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Hiermit möchten wir Sie herzlich zur nächsten Veranstaltung unserer Vortragsreihe „Abraham Bar Menachem (ABM) Talks“ einladen. Die AMB-Talks finden im Rahmen des DFG-geförderten Projekts "Seeing Antisemitism Through Law: High Promises orIndeterminacies?“ (Leitung: Prof. Dr. Thilo Marauhn und Dr. Reut Paz) statt.
Im Völkerrechtsblog ist ein Beitrag von Prof. Dr. Thilo Marauhn mit dem Titel "Less is More: Limited Fact-Finding to Avoid Overburdening the European Court of Human Rights in inter-State Cases" erschienen. Der Beitrag vom 29. April 2021 setzt sich mit den Staatenbeschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auseinander.
Eine sinnvolle Rolle für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sicherzustellen, bedeutet, sich mit dem Ergebnis und dem Verfahren zwischenstaatlicher Fälle zu befassen, einschließlich der Vorverfahren, Tatsachenfeststellung und Beweisregeln. In seinem Beitrag stützt sich Prof. Marauhn auf praktische Erkenntnisse, die sich aus seiner Rolle als Präsident der Internationalen Humanitären Ermittlungskommission ergeben haben. Dieses Gremium basiert auf einem Vertrag, der nach Artikel 90 des Zusatzprotokolls I von 1977 zu den Genfer Konventionen von 1949 eingerichtet wurde und sich auf das humanitäre Völkerrecht konzentriert. Die Kommission wurde erst in den frühen 1990er Jahren gegründet. In der Folge dauerte es 25 Jahre, bis die Kommission im Jahr 2017 ihren ersten operativen Einsatz durchführen konnte. Einige der in diesem Zusammenhang gewonnenen Erkenntnisse könnten für die Neugestaltung des verfahrensrechtlichen Rahmens für Staatenbeschwerden unter der EMRK hilfreich sein.