_Nachrichten & Termine
Hier werden alle Nachrichten und Termine der Professur gespeichert.
Corona-Krise - Durchführung der staatlichen Pflichtfachprüfung
Keine Änderungen nach aktuellem Stand
Liebe Studierende,
anlässlich hier erfolgter Nachfragen sei darauf hingewiesen, dass es hinsichtlich der staatlichen Pflichtfachprüfung - nach unserem aktuellem Informationsstand (vom 17.03.) - trotz Corona-Krise bei der bisherigen Planung bleibt. Für eventuelle neuere Informationen sehen Sie bitte auf der Homepage des JPA nach. Beachten Sie bitte auch die im dortigen Download-Center erhältlichen Hinweise zum Corona-Virus für schriftliche und mündliche Prüfungen.
Wir werden Sie, falls wir Neues erfahren, auch über unseren Verteiler und hier auf der Homepage wieder informieren.
Beste Grüße
Volker Stiebig
"Corona-Exit" - Fristverlängerung für Bestehen der Zwischenprüfung
Verlängerung der 6-Semester-Frist nach § 1 Abs. 2 S. 2 Zwischenprüfungsordnung
Liebe Studierende,
wer bezüglich der in der Zeit vom 25. bis 29.05.2020 stattfindenden Wiederholungsklausuren des WS 19/20 vom "Corona-Exit" Gebrauch macht, kann an der betreffenden Klausur bzw. den betreffenden Klausuren zum nächstmöglichen Termin, zu dem die jeweilige Klausur wieder angeboten wird, teilnehmen. Sollte die 6-Semester-Frist für das Bestehen der Zwischenprüfung (§ 1 Abs. 2 S. 2 Zwischenprüfungsordnung) zu diesem Termin bereits abgelaufen sein, führt dies NICHT zum endgültigen Nichtbestehen der Zwischenprüfung. Vielmehr verlängert sich die Frist in diesem Fall entsprechend.
Beste Grüße
i.A. Volker Stiebig
Zwischenprüfung - "Corona-Exit" und Wiederholungsklausuren im SS 2020
- Update 24.06.2020 -
Liebe Studierende,
wer in den regulären Klausurterminen in der Woche vom 20. bis 24.07.2020 vom "Corona-Exit" Gebrauch macht, ist trotzdem zur Teilnahme an dem bzw. den betreffenden Wiederholungstermin(en) in der Zeit vom 31.08. bis 03.09.2020 verpflichtet und muss sich zu diesem bzw. diesen Terminen anmelden. Sie können von der Exit-Option entweder in allen oder nur in einer, zwei oder drei der vier regulären Klausuren Gebrauch machen.
Für die Wiederholungsklausuren gibt es keinen Corona-Exit, da sich die Situation trotz einiger Hotspots insgesamt derart beruhigt hat, dass Sie versuchen sollten, mit jedenfalls einer der beiden Klausurmöglichkeiten die Vorlesungen aus dem Sommersemester abzuschließen.
Allerdings gehen wir davon aus, dass aufgrund der Pandemie ein zusätzlicher Klausurversuch (Freiversuch) für den Fall des Nichtbestehens einer Klausur gewährt werden wird (sog. Fehlversuch, KEINE Verbesserungsoption), so dass Ihnen - außer der zeitlichen Verzögerung Ihres Studiums - kein Nachteil entstehen wird. Eine entsprechende Regelung liegt dem Senat zur Entscheidung vor und wird nach unserer Einschätzung auch beschlossen werden. Sobald die zentrale Satzung entsprechend geändert ist, werden wir Sie neu informieren und bitten wiederum, bis dahin von Nachfragen abzusehen.
Wer die reguläre Klausur nicht besteht, kann daher entweder die Wiederholungsklausur nutzen oder an der Klausur zum nächstmöglichen regulären Termin teilnehmen. Dieser findet für "Einführung in das
Privatrecht" schon im WS 2020/21, für die drei anderen Klausuren erst wieder im SS 2021 statt. Wer an der Wiederholungsklausur teilnimmt, kann, sofern die Fehlversuchsregelung in Kraft tritt, bei
Nichtbestehen der Klausur zum nächstmöglichen regulären Termin erneut teilnehmen.
