_Nachrichten & Termine
Hier werden alle Nachrichten und Termine der Professur gespeichert.
Schwerpunktbereichsprüfung - Nichtanrechnung des SS 2021 und des WS 2021/22 auf den Freiversuch
zum zusätzlichen Ausgleich pandemiebedingter Verzögerungen des Studiums
Liebe Studierende,
um pandemiebedingte Verzögerungen des Studiums zusätzlich zu den bereits bestehenden Ausgleichsmaßnahmen (Rücktrittsrechte, Verlängerung der Bearbeitungszeiten, "Corona-Freiversuch") zu kompensieren, hat der Fachbereichsrat beschlossen, dass das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 nicht auf die Anzahl der Fachsemester angerechnet werden, die bei der Berechnung der Studiendauer bis zum Freiversuch ("Freischuss") in der Schwerpunktbereichsprüfung nach § 18 Absatz 1 Schwerpunktbereichsordnung zugrunde zu legen ist.
Die betreffende Ergänzung des § 22 Abs. 4 Schwerpunktbereichsordnung ist auch bereits im Senat beschlossen worden und kann aus zeitlichen Gründen zwar erst zum WS 2022/23 in Kraft treten; wir werden sie aber schon ab der Kampagne 2/2022 anwenden. Sie hat folgenden Wortlaut.
"Bei der Berechnung der Semesteranzahl nach § 18 Absatz 1 Satz 1 bleiben das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 unberücksichtigt."
Beste Grüße
Volker Stiebig
Zwischenprüfung - Eintragung "Corona-Freiversuche" und Atteste; An-/Abmeldung Wiederholungstermine
"Corona-Freiversuche" und Atteste für reguläre Klausuren am 19.08.22 in FlexNow eingetragen; Anmeldung zu Wiederholungsterminen vom 22.08.22 (7.00 Uhr) bis 25.08.22 (12.00 Uhr) in FlexNow, Abmeldung auch nach Ablauf der Anmeldefrist - dann über Stud.IP - möglich.
Liebe Studierende,
wie angekündigt, wurden die „Corona-Freiversuche“ und (in denjenigen Fällen, in denen trotz Anmeldung keine Teilnahme erfolgt ist) Atteste heute für alle regulären Klausuren in FlexNow hinterlegt.
Sollten Sie an einer oder mehreren Wiederholungsklausuren teilnehmen wollen, denken Sie bitte daran, sich in der Zeit vom 22.08.22 (7.00 Uhr) bis 25.08.22 (12.00 Uhr) in FlexNow anzumelden.
Es wird auch diesmal die Gelegenheit gegeben werden, sich nach Ablauf der Anmeldefrist in Stud.IP wiederabzumelden. Hierzu werden Sie im Lauf der nächsten Woche eine gesonderte Rundmail erhalten.
Beste Grüße
Volker Stiebig
Fortgeschrittenenübungen - Erweiterung der modifizierten Mitnahmeregelung
auf das WS 2022/23
Liebe Studierende,
bitte beachten Sie, dass die modifizierte Mitnahmeregelung für die Fortgeschrittenenübungen - pünktlich zu Weihnachten - auf das WS 2022/23 erweitert wurde. Die aktuelle Regelung lautet wie folgt.
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Mitnahmeregelung in den Fortgeschrittenenübungen für den Zeitraum vom WS 19/20 bis zum WS 22/23
Wer in der Zeit vom WS 19/20 bis zum WS 22/23 eine Hausarbeit und (mindestens) eine Klausur bestanden hat bzw. besteht, erhält den "großen Schein". Die Reihenfolge der Erbringung ist unbeachtlich. Die Klausur kann - im Rahmen der verfügbaren Raumkapazitäten - beliebig oft wiederholt werden.
Wird im Geltungszeitraum nur die Hausarbeit bestanden, kann die Klausur im SS 23 ein letztes Mal versucht werden. Es darf dann an allen Klausuren des SS 23 teilgenommen werden.
Wird im Geltungszeitraum nur die Klausur bestanden, kann die Hausarbeit im SS 23 ein letztes Mal versucht und muss dann in der dem SS 23 vorausgehenden (!) vorlesungsfreien Zeit angefertigt werden.
Am Erfordernis eines "ernsthaften Klausurversuchs" wird während des gesamten Geltungszeitraums pandemiebedingt nicht festgehalten.
