Gießen:Juraprofessor: „Begründete Zweifel“ an 15-Kilometer-Regel

Steffen Augsberg, Professor im Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen. (Foto: Axel Schmidt/Reuters-Pool/dpa/Archiv)

Der Gießener Juraprofessor Steffen Augsberg sieht die neuen Corona-Regeln teilweise als problematisch an. "In der Sache gibt es zumindest begründete Zweifel,...

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Gießen (dpa/lhe) - Der Gießener Juraprofessor Steffen Augsberg sieht die neuen Corona-Regeln teilweise als problematisch an. „In der Sache gibt es zumindest begründete Zweifel, dass die 15-Kilometer-Regel auf Paragraf 28a Infektionsschutzgesetz gestützt werden kann“, sagte er am Mittwoch. Das Gesetz sieht vor, dass die Bundesländer per Verordnung unter anderem Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen sowie Untersagung oder Beschränkung von Reisen festlegen können. Beides scheine ihm für das vorliegende Regelungskonzept nicht zu passen.

Auch die Umsetzbarkeit ist laut Augsberg ein Problem. Rechtlich sei sicher von Belang, inwieweit sich hier Ungleichbehandlungen aus unterschiedlichen Lebenssituationen ergäben. Augsberg hat an der Justus-Liebig-Universität eine Professur für Öffentliches Recht.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderchefs hatten sich am Dienstag darauf verständigt, dass Menschen in Regionen mit vielen Corona-Neuinfektionen sich ohne triftigen Grund nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um ihren Wohnort bewegen dürfen. Dies soll gelten, wenn es in dem Gebiet über 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen gibt. Das hessische Corona-Kabinett wollte am Mittwoch die neuen Maßnahmen für das Land im Detail festlegen.

Eine solche informelle Absprache von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten sei in dieser Form verfassungsrechtlich nicht explizit vorgesehen, erklärte Augsberg: „Ob man diesen mittlerweile allerdings routinemäßigen Vorgang noch als „kooperativen Föderalismus“ eingeordnet kann, mag man bezweifeln.“ Die Bundes- wie Länderparlamente würden damit jedenfalls – wieder einmal – vor vollendete Tatsachen gestellt.

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