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Recht, Moral, Solidarität Was für Impfprivilegien spricht – und was dagegen

Kaum sind die Ersten geimpft, tobt eine Debatte über mögliche Privilegien für Immunisierte. Die Union ist dagegen, die SPD prüft gar ein gesetzliches Verbot. Aber geht das überhaupt? Der Überblick.
Corona-Impfstoff: Ampulle des Anstoßes

Corona-Impfstoff: Ampulle des Anstoßes

Foto: Victoria Jones / dpa

Was plant die Bundesregierung?

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) sprechen sich klar gegen Privilegien für Bürger mit Corona-Impfung aus. Spahn fürchtet unter anderem um den Zusammenhalt im Land. Die Pandemie könne man nur gemeinsam überwinden, sagte er. »Viele warten solidarisch, damit einige als Erste geimpft werden können. Und die noch nicht Geimpften erwarten umgekehrt, dass sich die Geimpften solidarisch gedulden.« Keiner solle Sonderrechte fordern, solange nicht alle die Chance auf eine Impfung gehabt hätten. Die SPD sieht das ähnlich.

Umstritten ist, ob es dafür ein Gesetz braucht. Man prüfe gesetzliche Maßnahmen, wie Ungleichbehandlungen von nicht Geimpften und Geimpften durch die Privatwirtschaft ausgeschlossen werden könnten, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, der »Welt«. Ähnlich äußerte sich der rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Volker Ullrich. Für den Staat gelte schon heute ein allgemeines Diskriminierungsverbot. Im privaten Bereich gebe es aber eine Regelungslücke.

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, hält die Debatte hingegen für überflüssig. »Aktuell haben wir nicht genügend Kapazitäten, um alle Menschen zu impfen, die das wollen. Solange dies so ist, stellt sich die Frage einer Privilegierung nicht.« Die Diskussion sei rein hypothetisch und verunsichere die Menschen nur.

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Das wohl stärkste Argument der Koalition: Nach Angaben des Robert Koch-Instituts steht noch nicht einmal fest, ob geimpfte Menschen weiterhin ansteckend sind. Bisher sei es zumindest denkbar, dass ein Geimpfter bei Kontakt mit dem Erreger zwar selbst nicht erkranke, das Virus aber an andere weitergeben könne. Klarheit in dieser Frage gibt es wohl frühestens im Februar.

Sollten Geimpfte tatsächlich weiter ansteckend sein, könnten Lockerungen möglicherweise zu höheren Infektionszahlen führen – und somit epidemiologisch wenig sinnvoll sein. »Allein deshalb verbieten sich gegenwärtig Privilegien für Geimpfte«, sagt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Solange nicht allen ein Impfangebot gemacht werden könne, sei es »ein Gebot der Fairness und der Solidarität, Sonderrechte weder einzufordern noch anzubieten«.

Die FDP widerspricht. Sobald feststehe, dass von einem Menschen weder für sich noch für andere eine Gefahr ausgehe, dürfe der Staat seine Freiheit nicht einschränken, sagte Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Was planen die Unternehmen?

Bislang sieht es nicht danach aus, als plane die Wirtschaft mit einer Zwei-Klassen-Corona-Gesellschaft. Die Deutsche Bahn etwa teilt auf Anfrage mit, keinen Unterschied zwischen geimpften und nicht geimpften Passagieren machen zu wollen. »Die Bahn ist Teil der Daseinsvorsorge und für viele Menschen ein Beförderungsmittel ohne Alternative«, sagte ein Sprecher dem SPIEGEL.  

Auch Europas größter Reiseveranstalter, die TUI, betont, es gebe »keine Planungen für Privilegien« für geimpfte Kunden oder Passagiere. Stattdessen seien es immer nationale Behörden oder die der Urlaubsländer, die gegebenenfalls Vorgaben machten. So gebe es etwa Staaten in Südamerika, die bei der Einreise eine Impfung gegen Gelbfieber voraussetzten. Diese nachzuweisen, liege jedoch in der Verantwortung der Reisenden selbst.

