendensekretariat nach Zulassung im Rahmen der Beantragung der Immatrikulation alle zu studierenden Anteile mit der entsprechenden Semesterangabe mit: 1. sonder- bzw. förderpädagogische Fachrichtung, 2. sonder- bzw. förderpädagogische Fachrichtung, ein Unterrichtsfach und Heil- und Sonderpädagogik. Bitte beachten Sie: Für eine Einschreibung für ein höheres Semester in einem der Fächer benötigen Sie eine Anerkennung/Semestereinstufung der Hessischen Lehrkräfteakademie – Prüfungsstelle Gießen.

Bitte beachten Sie: Die Zulassung zum Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung erfolgt nachrangig. Auch bei der Anmeldung zu Modulen bzw. Lehrveranstaltungen können Sie nachrangig zugelassen werden (Studien- und Prüfungsordnung, §9)

Das Curriculum für das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Förderschulen finden Sie unter: http://www.uni-giessen.de/fbz/zentren/zfl/orga/download/downpa/zulfuenf

Zum Lehramt an Beruflichen Schulen und zum Lehramt an Gymnasien sind keine Zusatzprüfungen möglich.