Wie zulässig ist eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen?

Wird die Impfung für bald zur Pflicht? Eine Pflegekraft wird im Rahmen der Mitarbeiter­impfung im Krankenhaus Bethel Berlin gegen das Corona­virus geimpft. (Archiv)

Wird die Impfung für bald zur Pflicht? Eine Pflegekraft wird im Rahmen der Mitarbeiter­impfung im Krankenhaus Bethel Berlin gegen das Corona­virus geimpft. (Archiv)

Berlin. Die Rufe nach einer möglichen Impfflicht gegen das Corona­virus werden lauter. Laut ARD-Deutschland-Trend befürwortet eine Mehrheit der Deutschen (57 Prozent) die verbindliche Impfung für alle Personen ab 18 Jahren. Der Berliner Rechts­wissenschaftler und Universitäts­professor Christian Pestalozza, Mitglied der Landes­ärztekammer und Landes­ethikkommission, hält die Impfpflicht aus rein verfassungs­rechtlichen Gründen für unbedenklich.

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„Da sich offenbar nicht ausreichend Menschen freiwillig haben impfen lassen, halte ich diesen Schritt für unumgänglich“, sagte Pestalozza dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND). Für kontakt­intensive und besonders gefährdete Berufe im Bereich der Pflege, des ärztlichen und medizinischen Personals, der Rettungs­kräfte, Polizei und Lehrkräfte habe er sich die Impf­pflicht ohnehin „schon viel früher gewünscht“.

Wer kann die Entscheidungen für eine Impfpflicht treffen?

Christian Pestalozza sieht den Bund in der Pflicht, eine einheitliche Regelung auf Grundlage des Infektionsschutz­gesetzes zu verabschieden. „Wenn der Bund nicht tätig wird, sieht das Infektionsschutz­gesetz vor, dass auch die Länder einspringen dürfen. Damit würde man einzelne Länder aber in Entscheidungs- und Gewissensnot bringen. Das sollte man ihnen abnehmen“, sagte Pestalozza dem RND.

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Wie ist die Pflicht für bestimmte Berufs­gruppen geregelt?

Wer bei einer möglichen Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen oder Tätigkeits­bereiche, etwa in der Pflege, tatsächlich für impf­pflichtig erklärt wird, wäre ebenfalls auf der Grundlage des Infektionsschutz­gesetzes oder der Länder­verordnungen zu regeln. „Da ist der neue Bundestag gefordert, eine parlamentarische Regelung zu treffen“, so Pestalozza.

Eine Verordnung von diesem Gewicht käme einer neuen Qualität der Pandemie­bekämpfung gleich, weshalb sie laut Pestalozza als wesentliche Entscheidung ins Gesetz gehöre.

Der Gießener Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg hält eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen oder Tätigkeitsbereiche grundsätzlich ebenfalls für möglich. Er sieht allerdings auch verfassungs­rechtliche Bedenken bei Menschen, die eine Impfung für ihren Körper ablehnen.

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„Im Moment haben wir bei vielen Berufsgruppen eine hohe Impfbereitschaft“, sagte Augsberg dem RND. „Man muss sorgfältig begründen können, ob mit einer Pflicht tatsächlich mehr erreicht werden kann oder durch diese nicht sogar negative Gegeneffekte erzeugt werden.“

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für eine Impfpflicht erfüllt sein?

Auch eine generelle Impfpflicht ist nach Ansicht vieler Rechtsexperten grundsätzlich möglich. Allerdings stellt die Impfpflicht einen Eingriff in die individuelle Entscheidungs­freiheit und körperliche Unversehrtheit dar. So ein Eingriff muss aus verfassungs­rechtlicher Sicht verhältnismäßig sein. Für Christian Pestalozza bedeutet das, dass vor allem vier Aspekte berücksichtigt werden:

  1. Der Eingriff muss ein legitimes Ziel verfolgen.
  2. Er muss geeignet sein, um sich diesem Ziel zu nähern.
  3. Er muss erforderlich sein, das heißt, mildere Mittel zur Erreichung des Ziels darf es nicht geben.
  4. Der Eingriff muss zumutbar sein.

Pestalozza hält alle vier Voraussetzungen aktuell zumindest bei Risiko­gruppen für gerechtfertigt. „Einige Menschen werden sich ohnehin von sich aus noch impfen lassen, nur wir brauchen eine Menge mehr, um Herdenimmunität zu erreichen. Die aktuellen Inzidenzzahlen sind auf einem Niveau wie selten zuvor. Wir können nicht darauf warten, bis die Krankenhäuser überfüllt sind und die Zahl der Toten weiter zunimmt“, kritisiert er.

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Generelle Impfpflicht als „allerletzte Maßnahme“

Steffen Augsberg widerspricht: „Eine generelle Impfpflicht ist sicherlich die allerletzte Maßnahme, wenn wir keine anderen Möglichkeiten mehr haben. Wir müssen vorher schauen, ob wir andere Maßnahmen haben, Schutz zu erreichen, zum Beispiel durch Booster-Impfungen für besonders gefährdete Personen.“

Unter der Bedingung, dass das Ziel anders nicht erreicht werden kann, würde er aus verfassungs­rechtlicher Sicht die Impfpflicht nicht ausschließen. „Im Moment schwanken wir ja noch bei der Benennung, was das Ziel überhaupt ist: die Überlastung des Gesundheits­systems oder die der Intensiv­stationen vermeiden, allgemein weniger Erkrankungen oder weniger Long Covid“, so der Rechts­wissenschaftler. Diese Frage müsse geklärt werden, bevor man weitere Schritte ins Auge fasse.

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