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Bachelorstudiengänge

Kunstpädagogik als Fach im Bachelor-Studiengang "Geschichts- und Kulturwissenschaften"

1. Erstes / Großes Hauptfach 80 CP

Für die Zulassung zu diesem Studiengang ist das Absolvieren einer künstlerischen Eignungsprüfung erforderlich. Weitere Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie hier.

 

2. Zweites / Kleines Hauptfach 70 CP

Für die Zulassung zu diesem Studiengang ist das Absolvieren einer künstlerischen Eignungsprüfung erforderlich. Weitere Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie hier

 

3. Erstes / Großes Nebenfach 40 CP

 Für die Zulassung zu diesem Studiengang ist das Absolvieren einer künstlerischen Eignungsprüfung erforderlich. Weitere Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie hier.

 

4. Zweites / Kleines Nebenfach 30 CP

Hinweis: Für das Kleine Nebenfach 30 CP muss keine künstlerische Eignungsprüfung absolviert werden.

Kunstpädagogik als Fach im Bachelor-Studiengang "Sprache, Literatur und Kultur"

Zweites Hauptfach 80 CP

Für die Zulassung zu diesem Studiengang ist das Absolvieren einer künstlerischen Eignungsprüfung erforderlich. Weitere Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie hier

 

Nebenfach 40 CP

Für die Zulassung zu diesem Studiengang ist das Absolvieren einer künstlerischen Eignungsprüfung erforderlich. Weitere Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie hier.

Kunstpädagogik als Neben- oder Referenzfach in Bachelor-Studiengängen

Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt  Außerschulische Bildung, Musikpädagogik, Musikwissenschaft und Bildung und Förderung in der Kindheit (dreimodulig)

 Hinweis: Es muss keine künstlerische Eignungsprüfung absolviert werden.

 

Kindheitspädagogik (einmodulig)

Hinweis: Es muss keine künstlerische Eignungsprüfung absolviert werden.