Wer (wegen des Corona-Exit) nur an der Wiederholungsklausur teilnimmt und diese NICHT besteht, kann bei Einführung der Fehlversuchsregelung ebenfalls zum nächstmöglichen regulären (!) Termin erneut an der betreffenden Klausur teilnehmen. Beachten Sie bitte, dass Sie sich auch dann, wenn Sie vom Corona-Exit Gebrauch machen, bis 09.07.2020 zu der bzw. den betreffenden regulären Klausur(en) anmelden müssen.
Beste Grüße
i.A. Volker Stiebig
"Corona-Freiversuch"
Zusätzlicher Prüfungsversuch in nicht bestandenen Klausuren und mündlichen Prüfungen ab dem 12.03.2020 während der Dauer der Pandemie
Liebe Studierende,
am 15.07.2020 hat der Senat die sog. Freiversuchsregelung beschlossen, der zufolge in Prüfungen ohne mehrwöchige Bearbeitungsdauer - also nicht in Hausarbeiten und anderen schriftlichen Arbeiten ohne Aufsicht (z.B. Seminararbeiten) - ab dem 12.03.2020 ein zusätzlicher Versuch eingeräumt wird. Dies gilt somit auch für unsere Zwischenprüfungsklausuren und mündlichen Schwerpunktbereichsprüfungen und damit für die gesamte Schwerpunktbereichsprüfung, nicht aber allein für die wissenschaftliche Examenshausarbeit im Schwerpunktbereich.
Bitte beachten Sie: Der Freiversuch wurde zwischenzeitlich auch für Hausarbeiten und damit die Examenshausarbeit im Schwerpunktbereich eingeführt - nähere Informationen sind hier verfügbar.
Beruht das Nichtbestehen jedoch auf einem Täuschungsversuch, wird der Freiversuch nicht gewährt.
Die Regelung (§ 4 Abs. 4) ist - in der früheren und aktuellen Fassung - hier zu finden.
Beste Grüße
Volker Stiebig
Zwischenprüfung - Anmeldefrist Wiederholungsklausuren; Eintragung Corona-Exits; Zeugnisse
Anmeldung zu den Wiederholungsklausuren vom 25. bis 27.08.2020 möglich; Exits werden demnächst in FlexNow eingetragen, Zeugnisse demnächst ausgestellt werden.
Liebe Studierende,
die Anmeldung zu den Wiederholungsklausuren der Zwischenprüfung wird vom 25. bis 27.08.2020 möglich sein. Es handelt sich um eine sog. Ausschlussfrist, sodass nach Fristablauf keine Anmeldung mehr möglich ist!
Beachten Sie bitte auch, dass Sie sich zur betreffenden Wiederholungsklausur anmelden müssen, wenn Sie zur Teilnahme am regulären Termin verpflichtet gewesen wären und einen "Corona-Exit" vorgenommen haben.
Dies ist für die Klausur "Einführung in das Privatrecht" in folgenden Konstellationen der Fall.
1) Sie hatten zum regulären Termin des WS 2019/20 mitgeschrieben, aber nicht bestanden, haben die Wiederholung auf den regulären Termin des SS 2020 "geschoben" und einen Exit vorgenommen.
2) Sie waren zum regulären Termin des WS 2019/20 krankgemeldet, haben die Wiederholung auf den regulären Termin des SS 2020 "geschoben" und einen Exit vorgenommen.
3) Sie waren verpflichtet, im SS 2020 am regulären Termin im Erstversuch teilzunehmen, und haben einen Exit vorgenommen.
Für die Klausuren "Staatsorganisationsrecht", "Strafrecht BT I" und "Schuldrecht" ergeben sich folgende mögliche Konstellationen.
