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IfP von A bis Z (Wegweiser)

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Visitenkarten

Das Hochschulrechenzentrum (HRZ) bietet den Druck von Visitenkarten für Beschäftigte mit JLU-Design an. Hier können diese bestellt werden.

 

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Vorlagerechnung

Die Vorlagerechnung ist das Formular, mit dem die Erstattung von durch Mitarbeiter:innen vorgestreckte Kosten beantragt werden kann (ausschließlich Reise- und Bewirtungskosten), z.B. wenn ein technisches Gerät von der Professurkostenstelle erstattet werden soll oder der >Mittelbaufördertopf eine Ausgabe bewilligt hat und diese von der Institutskostenstelle abgebucht werden soll.

Link zum Formular: https://www.uni-giessen.de/fbz/svc/ahs/kontakt-service/dateien-kontakt-service/information-fuer-uebungsleitende/antrag-auf-auslagenerstattung-vorlagerechnung

 

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Vorlesung

Siehe >Lehrveranstaltungsformen für das Veranstaltungsformat Vorlesung oder >Ringvorlesung für die Ringvorlesung der Instituts für Politikwissenschaft.

 

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Vorträge

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Wahlen

Hochschulen in Deutschland sind zu einem großen Teil demokratisch verfasst. Das bedeutet, dass eine Vielzahl von Gremien durch die verschiedenen Gruppen der Universitätsangehörigen regelmäßig durch Wahlen bestimmt werden.

Zu unterscheiden sind dabei

 

Siehe auch:

 

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Werkvertrag

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Wissenschaftliche Hausarbeit (WHA) im Lehramt

Die Wissenschaftliche Hausarbeit (WHA) müssen Studierende im Lehramt verfassen, die ihre >Erste Staatprüfung ablegen wollen. Sie umfasst ca. 60 Seiten und unterliegt einer Bearbeitungszeit von 12 Wochen nach Anmeldung. Sie dient gleichzeitig als Zulassung für die Prüfungen zum Ersten Staatsexamen. Lehrende, die eine solche Arbeit betreuen möchten benötigen eine Zulassung durch die Hessische Lehrkräfteakademie (siehe >Prüfungsberechtigte).

Nähere Informationen: https://lehrkraefteakademie.hessen.de/lehrerausbildung/erste-staatspruefung/wissenschaftliche-hausarbeit

 

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Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen (WiMis)

Der Großteil der Beschäftigten am Institut für Politikwissenschaft sind wissenschaftliche Mitarbeiter:innen (WiMis). In aller Regel sind diese Beschäftigten durch das bundesweit gültige >Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) auf maximal 5 bis 6 Jahre befristet auf Qualifikationsstellen (>Promotion oder >Habilitation) angestellt.

Am Institut für Politikwissenschaften gibt es dabei unterschiedliche Stellenkonstellationen:

  • Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen auf Landesstellen, die vom Land Hessen dauerhaft finanziert und den jeweiligen >Professor:innen zugeordnet sind;
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen auf Projektstellen, die zeitlich beschränkt im Rahmen von Drittmittelprojekten von externen Geldgebern eingeworben wurden und ebenfalls Professuren zugeteilt sind; sowie
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, die vom Land Hessen zusätzlich zu den Landesstellen temporär im Rahmen von Förderprogrammen wie >QSL, >HSP oder >ZVSL finanziert sind und direkt dem Institut zugeordnet sind.

Je nach Stellenkonstellation setzen sich die Aufgaben der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Eigene Qualifikation (Promotions- oder Habilitationsprojekt),
  • ggfs. Lehre,
  • ggfs. Projektforschung,
  • akademische Selbstverwaltung, sowie
    ggfs. Querschnittsaufgaben des Instituts (siehe >Zuständigkeiten).

 

Eine Übersicht über alle wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen am Institut finden Sie hier.

