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Informationen für Studierende am FB 01, die mit ERASMUS im Ausland studieren möchten

Wir freuen uns über Ihr Interesse mit ERASMUS+ an einer der Partner-Universitäten der Justus-Liebig Universität zu studieren. Diese Seite dient dazu, Ihnen alle Informationen rund um das ERASMUS Auslandssemester zur Verfügung zu stellen. Falls Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Eine Übersicht der FAQ zum Erasmus-Programm finden Sie am Ende dieser Seite

  • Bitte beachten Sie: Anfragen zum Erasmus-Programm senden Sie bitte ausschließlich von E-mail-Adressen der JLU!
  • Allgemeine Informationen und Veranstaltungsangebote zum Studium im Ausland finden Sie auf der Seite https://www.uni-giessen.de/internationales/erasmus 

Teilnahmevoraussetzungen

 

  • Alle Studiernden, die ein (vollständiges) Studium an der JLU absolvieren, können teilnehmen. Auch Nicht-EU-Bürger, die für ein (vollständiges) Studium an der JLU eingeschrieben sind, können am ERASMUS+-Programm teilnehmen. Je nach Aufenthaltsstatus muss möglicherweise ein Visum für das Gastland beantragt werden.
  • Gießener Studierende am FB 01 gehen in der Regel nach dem 4. bis 6. Studiensemester ins Ausland, wenn sie ihr Zwischenzeugnis erfolgreich abgeschlossen haben. Die Bewerbung kann bereits im 3. Semester auch ohne bestandene Zwischenprüfung erfolgen. Das Zwischenzeugnis kann bis jeweils Ende April nachgereicht werden.
  • Das Auslandsstudium stellt einen integralen Bestandteil des Studienganges an der Heimathochschule dar. Verschiedene im Ausland erbrachte Leistungen können an der JLU anerkannt werden. Weiter Infos siehe FAQ.
  • Die ERASMUS-Förderung steht für einzügige Studiengänge (Staatsexamen) für maximal 24 Monate zur freien Verfügung. Diese Monate können frei nach Praktikum und Studium aufgeteilt werden. Eine wiederholte Förderung ist möglich! Insgesamt können Sie inklusive Promotion für 36 Monate im ERASMUS-Programm ins Ausland gehen!

  • Hinweis: Studierende, die das Studium im Sommersemester begonnen haben, können durch ein Auslandssemester (und das damit verbundene Urlaubssemester an der JLU) die Möglichkeit erhalten, den Freischuss zu schreiben.

 

Sprachliche Voraussetzungen

Die sprachlichen Voraussetzungen richten sich nach den Vorgaben der Partneruniversitäten. Das Zfbk bietet jedes Semester Sprachkurse für Outgoings als Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt an.
Die Seite des ZfbK für nähere Informationen zum Kursangebot:
www.uni-giessen.de/cms/fbz/zentren/zfbk/forumsprachen

 

Bewerbungen

Die Bewerbungsfrist für ein Auslandssemester im akademischen Jahr 2024/25 ist abgelaufen. Die Ausschreibung von Restplätzen für das Sommersemester 2025 erfolgt im Sommer 2024.

Bitte senden Sie die Bewerbung in einem zusammengefügten PDF an erasmus@recht.uni-giessen.de!

Der Bewerbung sind beizufügen:

  • Motivationsschreiben mit Angabe der 3 Wunschuniversitäten mit Rangfolge. Wir versuchen beim Auswahlverfahren die Rangfolge der Wünsche zu berücksichtigen.
  • Bitte den genauen Zeitraum des Auslandsaufenthaltes angeben (Wintersemester, Sommersemester oder beides) 
  • Tabellarischer Lebenslauf 
  • (Vorläufiges) Zwischenprüfungszeugnis (kann man sich im Prüfungsamt ausstellen lassen oder Auszug aus Flexnow) und zusätzliche Scheine
  • Abiturzeugnis (nicht beglaubigte Kopie reicht aus)
  • Bitte unbedingt vollständige JLU E-Mail Adresse angeben

Optional:

  • Sprachnachweise
  • Bescheinigungen/Zertifikate/Urkunden zu außeruniversitären Tätigkeiten

ERASMUS+ Partneruniversitäten des Fachbereichs 01:

 

Die ERASMUS-Teilnehmerländer sind die 28 EU-Mitgliedstaaten plus Island, Liechtenstein, Norwegen, die Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. Unter nachfolgendem Link finden Sie eine Auflistung der aktuellen Partneruniversitäten des Fachbereichs Rechtswissenschaften sowie die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze im Akademischen Jahr. Bitte beachten Sie die Informationen zur Partnerschaft mit der Schweiz.

