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_Nachrichten & Termine

Hier werden alle Nachrichten und Termine der Professur gespeichert.

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Schwerpunktbereichsprüfung - Kamp. 2/2025

Die Zulassungen zur Kampagne 2/2025 sind erfolgt.

Liebe Studierende,

 

alle Zulassungen zur Kampagne 2/2025 wurden zwischenzeitlich in FlexNow eingetragen und können dort eingesehen werden. Unter dem Punkt "Studentendaten" kann auch eingesehen werden, ob der Freiversuch gewährt wird.

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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Übungen für Fortgeschrittene

im WS 2025/26

Liebe Studierende,

 

die Übungen für Fortgeschrittene werden im Wintersemester 2025/26 von folgenden Professuren durchgeführt:

 

­– Bürgerliches Recht: Adolphsen

– Öffentliches Recht: Reimer

– Strafrecht: Kretschmer

 

Die Sachverhalte der Hausarbeiten werden jeweils gegen Ende der Vorlesungszeit bzw. nach Beginn der vorlesungsfreien Zeit des laufenden Semesters von den Professuren selbst veröffentlicht. Die Bearbeitungszeit sowie der Abgabetermin und -ort sind auf dem jeweiligen Sachverhalt vermerkt.

 

Bitte beachten Sie zu den Formalien in Hausarbeiten den „Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten“, den Sie hier (unter „Allgemeines“) herunterladen können:

 

www.uni-giessen.de/fbz/fb01/fakultaet-institutionen/pruefungsamt/pflichtfach/pf_downloads

 

Zur bestmöglichen Vorbereitung auf die Hausarbeiten wird der Besuch der Veranstaltung Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens“ am 06.08.2025 von 15.00 bis 18.00 Uhr in HS 2 empfohlen.

 

Die – für alle drei Übungen einheitlichen – FlexNow-Anmeldefristen zur Hausarbeit sowie zur ersten und zweiten Klausur werden demnächst an folgender Stelle veröffentlicht:

 

https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/fakultaet-institutionen/pruefungsamt/pflichtfach/uebungen-flexnow-fristen-ws25-26

 

Für Fragen zu den Übungen für Fortgeschrittene wenden Sie sich gerne an Frau Weitzel (E-Mail: zwischenpruefung@recht.uni-giessen.de).

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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Gerichtspraktika 2026 (Frühjahr und Herbst)

Zeiträume, Anmeldefristen und weitere Informationen

Liebe Studierende,

 

die Gerichtspraktika im Jahr 2026 werden in der Zeit

 

vom 23. Februar bis 22. März 2026 (Frühjahrstermin) und

 

vom 17. August bis 16. September 2026 (Herbsttermin)

 

bei allen hessischen Landgerichten und dem Amtsgericht Offenbach am Main stattfinden.

 

Für die praktischen Studienzeiten gelten die Bestimmungen der Juristischen Ausbildungsordnung (JAO). Die JAO steht auf unserer Homepage unter „Pflichtfach – Downloads – Formulare, ...“ zur Verfügung. Eine Teilnahmebescheinigung, ein ausführliches Merkblatt und weitere Materialien zu den Praktika finden Sie auf der Homepage des Justizprüfungsamts.

 

Zum Gerichtspraktikum zugelassen werden können Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaft nach Beendigung der Vorlesungszeit ihres zweiten Fachsemesters.

 

Die Anmeldung ist auf einem besonderen Formblatt (HJV 221) erforderlich, das auf der Homepage des Justizprüfungsamts zum Download bereitsteht, aber auch hier am Prüfungsamt ausliegt. Für Studentinnen und Studenten einer außerhessischen Universität ist auch eine formlose Anmeldung möglich.

 

Die Anmeldung ist an das Landgericht zu richten, in dessen Bezirk Sie Ihren ersten Wohnsitz haben; wer im Bezirk des Amtsgerichts Offenbach am Main wohnt, hat sich dort anzumelden. Ist ein Wohnort im Land Hessen nicht vorhanden, ist der Studienort maßgebend.

 

Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie

 

für den Frühjahrstermin bis 1. Dezember 2025 und

 

für den Herbsttermin bis 15. Mai 2026

 

bei dem betreffenden Gericht eingehen.