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Studiendekanat und Prüfungsamt wünschen Ihnen ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und ein gutes - hoffentlich weniger krisengeplagtes - neues Jahr 2023!
Beste Grüße
Volker Stiebig
Staatliche Pflichtfachprüfung - Nichtanrechnung (auch) des SS 2021
auf den Freiversuch und die Notenverbesserung gegen Gebühr aufgrund pandemiebedingter Studienerschwernisse
Liebe Studierende,
bitte beachten Sie die hier abrufbare neue Bekanntmachung des JPA.
Alles Gute, frohe Ostern und
beste Grüße
Volker Stiebig
Zwischenprüfung - Hinweise für das WS 2022/23
Zusammenfassung der bis dato getroffenen "Corona-Maßnahmen" und ihrer Konsequenzen für den Prüfungsverlauf; Wegfall der Semesterbindung
Liebe Studierende,
die - bereits per Rundmail versandten - Hinweise finden Sie hier.
Beste Grüße
Volker Stiebig
Fortgeschrittenenübungen - Anmeldung und Noteneintragung in FlexNow; Transcript statt Scheine
ab dem SS 2023
Liebe Studierende,
ab dem SS 2023 werden die Fortgeschrittenenübungen („großen“ Übungen) im Bürgerlichen, Straf- und Öffentlichen Recht über FlexNow verwaltet werden. Das bedeutet, dass die Hausarbeits- und Klausurnoten ab sofort in FlexNow hinterlegt werden und Sie sich daher selbst zu Hausarbeiten und Klausuren in FlexNow werden anmelden müssen. Ob eine – zusätzliche – Anmeldung in Stud.IP erforderlich ist bzw. sein wird, entscheidet der jeweilige Übungsleiter nach eigenem Ermessen; beachten Sie insoweit bitte ggf. die im Rahmen der Veranstaltung und/oder auf der Homepage der Professuren/in Stud.IP erfolgenden Informationen!
Auch zu den in der aktuellen vorlesungsfreien Zeit zu schreibenden Hausarbeiten, die in das SS 2023 zählen, muss also eine Anmeldung in FlexNow stattfinden.
Folgende Anmeldefristen gelten einheitlich für alle drei Übungen.
- Hausarbeit: 13.–31.03.23
- 1. Klausur: 03.–20.04.23
- 2. Klausur: 14.–20.06.23
Dass die Anmeldung zur zweiten Klausur im Strafrecht erst möglich ist, wenn diese Klausur stattgefunden hat, ist organisatorisch bedingt und führt zu keinerlei Nachteil für Sie. Bitte melden Sie sich auf jeden Fall an, damit die Klausurnote eingetragen werden kann! Auch die Anmeldung zur zweiten Klausur im Bürgerlichen Recht kann daher bis zum 20.06. erfolgen und ist unbedingt erforderlich, damit die Klausurnote eingetragen werden kann!
Im Geltungszeitraum der modifizierten Mitnahmeregelung (WS 19/20 bis WS 22/23) bestandene Hausarbeiten und Klausuren wurden zwischenzeitlich in FlexNow eingespielt, sofern sie noch nicht in einen bereits ausgestellten Schein eingeflossen sind. Wurden mehrere Hausarbeiten und/oder Klausuren bestanden, wurde nur die jeweils beste Note übernommen, ohne dass überprüft worden wäre, ob schon ein Schein ausgestellt wurde (da es sich um erbrachte Leistungen handelt, ist eine Überprüfung entbehrlich). Um die Prüfungsverwaltung zu erleichtern, wurden sämtliche im betreffenden Zeitraum bestandene Leistungen dem WS 22/23 zugeordnet! Bitte überprüfen Sie die Angaben in Ihrem FlexNow-Konto insoweit auf Korrektheit und melden Sie sich bei Frau Weitzel (per E-Mail: zwischenpruefung@recht.uni-giessen.de), falls eine schlechtere oder falsche Note eingetragen ist.