 

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Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) bildet als Bundesgesetz den deutschlandweit gültigen rechtlichen Rahmen für Befristungen im Wissenschaftsbereich. Das Gesetz regelt seit dem Jahr 2007, wie die Arbeitsverträge für das wissenschaftliche und künstlerische Personal an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zeitlich befristet werden können, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wo die Grenzen der Befristung sind. Dabei trägt es den Besonderheiten der wissenschaftlichen Arbeitswelt Rechnung, indem es gegenüber dem allgemeinen Arbeitsrecht spezielle Regelungen für Befristungen vorsieht.

Grunsätzlich sollen dem WissZeitVG zufolge Beschäftigungsverhältnisse von >wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen mit dem Ziel der (Weiter-)Qualifizierung mit einer dem Qualifizierungsziel angemessenen Dauer befristet werden ( § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG).

Als angemessene Befristungsdauer für die angestrebte Promotion gilt an der JLU die sogenannte 3+2 Regelung. Dies bedeutet, dass der Vertragsabschluss zunächst für drei Jahre erfolgt, mit der Möglichkeit der Verlängerung um regelmäßig zwei weitere Jahre. Verlängerungen bis zu einem weiteren Jahr (sogenanntes 6. Jahr) sind möglich, sofern äußere Umstände eine Verlängerung notwendig machen und ein Erreichen des Qualifizierungsziels in diesem Zeitraum möglich ist.

Beschäftigungsverhältnisse bzw. Dienstverhältnisse von wissenschaftlichen Beschäftigten mit dem Ziel der Habilitation sollen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG bzw. nach § 65 HHG für die Dauer von drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere drei Jahre abgeschlossen werden.

 

WissZeitVG und die Corona-Pandemie
Das WissZeitVG wurde aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation im Mai 2020 durch das Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz (WissStudUG) um eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung ergänzt: Wegen der pandemiebedingten Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs wurde die Höchstbefristungsgrenze für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, verlängert. Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, können zusätzlich um sechs Monate verlängert werden.

Für den Fall, dass die COVID-19-Pandemie weiter andauern sollte, wurde das Bundesministerium für Bildung und Forschung darüber hinaus ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Höchstbefristungsgrenze abhängig von der Dauer der Krise höchstens um weitere sechs Monate zu verlängern.

Das BMBF hat nun von dieser Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht, da weiterhin erhebliche Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs durch die Pandemie bestehen. Vor diesem Hintergrund wird die Höchstbefristungsdauer für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase um weitere sechs Monate verlängert. Diese Verlängerung um sechs Monate gilt auch für Arbeitsverhältnisse, die erst zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. März 2021 begründet werden. Der Bundesrat hat der Rechtsverordnung am 18. September 2020 zugestimmt. Die Verordnung ist am 1. Oktober 2020 in Kraft getreten.

Quelle: BMBF 2022

 

Kontroverse um das WissZeitVG

  • Dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zufolge sind "insbesondere in der Phase der Qualifizierung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler [.] befristete Arbeitsverhältnisse sinnvoll und notwendig. Insbesondere wäre ohne eine durch Befristungen begünstigte Rotation für nachrückende Generationen der Zugang zu wissenschaftlichen Tätigkeiten erheblich erschwert." (BMBF 2022)
  • Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hingegen kritisiert das WissZeitVG:"Kurz- und Kettenverträge, lange und steinige Karrierewege: Das ist nicht nur unfair gegenüber den betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Auch die Kontinuität und damit die Qualität von Forschung und Lehre sind substanziell gefährdet. Mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) gilt an Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein weitreichendes Sonderarbeitsrecht, das die Befristungspraxis immer weiter verschärft hat. An den Hochschulen sind mittlerweile neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern befristet beschäftigt, über die Hälfte der Zeitverträge hat eine Laufzeit von weniger als einem Jahr." (GEW 2022)
  • Netzdebatte um das WissZeitVG: #IchbinHanna (2021-)

 

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Zentrale Studienberatung (ZSB)

Die Zentrale Studienberatung (ZSB) informiert und berät Sie in allen Phasen Ihres Studiums:

