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profilbeschreibung

Die Rechtslehre kann sich nicht alleine auf das Studium des positiven Rechts beschränken, sondern muss sich offenhalten gegenüber den Potentialen eines möglichen Rechts. Die Gießener Professur für Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie befasst sich mit den entsprechenden Herausforderungen, die sich aus der parallelen Zugehörigkeit der Jurisprudenz zum Rechts- und Wissenschaftssystem ergeben. Mit ihren Arbeitsschwerpunkten in der Zivilrechtslehre sowie in den Grundlagen des Rechts stellt sie fachübergreifende Bezüge zum Recht der neuen Technologien her. Sie orientiert sich dabei an der grundlegenden Zielsetzung, privatrechtliche Problemstellungen für interdisziplinäre Zugänge zu öffnen. Sie versteht juristische Grundlagenforschung als Innovationsforschung, die auf neue gesellschaftliche Konfliktlagen antwortet und rechtsdogmatische Lösungsmöglichkeiten erkundet. Die Aufgabe des Rechts sieht sie in einer rechtsphilosophisch und gesellschaftstheoretisch angeleiteten Reflexion der eigenen Grenzen und Möglichkeiten, um den gegenwärtigen sowie zukünftigen Rechtsfragen der Digitalisierung und der Lebenswissenschaften gerecht zu werden.