31.10.2024: UPS: „Der Wald in Hessen als Wirtschaftsraum, Naturraum und Erholungsraum – Forstrechtliche Regelungen zur Erhaltung des Waldes und zur nachhaltigen und multifunktionalen Bewirtschaftung“ - Martin Küthe
Hier finden Sie Informationen zum Umweltrechlichen Praktikerseminar
- https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/news/termine/ups31-10.24
- 31.10.2024: UPS: „Der Wald in Hessen als Wirtschaftsraum, Naturraum und Erholungsraum – Forstrechtliche Regelungen zur Erhaltung des Waldes und zur nachhaltigen und multifunktionalen Bewirtschaftung“ - Martin Küthe
- 2024-10-31T18:15:00+01:00
- 2024-10-31T19:45:00+01:00
- Hier finden Sie Informationen zum Umweltrechlichen Praktikerseminar
31.10.2024 von 18:15 bis 19:45 (Europe/Berlin / UTC100)
HS 021 (Gerichtssaal), Licher Str. 68 (Hörsaalgebäude)
Umweltrechtliches Praktikerseminar
233. Veranstaltung
Donnerstag, den 31.10.2024
Herr Martin Küthe, Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
„Der Wald in Hessen als Wirtschaftsraum, Naturraum und Erholungsraum – Forstrechtliche Regelungen zur Erhaltung des Waldes und zur nachhaltigen und multifunktionalen Bewirtschaftung"
Liebe Studierende,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
herzlich dürfen wir Sie zur 233. Sitzung des Umweltrechtlichen Praktikerseminars einladen. An diesem Donnerstag, dem 31.10.2024, spricht um 18.15 Uhr in HS 021 Herr Martin Küthe, Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, zum Thema „Der Wald in Hessen als Wirtschaftsraum, Naturraum und Erholungsraum – Forstrechtliche Regelungen zur Erhaltung des Waldes und zur nachhaltigen und multifunktionalen Bewirtschaftung“.
Mit 43% der Landesfläche zählt Hessen zu den waldreichsten Bundesländern. Der Wald ist Wirtschaftsraum, Naturraum und Erholungsraum zugleich. Gerade in den ländlichen Regionen, mit über 80 Prozent der hessischen Landesfläche und mit nahezu 50 Prozent an der Gesamtbevölkerung, sichert die Nutzung des Waldes Einkommen, Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Forst- und Holzwirtschaft. Das Hessische Waldgesetz hat das Ziel, die Funktionen des Waldes zu sichern, den Wald zu erhalten und seine nachhaltige Bewirtschaftung zu gewährleisten. Dabei müssen die forstrechtlichen Regelungen Eigentümerrechten und sich wandelnden gesellschaftlichen Ansprüchen Rechnung tragen. Zudem prägen Ziele und Normen der EU und des Bundes in zunehmendem Umfang den landesrechtlichen Rahmen. Die Evaluierung der forstrechtlichen Normen ist eine Daueraufgabe. Der Wald bewegt die Menschen – daher ist der gesellschaftliche und juristische Diskurs so wichtig und wertvoll.
Martin Küthe studierte Forstwissenschaft an der Universität Göttingen. Auf das Referendariat und die Große Forstliche Staatsprüfung im Land Hessen folgte eine Tätigkeit als Dezernent für Personal und Organisation bei der Oberen Forstbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt 1989-1997. Von 1997 bis 2006 war Herr Küthe Leiter des Forstamtes Bad Schwalbach. Seit 2006 leitet er im Hessischen Umweltministerium (bzw. im Hessischen Landwirtschaftsministerium) das Referat für Forstpolitik (Oberste Forstbehörde).
Gerne möchten wir Sie auch auf die 234. Sitzung des Umweltrechtlichen Praktikerseminars am Donnerstag, den 14.11.2024, hinweisen. Herr Prof. Dr. Konrad Lachmayer, Wien, referiert zur „Zur Rolle des Umweltschutzes im österreichischen Verfassungsrecht – Perspektiven und Grenzen einer Ökologisierung“.
An den Vortrag schließt sich eine Diskussion an, die gegen 19.45 Uhr endet. Es handelt sich um eine SQ-Veranstaltung.
Mit den besten Grüßen,
Ihre
Franz Reimer und Bettina Schöndorf-Haubold
Die Veranstaltungen des Umweltrechtlichen Praktikerseminars sind auch als Fortbildungsveranstaltungen gem. § 15 FAO für Fachanwälte im Verwaltungsrecht geeignet (entsprechende Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt). Die Teilnahme ist kostenfrei und auch sonst mit keinerlei Verpflichtungen verbunden und kann mit Spenden unterstützt werden (Justus-Liebig-Universität Gießen, Landesbank Hessen-Thüringen, BIC: HELADEFF, IBAN: DE98500500000001006550, Verwendungszweck: Spende Umweltrechtliches Praktikerseminar, Projektnummer 811 00 523).
Studierende des Fachbereichs 01 können sich die Teilnahme für den Erwerb einer Schlüsselqualifikation gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. d JAG bescheinigen lassen (SQ Vortrag, weitere Informationen hier).