Beachten Sie bitte auch, dass die modifizierte Mitnahmeregelung zum Ende des WS 2022/23 ausläuft und ab dem SS 2023 wieder die „reguläre“ Mitnahmeregelung gilt. Nähere Informationen zu beiden Regelungen finden Sie hier:
Die drei großen Übungen zählen in FlexNow zusammen als ein Studienabschnitt, sodass jede einzelne Hausarbeit und Klausur mit dem Wert 0,5 in das zu erbringende Prüfungsvolumen einfließt. Die Angabe 1,5 von 3 bedeutet also z.B., dass die Hälfte (nämlich drei von sechs) der zum Bestehen des Studienabschnitts „Übungen für Fortgeschrittene“ notwendigen Einzelleistungen (drei Hausarbeiten und drei Klausuren) erbracht wurde.
Die in der Vergangenheit durch die Professuren ausgestellten „großen Scheine“ werden ab dem SS 2023 durch das Transcript of Records ersetzt, das Sie schon jetzt selbst über FlexNow drucken können. Um vom Justizprüfungsamt in Frankfurt allerdings für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung anerkannt zu werden, muss das Transcript vom Studiendekan unterschrieben werden. (Der auf dem Transcript enthaltene Verifikationscode genügt in diesem Fall leider nicht.) Reichen Sie es daher am Prüfungsamt ein, sobald Sie alle drei Übungen bestanden haben (evtl. vorhandene Papierscheine bitte in Kopie mit einreichen, damit das Bestehen aller drei Übungen nachgewiesen ist!).
Vor dem SS 2023 bereits ausgestellte Scheine werden weiterhin seitens des Justizprüfungsamts akzeptiert. Sollten Sie alle drei Scheine schon haben, muss kein Transcript of Records ausgestellt werden!
Die Fristen für die Anmeldung zu den Klausuren und Hausarbeiten sind auf der Homepage über folgenden Link verfügbar und werden auch in künftigen Semestern an dieser Stelle bekannt gemacht werden.
https://www.uni-giessen.de/resolveuid/d494f223f253407ab83b4b0628835196
Beste Grüße
Volker Stiebig
Auslauf aller prüfungsrechtlichen "Corona-Maßnahmen"
zum Ende des WS 2022/23
Liebe Studierende,
vor Beginn des nächsten Semesters sei darauf hingewiesen, dass ab dem SS 2023 keine "Corona-Maßnahmen" mehr gelten werden. Das betrifft in der Zwischenprüfung und der Schwerpunktbereichsprüfung den "Corona-Freiversuch", der - im Fall des Nichtbestehens und sofern er noch nicht in einem früheren Semester in FlexNow hinterlegt wurde - in der Zwischenprüfung somit letztmals in den Wiederholungsklausuren des aktuellen WS 2022/23 gewährt wird. Sie finden die Regelung, wonach dieser zusätzliche Versuch bis zum WS 2022/23 eingeräumt wird, in § 4 Abs. 4 "Corona-Satzung":
https://www.uni-giessen.de/de/mug/7/pdf/7_34/7_34_C_7ae
Folgendes gilt damit:
- Sollten Sie an Wiederholungsklausuren der Zwischenprüfung teilnehmen wollen, beachten Sie bitte, dass die Anmeldefrist heute (23.03.) um 12.00 Uhr abläuft. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, sind nach Fristablauf keine Anmeldungen mehr möglich. Überprüfen Sie daher bitte auch dann, wenn Sie eine Bestätigungsmail erhalten haben, zusätzlich in Ihrem FlexNow-Konto, ob die Anmeldung tatsächlich verbucht wurde. Falls Ihre Anmeldung aus technischen Gründen nicht in Ihrem FlexNow-Konto erscheint, wenden Sie sich vor (!) Fristablauf gerne an Frau Weitzel (zwischenpruefung@recht.uni-giessen.de) oder mich.
Es werden auch diesmal Abmeldeveranstaltungen in Stud.IP geschaltet werden; die Abmeldung wird - ab morgen (24.03.), 10.00 Uhr - von folgenden Veranstaltungen möglich sein (Nichtteilnahmemeldung unter Stud.IP-Veranstaltung --> Teilnehmende --> Zusatzangaben --> Haken setzen "ich nehme nicht teil" --> speichern):
° Privatrecht (Klausur vom 28.03.):
https://studip.uni-giessen.de/seminar_main.php?auswahl=3cb1d0eb0468155fc018adc498cc13fb
° Allgemeines Verwaltungsrecht (Klausur vom 29.03.):
° Grundrechte (Klausur vom 30.03.):
https://studip.uni-giessen.de/dispatch.php/course/details?sem_id=fb15eda3ee941306d660036b2d6c068e&again=yes
Wie immer gilt:
1. Alle Veranstaltungen sind in sich "geschlossen", d.h., Sie können sich nicht selbst als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer ein- oder austragen.