Carsten Spohr, Chef der staatlich gestützten Lufthansa, hatte indes in der »Welt am Sonntag« angekündigt, künftig auf Interkontinentalflügen nur noch auf Corona getestete oder gegen Covid-19 geimpfte Passagiere mitzunehmen. Eine allgemeine Impfpflicht, wie sie etwa die australische Airline Qantas angekündigt hat, wolle er aber nicht. Stattdessen wünscht man sich bei der Lufthansa eine staatliche Regelung, idealerweise einheitlich für Europa – und irgendwann weltweit.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband äußert sich abwägender, hält aber die Debatte insgesamt für verfrüht. Erst wenn alle Impfwilligen die Chance gehabt hätten, sich impfen zu lassen, könne man über mögliche Privilegien sprechen, so Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Ohnehin sei fraglich, ob sich Wirte überhaupt von ihren Gästen den Impfausweis vorzeigen lassen könnten.

Was darf die Wirtschaft?

Theoretisch zumindest scheint vieles machbar. Rechtlich gesehen ist der Brötchenkauf beim Bäcker oder ein Flug mit der Lufthansa ein Geschäft unter Privaten: Der Kunde oder Gast schließt einen Vertrag mit einem privatwirtschaftlichen Unternehmen. Diese beiden Parteien bestimmen also über die Ausgestaltung des Geschäfts – »und dazu gehört sogar, dass der Unternehmer entscheidet, jemandem etwas nicht zu verkaufen oder ihn nicht mitzunehmen, einfach weil er den Kunden nicht mag«, sagt Steffen Augsberg, Professor für öffentliches Recht an der Uni Gießen.

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist es der Privatwirtschaft zwar untersagt, Menschen etwa aufgrund ihrer Hautfarbe oder Weltanschauung zu diskriminieren. »Gesundheitliche Aspekte werden mit Ausnahme der Behinderung in dem Gesetz aber nicht erwähnt«, sagt Andrea Kießling, Gesundheitsrechtlerin an der Ruhr-Uni Bochum. »So wie es jetzt gesetzlich geregelt ist, dürfen Unternehmen ihre Kunden nach einem Impfschutz fragen und auch entscheiden, nicht geimpfte nicht zu bewirten oder zu befördern.« Diese unternehmerische Entscheidung einzuschränken, wie es zumindest die SPD jetzt prüfen will, wäre nach Ansicht der Juristin ein schwerer Eingriff in die Vertragsfreiheit und wohl kaum mit dem Grundgesetz zu vereinbaren.

Augsberg hält auch eine Übergangslösung für schwierig, bei der die bereits Geimpften so lange weiter ihre Grundrechte einschränken müssten, bis genügend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung bereitstünde. Wenn ein kleines Theater die Möglichkeit habe, seinen ruhenden Betrieb mit geimpften Gästen wieder aufzunehmen, sei es rechtlich kaum machbar, dies zu untersagen, argumentiert der Verfassungsrechtler. Schließlich sei das Theater nicht lebensnotwendig für alle nicht Geimpften. Die Geimpften aber seien womöglich überlebensnotwendig für das Theater.

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Ohnehin hält der Professor die von der Politik angemahnte Solidarität in diesem Punkt für reichlich überstrapaziert. »Bildhaft gesprochen: Gemeinsam eingesperrt bleiben, obwohl einer sich befreien kann – das ist mir fremd. Als weiterhin Gefangener es zu ertragen, einen anderen in Freiheit sehen – auch das ist Solidarität«, sagt er. Zumal Ungeimpfte ja nicht einen Deut mehr Freiheit bekämen, nur weil die Geimpften ihre Freiheit nicht zurückerlangten. »Wir dürfen ungefährliche Menschen nicht wie Infizierte behandeln. Das wäre auch verfassungsrechtlich kaum zu rechtfertigen.«

Was ist mit Mitarbeitern?