1) Sie hatten zum regulären Termin des SS 2019 mitgeschrieben, aber nicht bestanden, haben die Wiederholung auf den regulären Termin des SS 2020 "geschoben" und einen Exit vorgenommen.
2) Sie waren zum regulären Termin des SS 2019 krankgemeldet, haben die Wiederholung auf den regulären Termin des SS 2020 "geschoben" und einen Exit vorgenommen.
3) Sie waren verpflichtet, im SS 2020 am regulären Termin im Erstversuch teilzunehmen, und haben einen Exit vorgenommen.
Nach wie vor gilt, dass Sie an der Wiederholungsklausur teilnehmen dürfen, aber nicht müssen, wenn Sie zum regulären Termin des SS 2020 im Erst(!)versuch teilgenommen und nicht bestanden haben oder krankgemeldet waren. In diesem Fall können Sie die Wiederholung von "Einführung in das Privatrecht" in das WS 2020/21, von "Staatsorganisationsrecht", "Strafrecht BT I" und "Schuldrecht" in das SS 2021 "schieben" und müssen sich dann erst zum regulären Termin des WS 2020/21 ("Einführung in das Privatrecht") bzw. des SS 2021 ("Staatsorganisationsrecht", "Strafrecht BT I", "Schuldrecht") anmelden.
Die Exits werden demnächst in FlexNow eingetragen. Sie wurden aber bereits mit Zugang wirksam. Bitte sehen Sie daher weiterhin von Rückfragen ab und melden Sie sich - sofern Sie einer der obigen Konstellationen unterfallen oder (nach erstmaligem Nichtbestehen oder Krankmeldung zum regulären Termin dieses Semesters) freiwillig an der Wiederholungsklausur teilnehmen möchten - auch dann schon zu den Wiederholungsklausuren an, wenn Ihr Exit noch nicht in FlexNow erscheint!
Der "Corona-Freiversuch" steht selbständig NEBEN dem Corona-Exit und wird als zusätzlicher Prüfungsversuch gewährt, sofern eine Klausur oder mündliche Prüfung im WS 2019/20 (nach dem 12.03.), SS 2020 oder WS 2020/21 nicht bestanden wurde bzw. wird. Einzelheiten zum Freiversuch und die aktuelle "Corona-Satzung" finden Sie hier.
Die Zeugnisse derjenigen, die mit den Wiederholungsklausuren des WS 2019/20 oder den Klausuren des SS 2020 die Zwischenprüfung abgeschlossen haben, werden ebenfalls demnächst ausgestellt. Sobald sie vorliegen, werden Sie per Rundmail und auf der Homepage informiert werden. Sollten Sie die bestandene Zwischenprüfung schon zum jetzigen Zeitpunkt im Rahmen der BAföG-Gewährung oder anderweitig nachweisen müssen, kann Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt werden, aus der das Bestehen der Zwischenprüfung hervorgeht.
Für die kommenden Klausuren wünschen wir Ihnen viel Erfolg!
Beste Grüße
Volker Stiebig
Selbstausdruck von Leistungsübersichten seit dem 15.10.2020
Erzeugung und Ausdruck von sog. Transcript of Records in FlexNow (Nachricht aktualisiert am 13.01.2021)
Liebe Studierende,
seit dem 15.10.2020 können Sie selbst eine Übersicht (Transcript of Records) in FlexNow erzeugen und drucken, in der Ihre einzelnen im Rahmen der Zwischenprüfung erbrachten Klausurleistungen und ggf. das Bestehen der Zwischenprüfung vermerkt sind. Der Ausdruck ist mit einem sog. Verifikationscode versehen, mit dessen Hilfe diejenige Stelle, bei der die Übersicht vorgelegt wird (z.B. das Studentenwerk), deren Echtheit überprüfen kann. Daher ist die Übersicht ohne Stempel und Unterschrift des Prüfungsamts gültig und stellt somit wiederum einen rechtsgültigen Nachweis über die erbrachten Leistungen und eine bestandene Zwischenprüfung dar.