2. Es ist sichergestellt, dass unter den Studierenden nicht sichtbar ist, wer sich für die Abmeldeoption entschieden hat und wer nicht. Ihre Sichtbarkeit als Klausurteilnehmerin bzw. -teilnehmer können Sie, wenn Sie nicht von den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern gesehen werden möchten, selbst ausschalten. Dann werden Sie nur noch vom Dozenten und Tutor der Veranstaltung gesehen.
Von "Sachenrecht" und "Strafrecht BT II" kann in Stud.IP zwar keine Abmeldung mehr erfolgen. Dies hat für Sie aber keinerlei Nachteil, denn die Abmeldung dient zwar den Professuren zur besseren Planbarkeit (weshalb wir dankbar sind, wenn sie bei Nichtteilnahme vorgenommen wird), hat jedoch keine prüfungsrechtliche Bedeutung. Wer also in FlexNow angemeldet ist, darf teilnehmen. Aufgrund der in diesem Semester letztmals bestehenden Befreiung von der Teilnahmepflicht muss aber nicht teilgenommen werden. Die Nichtteilnahme führt daher trotz Anmeldung nicht zum Fehlversuch, sondern es wird ein Attest hinterlegt und damit die Versuchszählung gestoppt werden (Atteste brauchen allerdings auch in diesem Termin nicht eingereicht zu werden!).
- In der Schwerpunktbereichsprüfung wird der "Corona-Freiversuch" ab der Kampagne 2/2023 (Hausarbeit im September) nicht mehr eingeräumt werden. Er wird auf jeden Fall in allen Hausarbeiten der Kampagne 1/2023 noch gewährt; ob er auch in den im Juli stattfindenden mündlichen Prüfungen dieser Kampagne noch gewährt wird, muss zunächst geklärt und wird rechtzeitig bekannt gemacht werden. Von Nachfragen bitten wir bis dahin abzusehen.
- Die auf der "Corona-Satzung" fußende modifizierte Mitnahmeregelung in den Fortgeschrittenenübungen läuft ebenfalls zum Ende des WS 2022/23 aus, sodass ab dem SS 2023 wieder die "reguläre" Mitnahmeregelung gem. § 10 Abs. 2 Studienordnung gelten wird (Hausarbeit und Klausur müssen - also in beliebiger Reihenfolge - im selben Semester oder unmittelbar aufeinanderfolgenden Fachsemestern bestanden werden; zur Mitnahme einer bestandenen Hausarbeit ist ein ernsthafter Klausurversuch erforderlich). Sie finden beide Regelungen hier.
Bereits in FlexNow hinterlegte "Corona-Freiversuche" gelten trotz Auslaufs der Maßnahmen weiter, können also auch in späteren Semestern noch wahrgenommen werden, sofern sie fristgerecht angetreten werden. Dies gilt sowohl für die Zwischenprüfung als auch die Schwerpunktbereichprüfung.
Für die Wiederholungsklausuren wünscht Ihnen das ganze Team viel Erfolg!
Beste Grüße, auch im Namen des Studiendekans,
Volker Stiebig
Zwischenprüfung - Fristverlängerung
Die Frist zum Bestehen der Zwischenprüfung verlängert sich, sofern aufgrund der Gewährung von "Corona-Freiversuchen" Klausurversuche offen sind, auf neun bzw. zehn Fachsemester.
Liebe Studierende,
bitte beachten Sie folgenden Beschluss des Zwischenprüfungsausschusses:
Für Studierende, die in der Zeit vom Sommersemester 2020 bis zum Wintersemester 2022/23 für mindestens ein Semester im Studiengang Rechtswissenschaft immatrikuliert waren und denen während dieses Zeitraums zusätzliche Klausurversuche gem. § 4 Abs. 4 der Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen über Abweichungen im Studien- und Prüfungsrecht während der Sars-CoV-2-Pandemie ("Corona-Satzung") in FlexNow eingetragen wurden, wird die Frist für das Bestehen der Zwischenprüfung - über die gem. § 6 "Corona-Satzung" gewährte Verlängerung hinaus - um zwei Semester verlängert.
