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Nebenfach Wirtschaftsrecht (12 CP)

Nebenfach Wirtschaftsrecht im B.A. Intercultural Communication and Business mit Start regulär im 2. Hauptfachsemester (HF-Semester) = 1. Nebenfachsemester (NF-Semester)

Grundmodul

Studierende des Bachelor of Arts in Intercultural Communication and Business (ICB) erhalten im Rahmen des Nebenfachs Wirtschaftsrecht im ersten Nebenfachsemester durch Absolvieren des Grundmoduls „Öffentliches Recht und Privatrecht“ eine Einführung in das Verfassungsrecht (Staatsorganisationsrecht und Grundrechte), Verwaltungsrecht (Schwerpunkt allgemeines Verwaltungsrecht) sowie eine Einführung in das allgemeine Zivilrecht (Schwerpunkt Vertrags- und Gesellschaftsrecht).

Das Modul setzt sich aus den beiden Vorlesungsveranstaltungen „Einführung in das öffentliche Recht für Nebenfachstudierende“ und „Einführung in das Privatrecht für Nebenfachstudierende“ zusammen. Beide Veranstaltungen bilden die inhaltliche Grundlage der modulabschließenden Prüfung.

Angebotsturnus der Veranstaltungen: SoSe

 

Weitere Informationen (insb. die konkrete Modulbeschreibung) finden sich in der Speziellen Ordnung des B.Sc. Studiengangs Wirtschaftswissenschaften (FB02 Wirtschaftswissenschaften).

 

Aufbaumodul

Das Aufbaumodul „Arbeitsrecht“ vermittelt auf Grundlage der Struktur des deutschen Zivilrechts die wesentlichen Grundzüge des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Didaktisch verbindet es mit der Vermittlung arbeitsrechtlicher Kenntnisse die Rekapitulation und Vertiefung der allgemein-zivilrechtlichen Kompetenzen.

Die Vermittlung der Inhalte erfolgt durch den Besuch von zwei Vorlesungen.

Im Rahmen der Vorlesung „Individualarbeitsrecht“ (Pflicht) wird eine Einführung in Begründung und Inhalt von Arbeitsverträgen, unverschuldete Arbeitsausfälle sowie dem Kündigungsrecht gegeben. Bei der Wahl der zweiten Vorlesung stehen Ihnen mehrere Alternativen zur Verfügung.

Die Vorlesung „Kollektivarbeitsrecht für Nebenfachstudierende“ (Empfohlen) besteht aus zwei inhaltlichen Themenschwerpunkten. Im Bereich des Betriebsverfassungsrechts erhalten Sie eine Einführung in den Geltungsbereich und lernen die Organe der Betriebsverfassung sowie relevante Mitwirkungs- und Mitbestimmungstatbestände kennen. Mit Bezug zum Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht werden verfassungsrechtliche Vorgaben, das Verbandsrecht, der Tarifvertrag sowie Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen und Folgen des Arbeitskampfes umrissen.

 

Alternativ hierzu können Sie die Vorlesung „Grundlagen des Sozialrechts“ besuchen.

 

Angebotsturnus der Veranstaltungen: SoSe (Individualarbeitsrecht) und WiSe (Kollektivarbeitsrecht; Grundlagen des Sozialrechts)

 

Hier gelangen Sie zu den Veranstaltungen des Aufbaumoduls mit Angebot im WS 23/24:
(empfohlener Besuch im 4. NF-Semester): eVV

 

Weitere Informationen (insb. die konkrete Modulbeschreibung - 01-NF10-ArbR) finden Sie in der Nebenfachordnung des FB 01.

 

Aufbau des 12 CP-Nebenfachs Wirtschaftsrecht (Studienverlaufsplan)

* angegebene Semester sind Nebenfachsemester (NF-Semester)

 Hinweis: Planen Sie ein Auslandssemester im Rahmen Ihres 5. HF-Semesters  (= 4. NF-Semester),
so wird der Besuch der Veranstaltung Kollektivarbeitsrecht für Nebenfachstudierende (bzw. Grundlagen des Sozialrechts) im 3. HF-Semester (= 2. NF-Semester) empfohlen.



Hinweise zur Prüfungsanmeldung und Prüfungszeiten

Grundmodul (SoSe) "Öffentliches Recht und Privatrecht":

Aufbaumodul (WiSe/SoSe) "Arbeitsrecht" (Pflicht- und Wahlveranstaltung):

 

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