Eine Anleitung zum Vorgehen wird ab dem 15.10. nach dem Login in FlexNow unter "Aktuelles" zur Verfügung stehen.
Beachten Sie bitte, dass jeweils ein tagesaktueller Nachweis erzeugt (und unter dem betreffenden Datum gespeichert) wird. Sofern seit der letzten Erzeugung also weitere Leistungen erbracht wurden, muss ein neuer Nachweis erzeugt werden!
Angesichts unserer derzeit leider stark eingeschränkten personellen Kapazitäten wird darum gebeten, dass Sie nach Möglichkeit von dieser Option Gebrauch machen. Entsprechend zügiger können dann auch andere Angelegenheiten bearbeitet werden.
Beste Grüße
Volker Stiebig
"Corona-Freiversuch" - Fristverlängerung für Bestehen der Zwischenprüfung
Verlängerung der 6-Semester-Frist nach § 1 Abs. 2 S. 2 Zwischenprüfungsordnung
Liebe Studierende,
auch in denjenigen Fällen, in denen dies zur Wahrnehmung des "Corona-Freiversuchs" zeitlich erforderlich ist, verlängert sich die 6-Semester-Frist für das Bestehen der Zwischenprüfung (§ 1 Abs. 2 S. 2 Zwischenprüfungsordnung) entsprechend.
Beste Grüße
i.A. Volker Stiebig
Fortgeschrittenenübungen - Mitnahmeregelung
für das WS 2019/20, SS 2020, WS 2020/21 und SS 2021
Liebe Studierende,
bitte beachten Sie die ab sofort in den Fortgeschrittenenübungen geltende modifizierte Mitnahmeregelung. Sie finden die Regelung auf der "Corona-Homepage" für das WS 2020/21.
Beste Grüße
Volker Stiebig
Staatliche Pflichtfachprüfung - Nichtanrechnung des WS 2020/21
auf den Freiversuch und die Notenverbesserung gegen Gebühr aufgrund pandemiebedingter Studienerschwernisse
Liebe Studierende,
bitte beachten Sie die hier verfügbare Bekanntmachung des Justizprüfungsamts zur Nichtanrechnung des WS 2020/21 auf den Freiversuch und die Notenverbesserung gegen Gebühr in der staatlichen Pflichtfachprüfung vom 05.02.2021.
Beste Grüße
Volker Stiebig
Zwischenprüfung - Anmeldefrist Wiederholungsklausuren; weitere Informationen
Die Anmeldung ist vom 25. bis 29.03.21, 16.00 Uhr (!), möglich.
Zwischenprüfung - FlexNow-Eintragung bei Nichtteilnahme am regulären Termin; Wiederholungsklausuren
Eintragung von Attesten bei Abmeldung über Stud.IP oder Nichtteilnahme trotz Anmeldung; (Erinnerung an) Anmeldefrist und weitere Informationen zu den Wiederholungsklausuren
Liebe Studierende,
am Dienstag nächster Woche (23.03.) werden ja die Noten der regulären Zwischenprüfungsklausuren bekannt gegeben. Bei denjenigen von Ihnen, die sich nach Ende der FlexNow-Anmeldefrist über Stud.IP von Klausuren abgemeldet hatten oder trotz Anmeldung nicht teilgenommen haben, wird - aufgrund der Befreiung von der Teilnahmepflicht - am Mittwoch (24.03.) in FlexNow für die betreffenden Klausuren ein Attest nachgetragen werden.
Ein Attest wird deshalb eingetragen, weil dies in der rechtlichen Konsequenz, nämlich einer Zählung als "Null"versuch, der "befreiten Nichtteilnahme" gleichkommt, zumal es in der Sache um eine Befreiung aus pandemischen und damit medizinischen Gründen geht. Der Eintrag erfolgt erst nach der Notenbekanntgabe, weil dann alle Eintragungen in einem Durchgang vorgenommen werden können und sich so - gegenüber einer individuellen Eintragung - viel Zeit einsparen lässt. Machen Sie sich also bitte keine Sorgen und sehen Sie von Rückfragen ab, wenn in Ihrem FlexNow-Konto zum Zeitpunkt der Notenbekanntgabe an diesen Stellen noch kein Eintrag erscheint.