Die Frist verlängert sich somit auf neun Fachsemester, wenn Sie im genannten Zeitraum ein Semester immatrikuliert waren, erfolglos an Klausuren teilgenommen und haben und Ihnen – aufgrund der Eintragung von "Corona-Freiversuchen" – weitere Klausurversuche offenstehen. Bei einer Immatrikulation für mindestens zwei Semester, erfolgloser Teilnahme an Klausuren und weiteren offenen Klausurversuchen verlängert sich die Frist auf zehn Fachsemester.
Die Fristverlängerung erfolgt bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen automatisch und braucht nicht beantragt zu werden!
Beachten Sie bitte auch, dass es sich hierbei um eine letztmalige Verlängerung handelt, und nehmen Sie daher Ihre noch offenen Klausurversuche rechtzeitig wahr!
Beste Grüße
Volker Stiebig
Zwischenprüfung - Erstversuch nur im regulären Termin
Ab SS 2023: Der Erstversuch einer Zwischenprüfungsklausur kann nur im regulären Termin wahrgenommen werden; der Termin zur Wiederholung ist frei wählbar.
Liebe Studierende,
bitte beachten Sie hinsichtlich des Erstversuchs in einer Zwischenprüfungsklausur, dass – trotz Wegfalls der Semesterbindung der Klausuren – die Teilnahme am zweiten Termin (Wiederholungstermin) der jeweiligen Zwischenprüfungsklausur nur dann möglich ist, wenn eine Anmeldung zum ersten Termin (regulären Termin) erfolgt war. Der Wiederholungstermin steht also lediglich solchen Studierenden offen, die sich zum regulären Termin angemeldet hatten und ihn krankheitsbedingt nicht wahrnehmen konnten oder nicht bestanden haben, sodass hinsichtlich des Erstversuchs kein Wahlrecht zwischen dem regulären und dem Wiederholungstermin besteht. Der Erstversuch kann somit nur zum regulären Termin wahrgenommen werden.
Ergänzung vom 5.1.2024: Konnte man am Erstversuch aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen und bekam ein Attest eingetragen, so kann die nächste Anmeldung zum Erstversuch direkt zum Wiederholungstermin desselben Semesters erfolgen oder zu einem späteren regulären (!) Termin. Beachten Sie hierbei immer die Frist zum Bestehen der Zwischenprüfung (s.u.).
Wann eine nicht bestandene Klausur wiederholt wird, steht dagegen in der Wahl des Prüflings. Eine im regulären Termin erstmalig nicht bestandene Klausur kann zum Wiederholungstermin desselben Semesters wiederholt werden; sie kann aber auch erst zum regulären oder zum Wiederholungstermin eines späteren Semesters wiederholt werden. Entsprechendes gilt – bei Gewährung des "Corona-Freiversuchs" – für eine zweite Wiederholung. Zu beachten ist hierbei immer die Frist zum Bestehen der Zwischenprüfung von sechs Fachsemestern, die sich ggf. pandemiebedingt auf neun bzw. zehn Fachsemester verlängert (siehe: https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/fakultaet-institutionen/pruefungsamt/news/zwischenpruefung-weitere-fristverlaengerung).
Beste Grüße
Volker Stiebig
Zwischenprüfung
Verhalten im Krankheitsfall ab SS 2023
Liebe Studierende,
bitte beachten Sie, dass ab sofort bei Erkrankung in einer Zwischenprüfungsklausur wieder die "normalen" Regeln gelten und somit vorzugehen ist wie folgt:
Ist man zu einer Klausur angemeldet (!) und kann aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen, ist so schnell wie möglich die "Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Fachärztin/-arzt" beim Prüfungsamt einzureichen – entweder durch Einwurf in das gelbe Postfach des Prüfungsamts gegenüber von Hörsaal 1 oder durch postalische Zusendung. Eine zusätzliche Krankmeldung am Prüfungsamt ist nicht erforderlich, da es für eine (rechts)wirksame "Entschuldigung" allein auf das Vorliegen der Originalbescheinigung ankommt!
Liegt diese Bescheinigung vor, so wird ein "Attest" in FlexNow eingetragen, und es geht kein Klausurversuch verloren. Nimmt man aus anderen Gründen nicht teil bzw. liegt kein Attest vor, so wird "Nicht bestanden wegen Nichtantritt" eingetragen, und es geht ein Klausurversuch verloren.
