Häufig gestellte Fragen zum Erasmus-Studium am FB 02
- Wie gut müssen meine Studienleistungen für Erasmus sein?
- Kann ich über andere Fachbereiche der JLU einen Erasmus-Platz bekommen?
- Kann ich Studienleistungen im Credit-Point-System anrechnen lassen?
- Soll ich ein Urlaubssemester beantragen?
- Ich bin für ein Auslandssemester ausgewählt worden. Wie geht es weiter?
Wie gut müssen meine Studienleistungen für Erasmus sein?
Für einige Partneruniversitäten erübrigt sich eine Auswahl nach Noten, da die Nachfrage kleiner oder gleich dem Angebot ist. Konstante Übernachfragen verzeichnen die Partneruniversitäten in China, Finnland und Schweden.
Kann ich über andere Fachbereiche der JLU einen Erasmus-Platz bekommen?
Ja. Prinzipiell ist das möglich. Gängige Praxis (auch bei uns) ist aber natürlich, dass die Studierenden des eigenen Fachbereichs bevorzugt werden und die Restplätze eventuell anderen Studierenden zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht!
(Eine Übersicht über die vorhandenen Partnerschaften finden Sie unter
www.uni-giessen.de/cms/internationales/erasmus/out/partnerhochschulen)
Die Möglichkeit, einen Platz in England zu bekommen, ist sehr gering, da bei allen Fachbereichen Plätze in England stark nachgefragt werden.
Kann ich Studienleistungen im Credit-Point-System anrechnen lassen?
Ja. Durch die Annahme der Erasmus-Qualitätsstandards durch den Fachbereichsrat und diverse andere Regeln und Verpflichtungen haben Erasmus-Studierende (nicht: free-mover) die Möglichkeit Studienleistungen im Rahmen des ECTS-Systems hier anrechnen zu lassen.
Im Rahmen des Studienverlaufsplans ist zwingend ein externes Wahlpflichtmodul im Umfang von 6 CP aus einem anderen Fachbereich einzubringen; zudem können maximal zwei weitere Wahlmodule im Umfang von jeweils 6 CP ohne inhaltliche Vorgaben aus dem Programm anderer Fachbereiche eingebracht werden. Da unter diese Regelungen auch ausländische Hochschulen fallen, können Sie bis zu drei Module im o.a. Umfang aus einem Auslandsstudium anrechnen lassen. Eine zusätzliche Anerkennung ist grundsätzlich nicht erforderlich; Sie müssen lediglich nachweisen, dass es sich um ein Modul aus einem Bachelor- bzw. ggf. Master-Studiengang handelt. Formal erfolgt die Genehmigung dann durch das Prüfungsamt. In Zweifelsfällen entscheidet der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Wenn Sie weitere Module aus Ihrem Auslandsstudium einbringen möchten, muss es sich zwingend um Module handeln, die Sie vergleichbar auch aus dem für Sie geltenden Studienverlaufsplan hier in Gießen hätten absolvieren können. Dies liegt weiterhin im Ermessen des Prüfungsamtes. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.uni-giessen.de/fbz/fb02/service-fuer-studierende/service-center/Anerkennungen
Soll ich ein Urlaubssemester beantragen?
Ein Urlaubssemester ist vor allem dann sinnvoll, wenn finanzielle Folgen einer Überschreitung der Regelstudienzeit zu erwarten sind. Dies könnte beim BAFöG oder bei einigen Stipendien der Fall sein (» dort unbedingt klären).
Zu beachten ist zudem die Frage, ob während eines Urlaubssemesters Leistungen überhaupt erbracht werden können (vgl. Anrechnung s.o.). Diese Frage kann letztlich nur das Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften beantworten.
Ich bin für ein Auslandssemester ausgewählt worden. Wie geht es weiter?
Wenn wir Ihnen für das akademische Jahr 2024-25 einen Erasmusplatz zugeteilt haben, wird unser nächster Schritt Ihre Nominierung an der Partneruniversität sein. Diese wird in den Monaten März-April-Mai erfolgen und wir werden Sie entsprechend darüber per Email informieren. Daraufhin wird die Partneruniversität Sie kontaktieren und wichtige Informationen zu Ihrem Auslandsaufenthalt zusenden, einschließlich der Aufforderung, Ihre persönliche Bewerbung durchzuführen.