CCLA 2013
Vom 1. bis 14. Januar 2013 fand in Bangalore, Indien, die dritte Comparative Constitutional Law Academy statt. Eine Gruppe deutscher Studierender und Mitarbeiter der Professur Dann besuchten die National Law School ofIndia University (NLSIU), die führende Law School Indiens. 14 Tage lang wurde mit indischen Studierenden und Dozenten über verfassungsrechtliche Fragen von Religion und Religionsfreiheit diskutiert.
Die Veranstaltung knüpfte inhaltlich an die Law Academy vom Sommer 2012 an. Während in Gießen allerdings die theoretischen Fragen zur Methode der Rechtsvergleichung im Vordergrund standen, ging es diesmal insbesondere um kritisch-kontextualisierte Reflexion über konkrete Entscheidungen des deutschen Bundesverfassungsgericht und des indischen Supreme Court.
Im Zentrum der Diskussion standen letztlich immer Fragen nach Säkularität und der Rolle von Religion im Staat. Dabei zeigten sich zwei verschiedene Ansatzpunkte: zum einen eine laizistische Idee der vollständigen Trennung von Recht und Staat und zum anderen das Ideal eines Staates der sich allen Religionen gegenüber gleich verhält und somit Äquidistanz einnimmt. Vor diesem Hintergrund diskutierten die Teilnehmer konkrete Fälle des indischen und deutschen Verfassungsrechts. Dazu zählten unter anderem das Schächtverbot in Deutschland und das Kuchschlachtverbot in einigen indischen Bundesstaaten, die Rolle von Religion in der Schule, der Umgang mit Blasphemie, oder die staatliche Unterstützung für religiöse Gemeinschaften, wie beispielsweise die indische Unterstützung für die islamische Pilgerreise Haj oder das deutsche Phänomen der Kirchensteuer.
Der Vergleich der Urteile beider Verfassungsgerichte zu ähnlichen Fragen brachte dabei spannende Erkenntnisse, nicht nur über das jeweils andere Rechtssystem, sondern auch über das eigene Recht und Eigenarten, die aus der Binnenperspektive gar nicht mehr zu erkennen sind, die „dem Fremden“ aber sofort ins Auge fallen. Das Institut der Kirchensteuer war für die indischen Studierenden zwar eine Kuriosität, die sich aber noch recht einfach mit Blick auf die deutsche Geschichte erklären ließ. Interessanter war wiederum der Fall eines indischen Schauspielers, dem als Muslim der Kauf einer Wohnung versagt wurde – was in Deutschland über die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte und AGG verfassungsrechtlich relevant sein dürfte, in Indien hingegen nicht. Auch gestaltete es sich als Herausforderung, die grundrechtlichen Implikationen informellen staatlichen Handelns in Form von Warnungen, wie sie das Bundesverfassungsgericht im „Osho“-Urteil zu bewerten hatte, zu erläutern. Für die deutschen Teilnehmer war es wiederum eine Herausforderung, die indischen Fälle in den Kontext einer deutlich heterogeneren Gesellschaft einzuordnen.
Neben den angeregten Diskursen im Seminar blieb aber auch noch genug Zeit, um gemeinsam mit den indischen Teilnehmern Einblicke in die indische Kultur und Küche zu gewinnen. Am Wochenende führte es die deutschen Teilnehmer mit dem Zug nach Mysore, um den Palast des Maharadschas und den Chamundeshwari-Tempel zu besichtigen sowie zum Ausklang des Tages über den belebten Seidenmarkt zu schlendern.