Es ist also zwingend die oben genannte Bescheinigung des Fachbereichs 01 zu verwenden. Diese muss nicht unbedingt am Tag der Klausur, sondern so bald als möglich eingereicht werden.
Beste Grüße
Volker Stiebig
Zwischenprüfung - wichtige Informationen
zur Wahrnehmung von Erstversuchen, Einreichung von Attesten, pandemiebedingter Fristverlängerung
Liebe Studierende,
bitte beachten Sie folgende Informationen zur Zwischenprüfung:
- Zur Wahrnehmung von Erstversuchen:
- Zur Einreichung von Attesten:
- Zur pandemiebedingten Fristverlängerung:
Gemäß § 6 "Corona-Satzung" verlängert sich die Frist zum Bestehen der Zwischenprüfung für alle Studierenden, die in einem der Semester von Sommersemester 2020 bis Wintersemester 2022/23 im Studiengang Rechtswissenschaft immatrikuliert waren, um ein Semester und für diejenigen, die in mehr als einem der vorgenannten Semester immatrikuliert waren, um zwei Semester. Die "Corona-Satzung" finden Sie über folgenden Link:
https://www.uni-giessen.de/de/mug/7/pdf/7_34/7_34_c_aufhebung
Eine weitere Fristverlängerung um zwei Semester erhält, wer im genannten Zeitraum im Studiengang Rechtswissenschaft immatrikuliert war und "Corona-Freiversuche" in FlexNow eingetragen bekommen hat:
Wenn Sie an einer oder mehreren Klausuren dieses Semesters zum regulären Termin teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bis spätestens zum 01.02.2024 um 12.00 Uhr in FlexNow an.
Bei Fragen zur Zwischenprüfung oder Problemen mit der Anmeldung wenden Sie sich bitte direkt an Frau Weitzel, bevorzugt per E-Mail (an: zwischenpruefung@recht.uni-giessen.de).
Schon jetzt viel Erfolg für Ihre Klausuren und
beste Grüße
Volker Stiebig
Gerichtspraktika 2025 (Frühjahr und Herbst)
Zeiträume, Anmeldefristen und weitere Informationen
Liebe Studierende,
die Gerichtspraktika im Jahr 2025 werden in der Zeit
vom 24. Februar bis 23. März 2025 (Frühjahrstermin) und
vom 2. September bis 1. Oktober 2025 (Herbsttermin)
bei allen hessischen Landgerichten und dem Amtsgericht Offenbach am Main stattfinden.
Für die praktischen Studienzeiten gelten die Bestimmungen der Juristischen Ausbildungsordnung (JAO). Die JAO steht auf unserer Homepage unter „Pflichtfach – Downloads – Formulare, ...“ zur Verfügung. Eine Teilnahmebescheinigung, ein ausführliches Merkblatt und weitere Materialien zu den Praktika finden Sie auf der Homepage des Justizprüfungsamts.
Zum Gerichtspraktikum zugelassen werden können Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaft nach Beendigung der Vorlesungszeit ihres zweiten Fachsemesters.
Die Anmeldung ist auf einem besonderen Formblatt (HJV 221) erforderlich, das auf der Homepage des Justizprüfungsamts zum Download bereitsteht. Für Studentinnen und Studenten einer außerhessischen Universität ist auch eine formlose Anmeldung möglich.
Die Anmeldung ist an das Landgericht zu richten, in dessen Bezirk Sie Ihren ersten Wohnsitz haben; wer im Bezirk des Amtsgerichts Offenbach am Main wohnt, hat sich dort anzumelden. Ist ein Wohnort in Hessen nicht vorhanden, ist der Studienort maßgebend.
Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie
für den Frühjahrstermin bis 1. Dezember 2024 und
für den Herbsttermin bis 15. Mai 2025
bei dem betreffenden Gericht eingehen.
Bitte beachten Sie: Das Prüfungsamt Rechtswissenschaft ist für die Durchführung der Praktika nicht zuständig und leitet obige Informationen daher lediglich weiter! Die Zuständigkeit für die Anerkennung liegt wiederum beim Justizprüfungsamt in Frankfurt.