  • bei der Studienwahl über Studienmöglichkeiten, -anforderungen und -inhalte und bei Fragen und Schwierigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Entscheidung für ein Studium ergeben können.
  • bei Fragen zu Bewerbung und Zulassung: Bewerbungsverfahren, Zulassungsbeschränkungen sowie -verfahren, Überbrückungsmöglichkeiten von Wartezeiten etc.
  • bei individuellen Fragen und Schwierigkeiten im Studienverlauf: Orientierungsschwierigkeiten, Unsicherheit bei der „richtigen“ Fächerwahl, Zusatzqualifikationen, Studien-, Lern-, Arbeits- und Prüfungs(vorbereitungs)problemen, Studienunterbrechung, Studienfachwechsel oder -abbruch, psychischen Problemen und vieles mehr.
  • Studierende in bestimmten Lebenslagen (Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Studieren mit Kind, Bewältigung schwieriger Phasen im Studium usw.) und

Die Berater:innen orientieren sich an den methodischen Standards professioneller Beratung. Die Beratung ist vertraulich und ergebnisoffen. Sie erhalten professionelle Unterstützung bei der Suche nach Informationen und ihrer Verarbeitung und Einordnung sowie bei der Reflexion studien-bezogener Fragestellungen und Probleme. Die Berater:innen erarbeiten mit Ihnen Lösungen, wenn Sie sich in Ihrem Studium beeinträchtigt fühlen, z. B. durch Unsicherheit, Entscheidungskonflikte, Arbeitsstörungen, Prüfungsangst, Kommunikationsschwierigkeiten.

Kurzinformationen erhalten Sie in der Offenen Sprechstunde (für die Sie sich nicht anmelden müssen) oder auch während der Telefonsprechstunde. Für ein ausführliches Beratungsgespräch sollten Sie einen Termin vereinbaren, am besten telefonisch über „Call Justus“ oder in der Sprechstunde, ggf. auch per Mail.

Kontakt: www.uni-giessen.de/studium/beratung/zsb

 

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Zentrum für Lehrerbildung (ZFL)

Das Zentrum für Lehrerbildung (ZFL) der JLU sieht sein oberstes Ziel in der Sicherung einer qualitativ hochwertigen Forschung und Lehre in der Lehrer:innenbildung. Es versteht sich als verantwortlicher Gestalter der Lehramtsstudiengänge. Im ZFL ist auch das >Prüfungsamt Lehramt eingegliedert.

Nähere Infos unter: https://www.uni-giessen.de/fbz/zentren/zfl/orga/einleitung

 

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Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZVSL)

Mit dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZVSL) als Nachfolge des >Hochschulpakts (HSP) möchten Bund und Länder gemeinsam die Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen flächendeckend und dauerhaft verbessern:

"Mit der dauerhaften Förderung ab 2021 soll insbesondere unbefristetes, mit Studium und Lehre befasstes Hochschulpersonal ausgebaut werden. Darin sehen Bund und Länder einen wesentlichen Faktor für die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre. Weitere qualitätssteigernde Maßnahmen, wie beispielsweise die Verbreitung innovativer Lehr- und Lernkonzepte oder der Ausbau von Beratungs- und Betreuungsangeboten, sind ebenfalls vorgesehen. Die Mittel des Zukunftsvertrags dienen auch gezielt der Digitalisierung in Studium und Lehre. Dazu gehört die Erweiterung digitaler Angebote in der Lehre ebenso wie der Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Hochschulen.

Der Bund stellt für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken von 2021 bis 2023 jährlich 1,88 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2024 dauerhaft jährlich 2,05 Milliarden Euro bereit. Die Länder stellen zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen Mittel in derselben Höhe bereit, sodass durch den Zukunftsvertrag bis 2023 jährlich rund 3,8 Milliarden Euro und ab 2024 jährlich insgesamt 4,1 Milliarden Euro zur Förderung von Studium und Lehre zur Verfügung stehen."

Quelle: BMBF 2022

 

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Zuständigkeiten

 

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