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Nebenfach Familienrecht: Wichtiger Hinweis für alle Studienbeginner der Außerschulischen Bildung im WS 24/25

Bitte beachten Sie diesen wichtigen Hinweis zu Ihrer Studienplanung!

Liebe Nebenfachstudierende der Außerschulischen Bildung,

im WS 24/25 besteht für Sie die Situation, dass Sie nicht überschneidungsfrei an dem Grundmodul "Grundlagen des Zivilrechts" zum Einstieg in das Nebenfach teilnehmen können, da sich die Veranstaltung mit einer Veranstaltung Ihres Hauptfaches teilweise überschneidet.

Diese Überschneidung kann im WS 24/25 bedauerlicherweise nicht mehr aufgelöst werden. Das bedeutet, dass Sie im WS 24/25 nicht parallel mit dem Nebenfachstudium "Familienrecht" starten können.

In Absprache mit den Verantwortlichen Ihres Hauptfaches empfehlen wir Ihnen daher, das Nebenfachstudium erst im SoSe 2025 zu beginnen (und dann erst mit dem Grundlagenmodul "Grundlagen des Zivilrechts" zu beginnen, welches in jedem Semester angeboten wird).

Bitte folgen Sie dem Nebenfachstudium ab dem SoSe 2025 dann mit dem empfohlenen Studienverlaufsplan für den Beginn im Sommersemester (vgl. dort unter F.2).

Es wird sichergestellt, dass Sie im SoSe 2025 an der Vorlesung dann überschneidungsfrei teilnehmen können.

Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Studienstart!

Viele Grüße

Simone Herrholz