Beste Grüße
Volker Stiebig
Fortgeschrittenenübungen im WS 2024/25
Übungsleiter; Veranstaltung "Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens" (27.07.2024)
Liebe Studierende,
die Großen Übungen werden im Wintersemester 2024/25 von folgenden Professuren durchgeführt:
– Bürgerliches Recht: Benicke
– Öffentliches Recht: Reimer
– Strafrecht: Hauck
Die Sachverhalte der Hausarbeiten werden jeweils gegen Ende der Vorlesungszeit bzw. nach Beginn der vorlesungsfreien Zeit des laufenden Semesters von den Professuren selbst veröffentlicht. Die Bearbeitungszeit sowie der Abgabetermin und -ort sind auf dem jeweiligen Sachverhalt vermerkt.
Bitte beachten Sie zu den Formalien in Hausarbeiten den "Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten", den Sie hier (unter „Allgemeines“) herunterladen können.
Zur bestmöglichen Vorbereitung auf die Hausarbeiten wird der Besuch der Veranstaltung "Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens" am 27.07.2024 empfohlen.
Für Fragen zu den Fortgeschrittenenübungen wenden Sie sich – wieder ab dem 29.07. – gerne an Frau Weitzel (E-Mail: zwischenpruefung@recht.uni-giessen.de).
Beste Grüße
Volker Stiebig
Wahlpraktikum im Bereich der Verwaltung
im Frühjahr 2025
Liebe Studierende,
als Termin für das Frühjahrspraktikum 2025 (Wahlpraktikum) im Bereich der Verwaltung wurde vom Hessischen Innenministerium der Zeitraum
24. Februar bis 23. März 2025
festgelegt.
Anmeldeschluss ist der 1. Dezember 2024.
Bitte beachten Sie: Das Prüfungsamt Rechtswissenschaft ist in die eigentliche Durchführung der Praktika nicht eingebunden und gibt obige Informationen lediglich weiter! Die Anmeldeformulare, eine Teilnahmebescheinigung sowie ein Merkblatt zu den Praktika können Sie jederzeit von der Homepage des Justizprüfungsamts herunterladen oder sich - sobald wieder zugänglich - kostenlos im Eingangsbereich des Prüfungsamts mitnehmen. Für Fragen speziell zum Gruppen(!)praktikum im Bereich der Verwaltung steht Frau Stark am Regierungspräsidium Gießen unter Tel. 0641 303-2191 oder E-Mail: sylvia.stark@rpgi.hessen.de zur Verfügung.
Beste Grüße
Volker Stiebig
Wahlpraktikum im Bereich der Verwaltung
im Herbst 2025
Liebe Studierende,
als Termin für das Herbstpraktikum 2025 (Wahlpraktikum) im Bereich der Verwaltung wurde vom Hessischen Innenministerium der Zeitraum
2. September bis 1. Oktober 2025
festgelegt.
Anmeldeschluss ist der 15. Mai 2025.
Bitte beachten Sie: Das Prüfungsamt Rechtswissenschaft ist in die eigentliche Durchführung der Praktika nicht eingebunden und gibt obige Informationen lediglich weiter! Die Anmeldeformulare, eine Teilnahmebescheinigung sowie ein Merkblatt zu den Praktika können Sie jederzeit von der Homepage des Justizprüfungsamts herunterladen oder sich - sobald wieder zugänglich - kostenlos im Eingangsbereich des Prüfungsamts mitnehmen. Für Fragen speziell zum Gruppen(!)praktikum im Bereich der Verwaltung steht Frau Stark am Regierungspräsidium Gießen unter Tel. 0641 303-2191 oder E-Mail: sylvia.stark@rpgi.hessen.de zur Verfügung.
Beste Grüße
Volker Stiebig
Zwischenprüfung - Übergangsregelung im Schuld- und Sachenrecht
Klausur "Sachenrecht" im SS 2025
Liebe Studierende,
aus aktuellem Anlass sei darauf hingewiesen, dass die Klausur "Sachenrecht" auch im Sommersemester 2025 für alle Studierenden offensteht, die nach der Übergangsregelung ein Wahlrecht zwischen "Schuldrecht mit Schwerpunkt gesetzliche Schuldverhältnisse" und "Sachenrecht" haben, sich für "Sachenrecht" entscheiden und ihren Erstversuch (d.h. den regulären Versuch) in dieser Klausur erst im Sommersemester 2025 wahrnehmen möchten. Da die Klausur "Sachenrecht" im Sommersemester 2025 letztmalig angeboten wird, kann sie aber - bei Nichtbestehen des regulären Versuchs im Sommersemester 2025 - nur noch im Sommersemester 2025 wiederholt werden.