Bei dieser Gelegenheit sei nochmals auf die Anmeldefrist und weiteren Informationen zu den Wiederholungsklausuren hingewiesen, die Sie hier finden.
Für die Notenbekanntgabe drücken wir Ihnen die Daumen!
Beste Grüße
Volker Stiebig
Zwischenprüfung - Ansprechpartner; Zeugnisse
Besetzung der Abteilung Zwischenprüfung; Zeugnisse des WS 2019/20, SS 2020 und WS 2020/21
Liebe Studierende,
da sich Frau Rinn leider noch im Krankenstand befindet, verstärkt - wie teilweise bereits bekannt ist - derzeit Frau Weitzel unser Team in Vertretung für Frau Rinn.
Frau Weitzel fungiert somit als Ansprechpartnerin für Fragen der Zwischenprüfung, aber auch andere Anliegen, die in der Vergangenheit durch Frau Rinn bearbeitet wurden.
Eine offene Telefonsprechstunde bietet Frau Weitzel montags und donnerstags, jeweils von 10.00 bis 11.00 Uhr (unter 0641 99-21101), an.
Die Zwischenprüfung betreffende E-Mail-Anfragen richten Sie bitte ab sofort an die neue Adresse
zwischenpruefung@recht.uni-giessen.de
Alle Zwischenprüfungszeugnisse derjenigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die die Prüfung im WS 2019/20 und SS 2020 bestanden haben, wurden nach unserem Dafürhalten zwischenzeitlich versandt - wir bedanken uns an dieser Stelle nochmals aufrichtig und ganz herzlich für das von Ihrer Seite gezeigte Verständnis und Ihre Geduld ob der personell und pandemiebedingten Verzögerung der Ausstellung!
Sollten einzelne Zeugnisse aufgrund der in verschiedenen "Chargen" erfolgten Ausstellung "durchs Raster gerutscht" sein, bitten wir Sie, diese per E-Mail an o.g. Adresse anzufordern. Dies gilt auch dann, wenn die siebte und/oder achte Klausur bestanden wurde, nachdem bereits ein Zeugnis über sechs Klausuren ausgestellt worden war. Diese Zeugnisse werden dann umgehend ausgestellt und Ihnen an die in FlexNow hinterlegte Adresse postalisch zugesandt werden. Sollte diese Adresse nicht mehr aktuell sein, teilen Sie uns dies bitte mit und lassen Sie sie gleichzeitig im Studierendensekretariat ändern.
Die Zeugnisse für das WS 2020/21 werden demnächst automatisch erstellt. Es muss - und soll! - daher keine Anfrage per E-Mail erfolgen. Wie in der Informationsbroschüre zum Studium, die Ihnen zu Beginn des Studiums ausgehändigt worden sein sollte, auf S. 5 unten mitgeteilt, wird über die ausgestellten Zeugnisse auf der Homepage informiert werden; zusätzlich wird - anstelle eines Aushangs - aufgrund der Pandemiesituation eine Rundmail ergehen.
Die Broschüre ist auch hier abrufbar.
Beste Grüße, auch im Namen von Frau Weitzel
Volker Stiebig
Schwerpunktbereich 1 - Pflichtveranstaltung "Rechts- und Sozialphilosophie"
Verschiebung auf das WS 2021/22
Liebe Studierende des Schwerpunktbereichs 1,
leider war es - trotz intensivster Bemühungen - bis zuletzt nicht möglich, einen Dozenten für die Pflichtveranstaltung "Rechts- und Sozialphilosophie" in diesem Semester zu gewinnen, sodass die Veranstaltung kapazitätsbedingt erst wieder im WS 2021/22 angeboten werden kann.