Land Stadt Universität Studienplätze
Estland Tartu Tartu Ülikool 2
Finnland Rovaniemi University of Lapland 4
Frankreich Brest Université de Bretagne Occidentale 4
Frankreich Chambéry Université Savoie Mont Blanc 2
Frankreich Lille Université Catholique de Lille 2
Frankreich Montpellier

Université Montpellier

Wichtig: Sprachniveau von mind. B1 Französisch muss spätestens

bei der Bewerbung an der Partneruniversitär nachgewiesen werden!

Es werden ausschließlich französische Veranstaltungen angeboten!

3
Griechenland Athen Ethniko kai Kapodistriako Panepistimio Athinon / University of Athens 2
Italien Genua Università degli Studi di Genova 2
Italien Neapel Universita degli Studi di Napoli Federico II 2
Italien Parma Università degli Studi di Parma 2
Litauen Kaunas Vytautas Magnus University 2
Litauen Vilnius Mykolo Romerio Universitetas 2
Mazedonien Stip Goce Delcev University 2
Norwegen Bergen University of Bergen 3
Norwegen Tromsø University of Tromsø

4 (Master-Level)

1 (PhD-Level)

Master: 180 CP müssen erreicht

worden sein (siehe unten unter

wichtige Dokumente "ECTS

Veranstaltungen GI")

Österreich Wien Sigmund-Freud-Privatuniversität Wien 2
Polen Danzig Uniwersytet Gdanski 2
Polen Lodz University of Lódz 2
Portugal Lissabon Universidade de Lisboa 2
Rumänien Cluj-Napoca Universitatea Sapientia din Cluj-Napoca 2
Schweden Karlstad

Karlstad University

Im Wintersemester werden aktuell keine juristischen Veranstaltungen

angeboten, daher eignet sich nur das Sommersemester für die

Anerkennung von Leistungen!

2
Serbien Belgrad University of Belgrade
1
Spanien Cádiz Universidad de Cádiz 2
Spanien Valencia

Universitat de València 

In Valencia muss mindestens eine Veranstaltung auf Spanisch belegt werden.

5
Türkei Istanbul Istanbul University 5
Türkei Istanbul Istanbul Kültür Üniversitesi 3
Türkei Izmir Dokuz Eylül Üniversitesi 4
Türkei Izmir Yasar University 2
Ungarn Budapest Pázmány Péter Catholic University 2
Ungarn Miskolc  University of Miskolc 2
Schweiz Bern
Universität Bern
2

Partnerschaft mit der Schweiz

Vor dem Hintergrund des Schweizer Volksentscheids zur Begrenzung der Zuwanderung und der daraus folgenden Aussetzung der Schweizer Beteiligungsmöglichkeit an ERASMUS+ Programm sehen sich die Schweizer Hochschulen vor einer Gefährdung ihrer europäischen Kooperationen in Forschung und Lehre. Sie haben sich entschieden, bestehende Erasmus-Verträge zur Überbrückung des Engpasses in Eigeninitiative aufrechtzuerhalten und die dadurch entstehenden Kosten zunächst selbst zu tragen. Das bedeutet für alle Studierenden, die sich über ERASMUS für die Schweiz beworben haben, dass die Mobilitäten auf Grundlage unserer bestehenden Verträge stattfinden können; die Studierenden werden wie Austauschstudierende behandelt, müssen sich aber separat in der Schweiz um ein Stipendium bewerben.

 

Leistungen und Förderung der Studierendenmobilität

Die monatliche Rate des Mobilitätszuschusses wird auf Basis von Ländergruppen berechnet. Siehe hierzu: https://www.uni-giessen.de/internationales/erasmus/europa/out/bewerbung/mobi

Außerdem besteht die Möglichkeit sogenannte Top Ups für den Mobilitätszuschuss zu beantragen (z.B. bei klimafreundlichem Reisen, als Erstakademiker). Weitere Informationen finden Sie auf der Website des akademischen Auslandsamts.

 

Teresa Auth, Rika Schulz (studentische Hilfskräfte)

Licher Straße 76
Erdgeschoss
35394 Gießen

Telefon  0641 99 211 58
Fax  0641 99 211 59
E-Mail  erasmus(at)recht.uni-giessen.de

 

Ulrike Rein

Licher Straße 76
Erdgeschoss
35394 Gießen

Telefon  0641 99 211 58
Fax  0641 99 211 59
E-Mail  sekretariat.marauhn(at)recht.uni-giessen.de

 

Sprechstunde: nach Vereinbarung

Beratung des Akademischen Auslandsamtes zu Praktika:

Beratung zu Praktika im europäischen Ausland und deren Förderung bietet das Akademische Auslandsamt der JLU (Goethestraße 58, Zimmer 106). Fachbereichsübergreifende Angebote für Praktika im europäischen Ausland finden Sie beispielsweise unter: https://www.uni-giessen.de/cms/internationales/erasmus/erasmus-placements/out/angebote.