Auch bei Wahrnehmung des Erstversuchs im Sommersemester 2025 gilt, dass der Erstversuch nur zum regulären Klausurtermin wahrgenommen werden kann. Kann man am Erstversuch aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen und bekommt ein Attest eingetragen, so kann der Erstversuch zum Wiederholungstermin des Sommersemesters 2025 erfolgen. Es erfolgen keine automatischen Anmeldungen, so dass man sich zu jedem geplanten Versuch wieder selbst in FlexNow anmelden muss.
Wer vor dem Sommersemester 2025 bereits einen Fehlversuch in "Sachenrecht" hatte, kann die Klausur im Sommersemester 2025 zum regulären Termin oder zum Wiederholungstermin wiederholen. Nach dem Sommersemester 2025 ist die Wiederholung für alle Studierenden nur noch - jeweils im Wintersemester - in "Schuldrecht mit Schwerpunkt gesetzliche Schuldverhältnisse" möglich.
Die Wiederholung der Klausur kann also entweder zum regulären Termin oder zum Wiederholungstermin im Sommersemester 2025 oder - nach dem Sommersemester 2025 - in "Schuldrecht mit Schwerpunkt gesetzliche Schuldverhältnisse" erfolgen. Die Klausur "Sachenrecht" wird nach dem Sommersemester 2025 nicht mehr angeboten! Bedenken Sie dies bitte bei der Planung Ihrer Zwischenprüfung.
Die Frist zum Bestehen der Zwischenprüfung verlängert sich durch die Änderungen nicht. Behalten Sie daher die Frist von sechs Fachsemestern (oder mehr, wenn Sie zu Corona-Zeiten mit dem Studium begonnen haben) im Auge!
Die Übergangsregelung ist hier verfügbar.
Beste Grüße
Volker Stiebig
Schwerpunktbereichsprüfung
Mündliche Prüfung - möglicher Prüfungsstoff
Liebe Studierende,
bitte beachten Sie, dass der mögliche Prüfungsstoff der mündlichen Prüfung gem. § 12 Abs. 3 S. 2 Schwerpunktbereichsordnung sich auf die Inhalte der Schwerpunktpflichtveranstaltungen und der vom Prüfling belegten Schwerpunktwahlveranstaltungen erstreckt. Es können in der mündlichen Prüfung somit auch Fragen gestellt werden, die bereits Gegenstand der wissenschaftlichen Hausarbeit waren.
Beste Grüße
Volker Stiebig
Schwerpunktbereichsprüfung - Kampagne 1/2025
Ausgabe der Hausarbeitsthemen
Liebe Kandidatinnen und Kandidaten der Kampagne 1/2025,
die Themen der wissenschaftlichen Hausarbeiten werden
- für diejenigen Kand., die am Termin 3/2024 der staatlichen Pflichtfachprüfung teilgenommen haben, am Mittwoch, 12.02.25 von 10.30 bis 11.00 Uhr und
- für alle anderen Kand. am Mittwoch, 03.03.25 von 10.00 bis 10.45 Uhr
jeweils in Hörsaal 43 (Licher Str. 68) ausgegeben.
Beste Grüße
Volker Stiebig
Zwischenprüfung - Zeugnisse
Die Zeugnisse über die zu den Wiederholungsterminen des WS 2024/25 abgeschlossenen Zwischenprüfungen können montags von 9.30 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr sowie mittwochs und donnerstags von 9.30 bis 12.00 Uhr am Prüfungsamt abgeholt werden.
Liebe Studierende,
die Zeugnisse derjenigen unter Ihnen, die die Zwischenprüfung zu den Wiederholungsterminen des WS 2024/25 mit mindestens sechs bestandenen Klausuren abgeschlossen und – spätestens zu den Wiederholungsterminen des WS 2024/25 – an weiteren Klausuren teilgenommen haben, sind ausgestellt und können ab sofort zu den Öffnungszeiten von Frau Weitzel (montags, 9.30–12.00 Uhr und 15.00–17.00 Uhr sowie mittwochs und donnerstags, 9.30–12.00 Uhr) am Prüfungsamt abgeholt werden.
Beste Grüße
Volker Stiebig