Bedeutung hat dies selbstverständlich nur für diejenigen unter Ihnen, die nach der ab dem SS 2018 geltenden Fassung der Pflichtveranstaltungen im "neuen" Schwerpunktbereich 1 studieren.
Beste Grüße
Volker Stiebig
"Corona-Maßnahmen" des JPA - keine Anwendung auf Schwerpunktbereichsprüfung
Universitäten entscheiden in eigener Zuständigkeit über kompensatorische Maßnahmen
Liebe Studierende,
da dem Vernehmen nach in Ihren Reihen zumindest eine diesbezügliche Unsicherheit besteht, sei hiermit gesagt, dass die Maßnahmen, die das Justizprüfungsamt im Hinblick auf die Pandemie für die staatliche Pflichtfachprüfung getroffen hat und ggf. treffen wird - konkret insbesondere die Nichtanrechnung des SS 2020, WS 2020/21 und SS 2021 auf Freiversuch und Notenverbesserung gegen Gebühr - nicht auch für die universitätsseitig durchgeführte Schwerpunktbereichsprüfung gelten. Die Universitäten entscheiden insoweit in eigener Zuständigkeit, welche Maßnahmen angemessen erscheinen, um die durch die Pandemie bedingten Nachteile kompensieren zu können.
Beste Grüße
Volker Stiebig
Aktualisierung des "Leitfadens zum wissenschaftlichen Arbeiten"
in Haus- und Seminararbeiten
Liebe Studierende,
der "Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten" in Haus- und Seminararbeiten wurde ergänzt - Sie finden die aktualisierte Fassung hier (unter "Allgemeines").
Beste Grüße
Volker Stiebig
Schwerpunktbereich: zusätzlicher Prüfungsversuch in Hausarbeiten gem. § 4 Abs. 4 Corona-Satzung; Verlängerung der Anmeldefrist zur Kampagne 2/2021
Zusätzlicher Prüfungsversuch in allen nicht bestandenen Prüfungen des WS 2020/21 und SS 2021; Verlängerung der Anmeldefrist bis 07.07.21
Liebe Studierende,
zu Beginn der Pandemie hatten wir mitgeteilt, dass der „Corona-Freiversuch“ nicht in Hausarbeiten gewährt wird. So war es auch in der seinerzeitigen Fassung der „Corona-Satzung“ geregelt.
Hiermit sei eigens darauf hingewiesen, dass zwischenzeitlich − über den nach der Verordnung des HMWK im Fall des endgültigen Nichtbestehens gewährten Freiversuch hinaus − in allen Fällen des Nichtbestehens ein Freiversuch eingeräumt wird (§ 4 Abs. 4 Corona-Satzung). Dieser Freiversuch wird erst bei Eintragung der Prüfungsergebnisse in FlexNow hinterlegt. Bei Zulassung zur Prüfung wird lediglich der (im Zulassungsantrag erwähnte) Freiversuch nach § 18 Schwerpunktbereichsordnung hinterlegt.
§ 4 Abs. 4 Corona-Satzung gilt für sämtliche im WS 2020/21 (Kampagnen 2/2020 und 3/2020) sowie SS 2021 (Kampagne 1/2021) nicht bestandenen Prüfungen. Die im SS 2021 abgelegte wissenschaftliche Hausarbeit der Kampagne 2/2021 ist somit zeitlich noch umfasst. Die mündliche Prüfung und (daher) die insgesamt abgeschlossene Prüfung der Kampagne 2/2021 sind hingegen nicht mehr umfasst, weil die mündliche Prüfung erst im WS 2021/22 abgelegt wird und die jeweiligen Ergebnisse erst im WS 2021/22 vorliegen.
Betroffen ist in der Schwerpunktbereichsprüfung, wer im Freiversuch, im regulären Versuch oder in der Wiederholungsprüfung
- die wissenschaftliche Hausarbeit nicht bearbeitet hat oder in der aktuellen Kampagne (1/2021) nicht bearbeitet,
- die wissenschaftliche Hausarbeit (bearbeitet und) nicht bestanden hat oder in der aktuellen Kampagne (1/2021) nicht besteht oder
- nicht zur mündlichen Prüfung angetreten ist oder in der aktuellen Kampagne (1/2021) nicht antritt.