 

Bitte beachten Sie: Das Prüfungsamt Rechtswissenschaft ist für die Durchführung der Praktika nicht zuständig und leitet obige Informationen daher lediglich weiter! Die Zuständigkeit für die Anerkennung liegt wiederum beim Justizprüfungsamt in Frankfurt.

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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Zwischenprüfung - Zeugnisse

Die Zeugnisse über die zu den regulären Terminen des SS 2025 abgeschlossenen Zwischenprüfungen können montags von 9.30 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr sowie mittwochs und donnerstags von 9.30 bis 12.00 Uhr am Prüfungsamt abgeholt werden.

Liebe Studierende,

die Zeugnisse derjenigen unter Ihnen, die die Zwischenprüfung zu den regulären Terminen des SS 2025 mit mindestens sechs bestandenen Klausuren abgeschlossen und – spätestens zu den regulären Terminen des SS 2025 – an weiteren Klausuren teilgenommen haben, sind ausgestellt und können ab dem 15.09. zu den Sprechzeiten von Frau Weitzel (montags, 9.3012.00 Uhr und 15.00–17.00 Uhr sowie mittwochs und donnerstags, 9.3012.00 Uhr) am Prüfungsamt abgeholt werden.

Beste Grüße
Volker Stiebig

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Jura-Bachelor (Bachelor of Laws/Bachelor der Rechtswissenschaft)

Antragstellung; Bearbeitungsgebühr; Frist

Liebe Studierende,

 

beachten Sie bitte, dass Anträge auf Verleihung des Bachelorgrades zwar ab dem 01.10.2025 am Prüfungsamt eingereicht werden können. Da die Ordnung jedoch erst später in Kraft treten wird, kann der Hochschulgrad erst danach verliehen werden. Richten Sie sich bitte darauf ein, dass es bei der  Erhebung einer Bearbeitungsgebühr von voraussichtlich 75,-- Euro verbleibt, die ggf. nach Antragstellung und vor Verleihung des Bachelorgrades überwiesen werden muss. Nähere Informationen werden zu gegebener Zeit folgen; bis dahin bitten wir von Rückfragen abzusehen.

 

Das zwingend zu verwendende Antragsformular finden Sie ab dem 01.10. an folgender Stelle:

https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/news/nachrichten/bachelor_integriert

 

Bitte kalkulieren Sie für die Bearbeitung Ihres Antrags insbesondere in den ersten Monaten einige Wochen ein. 

 

Rückfragen, ob die Unterlagen eingegangen oder vollständig sind oder wie lange die Bearbeitung dauert, können aus Kapazitätsgründen leider nicht beantwortet werden. Reichen Sie Ihre Unterlagen bitte in der auf der Homepage und im Antragsformular genannten Form ein. Sie erhalten keine Eingangsbestätigung, sondern Zeugnis und Urkunde zu gegebener Zeit per Post zugesandt, falls Sie sich nicht für die Abholung entscheiden. Entscheiden Sie sich für die Abholung, werden Sie zu gegebener Zeit benachrichtigt. Im Antragsformular kann angekreuzt werden, ob eine Zusendung oder die Abholung gewünscht ist.

 

In dringenden Fällen kann die Bearbeitung priorisiert werden. Dass der Bachelor - z.B. für eine Bewerbung bei einem Arbeitgeber oder an einer anderen Hochschule - zwingend benötigt wird, ist durch eine Bestätigung der betreffenden Stelle glaubhaft zu machen; die bloße Behauptung reicht also nicht aus.

 

Selbstverständlich ist jeder von Ihnen, der die Antragsvoraussetzungen erfüllt, berechtigt, den Antrag ab dem 01.10. zu stellen. Da wir gerade zu Beginn mit einer großen Zahl von Anträgen rechnen und der Bachelorgrad vor Inkrafttreten der Ordnung ohnehin noch nicht verliehen werden darf, sind wir gleichwohl dankbar, wenn diejenigen, die den Bachelorgrad nicht dringend benötigen - insbesondere weil sie ohnehin an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnehmen werden - mit der Beantragung noch etwas warten. Hinsichtlich der bis zur Antragstellung verbleibenden Zeit gilt:

  • Wurde das 14. Fachsemester im Wintersemester 2025/26 noch nicht überschritten, muss der Antrag unter Erfüllung der Antragsvoraussetzungen spätestens im 20. Fachsemester gestellt werden.
  • Wurde das Studium vor dem Wintersemester 2025/26 in Gießen aufgenommen und am 01.10.2025 das 14. Fachsemester bereits überschritten, muss der Antrag unter Erfüllung der Antragsvoraussetzungen spätestens innerhalb von weiteren sechs Fachsemestern gestellt werden. In diesem Fall gilt die o.g. Grenze von 20 Fachsemestern nicht!

