Staatliche Pflichtfachprüfung
Staatliche Pflichtfachprüfung
Auch während der Corona-Krise findet die Erste Prüfung statt. Das Justizprüfungsamt überprüft diese Einschätzung jedoch regelmäßig. Es wird darum gebeten, sich regelmäßig aktuell auf der Internetseite des Justizprüfungsamtes zu informieren.
Beachten Sie die Informationen zur Pflichtfachprüfung auf der Homepage des JPA, in denen aktuelle Hinweise gegeben werden, die für die Erste Prüfung wichtig sind: insbesondere - auch speziell im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie -
- den Hinweis auf Einlasskontrollen wegen der Corona-Pandemie,
- den Hinweis für die Klausurtermine ab Oktober 2020 in der staatlichen Pflichtfachprüfung,
- die Regelung zum Freiversuch und zur Notenverbesserung für die Klausrtermine im Oktober,
- die voraussichtlichen Termine der staatlichen Pflichtfachprüfung für das Jahr 2023,
- den aktualisierten Meldebogen für die staatliche Pflichtfachprüfung (Stand April 2022) sowie
- das zugehörige Merkblatt für die Meldung zur Prüfung.
Nichtanrechnung von Pandemiesemestern auf die Studienzeit:
Seitens des JPA werden das Sommersemester 2020, das WS 2020/2021, das Sommersemester 2021 sowie das Wintersemester 2021/2022 nicht auf die für § 21 JAG maßgebliche Studienzeit angerechnet. Dies gilt sowohl für den Freiversuch als auch die Notenverbesserung gegen Gebühr. Die Einjahresfrist nach § 21 Abs. 4 JAG bleibt hiervon unberührt.
Lesen Sie hier die Stellungnahme der Dekane der rechtswissenschaftlichen Fachbereiche an den hessischen Universitäten zur Freiversuchsregelung im Winter-Semester 2020/21