Wer (nach der früheren Regelung) einen isolierten Wiederholungsversuch in der mündlichen Prüfung hatte, hat ein Wahlrecht, ob sie/er nur die mündliche Prüfung oder die gesamte Schwerpunktbereichsprüfung wiederholen möchte, und wird gesondert schriftlich aufgefordert werden, dieses Recht auszuüben.
Aufgrund der Neuregelung verlängern wir die Anmeldefrist zur Kampagne 2/2021 bis zum 07.07.21 und öffnen das Meldefenster für alle genannten Kandidatinnen und Kandidaten neu. Das Anmeldeformular ist auf der Homepage eingestellt:
Die Ladungen und Nichtbestehensbescheide der aktuellen Kampagne (1/2021) werden am 28.06.21 versandt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche die Hausarbeit nicht bestehen oder nicht zur mündlichen Prüfung antreten, erhalten somit ab Zugang der Bescheide bis zum 07.07.21 die Gelegenheit, sich noch zur Kampagne 2/2021 zu melden. Wer zur mündlichen Prüfung zugelassen ist, kann sich nur dann bis zum 07.07.21 zur nächsten Kampagne 2/2021 anmelden, wenn sie/er zugleich verbindlich (an:
sb-pruefungsamt@recht.uni-giessen.de) erklärt, den vorgesehenen Termin für die mündliche Prüfung nicht wahrzunehmen, der damit aufgehoben wird.
Da die Bescheide per Post versandt werden, bitten wir darum, bis zum 05.07.21 von diesbezüglichen Nachfragen abzusehen.
Kandidatinnen und Kandidaten, die zur mündlichen Prüfung in der Kampagne 1/2021 antreten und die Prüfung im Freiversuch bestehen oder im Freiversuch oder im regulären Versuch nicht bestehen, können sich aus organisatorischen Gründen frühestens im Oktober 2021 zur Kampagne 1/2022 anmelden. Dies gilt auch für solche Kandidatinnen und Kandidaten, die sich erst nach dem 07.07.21 dafür entscheiden, die mündliche Prüfung nicht anzutreten.
Eine über den 07.07.21 hinausgehende Fristverlängerung für die Anmeldung zur Kampagne 2/2021 kann leider nicht gewährt werden. Bereits die erneute Öffnung des Meldefensters zur Kampagne 2/2021 verursacht erheblichen Mehraufwand und führt das Prüfungsamt an die Grenzen des zeitlich (!) Realisierbaren. Wir dürfen Ihr Verständnis insoweit voraussetzen.
Bitte berücksichtigen Sie auch, dass Frau Professorin Schöndorf-Haubold als Studiendekanin nachdrücklich davon abrät, eine bestandene Prüfungsleistung durch Nichtantritt der mündlichen Prüfung verfallen zu lassen. Bedenken Sie immer, dass es sich um eine Examensleistung handelt, die zwingender Teil Ihrer Ersten juristischen Prüfung ist.
Auch im Namen der Studiendekanin wünschen wir Ihnen in jedem Fall viel Erfolg bei Ihrer Schwerpunktbereichsprüfung!
Beste Grüße
Volker Stiebig
Fortgeschrittenenübungen - modifizierte Mitnahmeregelung
Die modifizierte Mitnahmeregelung wurde auf das WS 2021/22 erweitert.
Liebe Studierende,
bitte beachten Sie, dass die modifizierte Mitnahmeregelung für die Fortgeschrittenenübungen auf das WS 2021/22 erweitert wurde. Sie finden die aktuelle Regelung (noch) auf der "Corona-Homepage" für das SS 2021.