In der Hoffnung auf Ihre Kooperation und 

 

mit besten Grüßen, auch im Namen des noch amtierenden Studiendekans und der ab dem 01.10. neuen Studiendekanin,

Volker Stiebig

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Schwerpunktbereich - Zuteilungen zum Schwerpunktbereichsstudium

zum WS 2025/26

Liebe Studierende,

 

alle Zuteilungen zum Schwerpunktbereichsstudium mit Beginn bzw. Wechsel des Schwerpunktbereichs zum WS 2025/26 sind abgeschlossen. In Ihrem FlexNow-Konto können Sie sehen, welchem Schwerpunktbereich Sie zugeteilt wurden.

 

Rückfragen richten Sie bitte an: sb-pruefungsamt@recht.uni-giessen.de

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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Zwischenprüfung - Zeugnisse

Die Zeugnisse über die zu den Wiederholungsterminen des SS 2025 abgeschlossenen Zwischenprüfungen können montags von 9.30 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr sowie mittwochs (nicht am 12.11., dafür aber am Dienstag, 11.11.25!) und donnerstags von 9.30 bis 12.00 Uhr am Prüfungsamt abgeholt werden.

Liebe Studierende,

 

die Zeugnisse derjenigen unter Ihnen, die die Zwischenprüfung zu den Wiederholungsterminen des SS 2025 mit mindestens sechs bestandenen Klausuren abgeschlossen und – spätestens zu den Wiederholungsterminen des SS 2025 – an weiteren Klausuren teilgenommen haben, sind ausgestellt und können ab sofort zu den Öffnungszeiten von Frau Weitzel (montags, 9.3012.00 Uhr und 15.0017.00 Uhr sowie mittwochs und donnerstags, jeweils 9.3012.00 Uhr) am Prüfungsamt abgeholt werden.

 

Bitte beachten Sie: Am Mittwoch dieser Woche (12.11.25) können keine Zeugnisse abgeholt werden! Dafür ist die Abholung (bei Frau Weitzel) ausnahmsweise auch am morgigen Dienstag (11.11.25) von 9.30 bis 12.00 Uhr möglich.

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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Schlüsselqualifikation "SQ Vortrag" - Bescheinigung

"Schlüsselqualifikationsschein"

Liebe Studierende,

 

zum letzten Meldetermin zur Staatlichen Pflichtfachprüfung hat sich gezeigt, dass es Ihrerseits noch Missverständnisse rund um die Bescheinigung der Schlüsselqualifikation „SQ Vortrag“ gibt. Dies soll hiermit zum Anlass genommen werden, das Verfahren noch einmal klarzustellen:

 

Der Laufbogen, auf dem Sie die Bestätigungen über Ihre 6 Vorträge sammeln, ist nicht der Schlüsselqualifikationsschein selbst. Er dient nur als Grundlage für die Überprüfung, ob Ihnen die Bescheinigung („Schlüsselqualifikationsschein“) ausgestellt werden kann. Diese Prüfung findet im Dekanat stattReichen Sie daher den Laufbogen niemals beim Justizprüfungsamt ein!

 

Sind alle 6 Vorträge nach Prüfung erwiesen bestätigt, erhalten Sie den Schlüsselqualifikationsschein „SQ Vortrag“. Diese Bescheinigung erfolgt bereits seit dem WS 24/25 durch Eintrag in FlexNow.

 

Für die Meldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung reicht es jedoch nicht aus, dass Sie einen einfachen Selbstausdruck aus FlexNow vorlegen. Die auf dem Transcript ausgewiesenen Leistungen werden vom JPA Hessen nur anerkannt, wenn das Transcript im Original von der Studiendekanin/dem Studiendekan unterschrieben wurde. Diese Unterschrift erhalten Sie im Prüfungsamt Rechtswissenschaft.