Kreuzfahrtreedereien etwa verlangen schon heute von ihren Gästen einen negativen Covid-19-Test, bevor sie an Bord gehen dürfen. Diese Testpflicht soll etwa bei TUI Cruises weiterhin unabhängig von einer möglichen Impfung gelten. Auch die Crews des Unternehmens durchlaufen einen Test, werden sowohl vor der Abreise aus ihrer Heimat als auch vor dem Boarding gecheckt. Zusätzlich müssen sie sich an Bord für 14 Tage in Einzelisolation begeben, werden danach täglich auf erhöhte Temperatur geprüft.

Zu der Frage, wie man mit Mitarbeitern umgeht, die sich nicht impfen lassen wollen, teilt TUI mit, noch keine Überlegungen angestellt zu haben. Auch aus anderen Unternehmen heißt es, diese Frage stelle sich derzeit nicht – auch weil die meisten Mitarbeiter kaum zu einer der ersten Risikogruppen bei der Impfung gehören dürften.

Ohne eine allgemeine Impfpflicht wäre es Unternehmen ohnehin kaum möglich, eine Impfung von ihren Mitarbeitern zu verlangen. Zu groß wäre Juristen zufolge wohl der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Spannender dürfte es schon im medizinischen Bereich werden. Hier halten es Arbeitsrechtler durchaus für denkbar, dass Arbeitgeber für bestimmte Personengruppen eine Impfung vorschreiben. Schon heute ist das etwa bei Kindern der Fall, die eine öffentliche Kita besuchen wollen und dafür gegen Masern geimpft sein müssen.

Kommt das einer »indirekten Impfpflicht« gleich?

Horst Seehofer und andere Unionspolitiker fürchten offenbar, dass etwaige Privilegien für Geimpfte genau so aufgefasst und verwendet werden könnten – vor allem von Impfgegnern. Verfassungsrechtler Augsberg widerspricht: »Wenn private Unternehmen mit einem Gast oder Kunden ohne Impfung kein Geschäft machen wollen, dann ist das noch keine indirekte Impfpflicht.« Der Staat trage hier gar keine Verantwortung. Entscheidend sei, dass lebenswichtige Aktivitäten, die Bürgerinnen und Bürger nicht vermeiden oder ersetzen könnten, nicht nur für Geimpfte angeboten würden. Ein Lufthansa-Flug von München nach Frankfurt aber sei nicht lebensnotwendig. »Schwierig wird es, wenn es um die Daseinsvorsorge und Behörden geht«, so Augsberg. »Wäre also der Besuch eines Finanzamtes nur noch mit Impfung gestattet, dann wäre das eine Impfpflicht durch die Hintertür.«

Setzt sich diese Ansicht durch, dürften die Bilder nicht lange auf sich warten lassen: geimpfte Bewohner von Altenheimen etwa, die wieder gemeinsam essen, weil für sie aufgrund der Immunisierung keine Kontaktbeschränkungen mehr gelten; maskenlose Fahrgäste in U-Bahnen und Bussen, die behaupten, keinen Mund-Nasen-Schutz tragen zu müssen, weil sie nicht ansteckend seien; frisch geimpfte Besucher einer Oper, die einen unbeschwerten Abend genießen.

Viele Politiker fürchten diese Szenen. Verfassungsrechtler aber halten eine längere und so fundamentale Einschränkung der Grundrechte wie momentan bei geimpften Menschen für kaum durchsetzbar – zumal, wenn dies nur geschieht, um Impfgegnern keinen Vorschub zu leisten.

Wie wird die Frage von Impfprivilegien im Ausland debattiert?

Vieles ist noch unklar, vereinzelt aber gibt es Pläne für Impfregister. Spanien zum Beispiel will laut Gesundheitsminister Salvador Illa die Namen von Menschen, die eine Impfung abgelehnt haben, in einer zentralen Datei festhalten. Die Impfung sei zwar freiwillig, aber wer der Einladung nicht folge, werde registriert. Das Register werde nicht öffentlich und der Datenschutz rigoros sein. Spanien will die Daten aber mit anderen europäischen Ländern teilen.

Eine der spannendsten Fragen der nächsten Monate dürfte daher sein, ob bisher abgeschottete Staaten ihre Grenzen nur für geimpfte Reisende öffnen. Dagegen könnte dann kein deutscher Minister etwas unternehmen.