Beste Grüße
Volker Stiebig
Staatliche Pflichtfachprüfung - Nichtanrechnung des WS 2021/22
auf den Freiversuch und die Notenverbesserung gegen Gebühr aufgrund pandemiebedingter Studienerschwernisse
Liebe Studierende,
bitte beachten Sie die hier verfügbare Bekanntmachung des Justizprüfungsamts zur pandemiebedingten Nichtanrechnung auch des WS 2021/22 auf den Freiversuch und die Notenverbesserung gegen Gebühr in der staatlichen Pflichtfachprüfung.
Auf der "Corona-Homepage" unseres Fachbereichs sind die bisherigen durch das JPA getroffenen Maßnahmen - freilich ohne Anspruch auf Vollständigkeit - für Ihren besseren Überblick nochmals zusammengestellt:
Wir sind darum bemüht, die Zusammenstellung aktuell und vollständig zu halten. Einen verbindlichen und (stets) tagesaktuellen Überblick gibt jedoch nur die Homepage des JPA selbst.
Beste Grüße
Volker Stiebig
Zwischenprüfung - Eintragung "Corona-Freiversuche"; Nichtteilnahme; Wiederholungsklausuren
Eintragung "Corona-Freiversuche" und Handhabung der Nichtteilnahme; Anmeldung zu Wiederholungsklausuren und Teilnahmeberechtigung auch bei freiwilliger Exmatrikulation
Liebe Studierende,
die in den regulären Klausuren des aktuellen Semesters angefallenen "Corona-Freiversuche" werden nach aktueller Planung für alle Klausuren in einem Durchgang am Freitag dieser Woche in FlexNow eingetragen, sodass sie bei Beginn der Anmeldefrist zu den Wiederholungsklausuren bereits in FlexNow hinterlegt sein werden.
Wer trotz Anmeldung nicht an einer oder mehreren Klausuren teilgenommen hat, bekommt - aufgrund der auch im aktuellen Semester geltenden Befreiung von der Teilnahmepflicht - wieder ein Attest eingetragen, das dazu führt, dass kein Fehlversuch vorliegt (der betreffende Versuch wird dann in FlexNow "genullt"). Ein Attest braucht hierfür nicht vorzuliegen!
Die Anmeldefrist für die Wiederholungsklausuren beginnt am 28.03. (7.00 Uhr) zu laufen und endet am 31.03. um 12.00 Uhr (!). Beachten Sie bitte wieder, dass es sich um eine sog. Ausschlussfrist handelt, sodass nach Fristablauf keine Anmeldung mehr möglich ist!
Ob auch eine Abmeldung über Stud.IP geschaltet werden wird, wird noch rechtzeitig per Rundmail mitgeteilt werden. Wie in der Vergangenheit ist die Abmeldung jedoch ggf. zur erleichterten Organisation seitens der Professuren gedacht. Da keine Teilnahmeverpflichtung an den Klausuren besteht, führt eine Nichtteilnahme trotz Anmeldung nicht zu einem Fehlversuch!
Alle Wiederholungsklausuren zählen noch in das WS 2021/22. Wer zum Klausurtermin bereits exmatrikuliert ist, darf daher trotzdem an ihnen teilnehmen.
Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wünschen wir schon jetzt viel Erfolg!
Beste Grüße
Volker Stiebig
SS 2022 - Änderungen im Vorlesungsturnus
von "Schiedsgerichtliches Verfahren", "Zivilprozessrecht II" sowie "Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht"
Liebe Studierende,
bitte beachten Sie für Ihre Studienplanung folgende Änderungen im Vorlesungsturnus.
- Die Vorlesung "Schiedsgerichtliches Verfahren" wird in das SS 2022 vorgezogen und daher im WS 2022/23 nicht angeboten werden.
- Die Vorlesung "Zivilprozessrecht II" wird in das SS 2022 vorgezogen und dann eventuell erst wieder im WS 2023/24 angeboten werden.
- Die Vorlesung "Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht" wird in das WS 2022/23 verschoben.
Beste Grüße
Volker Stiebig