 

Dies gilt für alle in FlexNow eingetragenen Zulassungsvoraussetzungen. Sammeln Sie also alle Einträge in FlexNow, bis sie vollständig erfasst sind. Erst dann, jedoch rechtzeitig vor der Meldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung, lassen Sie Ihr vollständiges Transcript of Records im Prüfungsamt unterzeichnen. Planen Sie für die Unterzeichnung durch das Prüfungsamt eine ausreichende (!) Bearbeitungsdauer von 2 bis 3 Werktagen während der Vorlesungszeit ein!

 

Besonders während der vorlesungsfreien Zeit kann die Bearbeitung aufgrund von Urlaub auch einmal länger dauern. Über längere Abwesenheiten informiert das Prüfungsamt  auf seiner Homepage.

 

Es ist in Ihrem eigenen Interesse, Ihre erworbene Schlüsselqualifikation frühzeitig in FlexNow eintragen zu lassen. Reichen Sie daher bitte Ihren Laufbogen umgehend ein, sobald Sie 6 Vorträge gesammelt haben. Kalkulieren Sie bitte zeitlich ein, dass es nicht sofort zum Eintrag der Bescheinigung kommt, weil z.B. ein Vortrag ggf. nicht vom Veranstalter bestätigt wurde. Planen Sie Ihre Meldung zur Staatsprüfung so, dass Sie – inklusive zeitlichem Puffer – schon vor dem Meldetermin Ihr vollständiges, unterschriebenes Transcript vorliegen haben.

 

Bitte beachten Sie zudem: Es werden ab sofort für „SQ Vortrag“ keine Papierscheine mehr ausgestellt - auch nicht im „Eilfall“ (wg. Meldetermin). Sollten Sie also bereits ein unterzeichnetes Transcript of Records haben, Ihre Schlüsselqualifikation aber zeitlich erst danach erworben und diese in FlexNow eingetragen haben, lassen Sie sich bitte ein aktualisiertes Transcript im Prüfungsamt unterzeichnen. Richten Sie sich hierzu bitte ab sofort für die Meldetermine zur Staatsprüfung entsprechend mit zeitlichem Vorlauf ein.

 

Sollten Sie in der Vergangenheit noch einen „Papierschein“ erhalten haben, wird dieser nicht in FlexNow eingetragen. Sie können diesen direkt beim JPA als Nachweis Ihrer Schlüsselqualifikation, zuzüglich Ihres Transcripts, einreichen.

 

Sollten die Unterlagen ab sofort nicht rechtzeitig eingereicht werden, kann es – falls das Justizprüfungsamt eine Nachreichung nicht zulässt – sein, dass Sie bis zum nächstmöglichen Meldetermin für die staatliche Pflichtfachprüfung werden warten müssen.

 

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

 

Viele freundliche Grüße

 

Simone Herrholz

Studienkoordination

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Bachelor of Laws

Homepage; Bearbeitungsgebühr

Liebe Studierende,

 

am 22.10.2025 wurde die Bachelorordnung - in der auf unserer Homepage zunächst als Entwurf eingestellten Fassung - von unserem universitären Senat beschlossen. Es haben sich gegenüber der Entwurfsfassung keine Änderungen ergeben. Alle Informationen zum Bachelor finden Sie nun auf der neuen "Bachelor-Seite".

 

Mit zwischenzeitlicher Veröffentlichung der Bachelorordnung wurde auch die bereits angekündigte Gebühr in Höhe von 75,-- € für die Ausstellung von Bachelorzeugnis und -urkunde rechtswirksam eingeführt. 

 

Bitte beachten Sie daher, wenn Sie den Antrag stellen, ab sofort die Zahlung der Gebühr auf folgendes Konto:

 

Zahlungsempfänger: Justus-Liebig-Universität 

IBAN: DE98 5005 0000 0001 0065 50 

BIC: HELADEFF 

Verwendungszweck: Bachelor FB 01, Ihr Nachname, Ihr Vorname

 

Diejenigen unter Ihnen, die den Antrag auf Verleihung des Bachelorgrades bis zum heutigen Tag bereits gestellt haben, bitten wir, die Gebühr nun umgehend nachträglich zu überweisen und den Beleg über die Zahlung nachzureichen.

