Krankheitsbedingter Rücktritt von Prüfungsleistungen / Einreichen von Attesten
Sollten Sie krankheitsbedingt von einer Prüfung zurücktreten oder eine Fristverlängerung ihrer Thesis beantragen wollen, ist diese durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Das diesbezüglich Formular finden Sie in unseren Downloads (Formulare). In Zweifelsfällen kann vom Prüfungsamt ein amtsärztliches Attest verlangt werden.
Ihre Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich im Prüfungsamt eingereicht werden. Gerne können Sie uns das Dokument auf dem Postweg einreichen, unser Postfach am Fachbereich nutzen (gegenüber HS 1) oder es in den Briefkasten vor dem Prüfungsamt einwerfen. Sollte Ihr Attest noch nicht bearbeitet sein, so kann es vorkommen, dass die betreffende Prüfung in FlexNow kurzfristig als „Nicht bestanden“ ausgewiesen wird. Sofern Ihr Attest akzeptiert wurde, wird dies im Nachgang abgeändert.