 

Sollten Sie (obwohl dies ausdrücklich nicht hätte getan werden sollen) bereits eine Überweisung an die Universität getätigt haben, bitten wir Sie ebenfalls um entsprechenden Nachweis.

 

Sollten im Einzelfall weitere Unterlagen nachzureichen sein, werden wir Sie nach Prüfung der Unterlagen über Ihre universitäre E-Mail-Adresse kontaktieren!

 

Rückfragen richten Sie bitte an Frau Wacker per E-Mail an jura-bachelor oder zu den Sprechzeiten.

 

Auf diesem Weg noch alle guten Wünsche für 2026!

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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Schwerpunktbereichsprüfung - Kampagne 1/2026

Ausgabe der Hausarbeitsthemen

Liebe Kandidatinnen und Kandidaten der Kampagne 1/2026,


die Themen der wissenschaftlichen Hausarbeiten werden

  • für diejenigen Kand., die am Termin 3/2025 der staatlichen Pflichtfachprüfung teilgenommen haben, am Mittwoch, 11.02.26 von 10.00 bis 10.30 Uhr in Hörsaal 024 (Licher Str. 68) und
  • für alle anderen Kand. am Dienstag, 10.03.26 von 10.00 bis 10.30 Uhr in Hörsaal 43 (Licher Str. 68)

 

ausgegeben.

 

Beste Grüße
Volker Stiebig

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Fortgeschrittenenübungen im SS 2026

Übungsleiter; Veranstaltung "Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens" (25.02.2026)

Liebe Studierende,

 

die Großen Übungen werden im Sommersemester 2026 von folgenden Professuren durchgeführt:

 

­– Bürgerliches Recht: Holle

– Öffentliches Recht: Augsberg

– Strafrecht: Hauck

 

Die Sachverhalte der Hausarbeiten werden jeweils gegen Ende der Vorlesungszeit bzw. nach Beginn der vorlesungsfreien Zeit des laufenden Semesters von den Professuren selbst veröffentlicht. Die Bearbeitungszeit sowie der Abgabetermin und -ort sind auf dem jeweiligen Sachverhalt vermerkt.

 

Bitte beachten Sie zu den Formalien in Hausarbeiten den "Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten", den Sie hier (unter "Allgemeines") herunterladen können.

 

Zur bestmöglichen Vorbereitung auf die Hausarbeiten wird der Besuch der Veranstaltung "Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens" am 25.02.2026 empfohlen.

 

Für Fragen zu den Fortgeschrittenenübungen wenden Sie sich gerne an Frau Weitzel (E-Mail: zwischenpruefung@recht.uni-giessen.de).

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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Wahlpraktikum im Bereich der Verwaltung

im Herbst 2026

Liebe Studierende,

 

als Termin für das Herbstpraktikum 2026 (Wahlpraktikum) im Bereich der Verwaltung wurde vom Hessischen Innenministerium der Zeitraum

 

17. August bis 16. September 2026

 

festgelegt.

 

Anmeldeschluss ist der 15. Mai 2026.

 

Bitte beachten Sie: Das Prüfungsamt Rechtswissenschaft ist in die eigentliche Durchführung der Praktika nicht eingebunden und gibt obige Informationen lediglich weiter! Die Anmeldeformulare, eine Teilnahmebescheinigung sowie ein Merkblatt zu den Praktika können Sie jederzeit von der Homepage des Justizprüfungsamts herunterladen oder sich kostenlos im Eingangsbereich des Prüfungsamts mitnehmen. Für Fragen speziell zum Gruppen(!)praktikum im Bereich der Verwaltung steht Frau Stark am Regierungspräsidium Gießen unter Tel. 0641 303-2191 oder E-Mail: sylvia.stark@rpgi.hessen.de zur Verfügung.

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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Informationsveranstaltung zu Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung

am 26.02.2026

Liebe Studierende,

 

hiermit sind Sie herzlich eingeladen zur

 

Informationsveranstaltung des Prüfungsamts zu Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung am

 

Donnerstag, 26.02.2026

von 10.15 bis 12.00 Uhr

in Hörsaal 1.

 

In der Veranstaltung wird auch wieder die Gelegenheit bestehen, individuelle Fragen zu klären. Über Ihre zahlreiche Beteiligung freuen wir uns!

 

Beste Grüße

Volker Stiebig