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Informationen zu Klausuren und zum Staatsexamen

 

Informationen zum Staatsexamen

Prof. Dr. Feuchert ist in allen Studiengängen prüfungsberechtigt. Informationen zum Staatsexamen gibt es hier. Bitte beachten Sie: Für die nächste Prüfungskampagne kann Prof. Dr. Feuchert nur noch Prüflinge annehmen, die bei ihm studiert haben.

 

Hinweise zur Vorlesungsklausur

Die Vorlesung widmet sich mit der Holocaust- und Lagerliteratur einem Gegenstand, der hochrelevant für die schulische Praxis ist. Zunächst soll entwickelt werden, was Holocaust- und Lagerliteratur überhaupt ist und warum es sinnvoll ist, sie (auch) als eigenständige Gattung wahrzunehmen. Danach soll an herausragenden Beispielen die Gattungsgeschichte nachgezeichnet werden, ehe beschrieben wird, in welchen Kontexten Holocaust- und Lagerliteratur vor allem im Deutsch-Unterricht eine Rolle spielen kann.

  Prüfungstermin Uhrzeit Ort

I regulär

Freitag, 20. Februar 2026

14–16 Uhr Phil I, Hörsaal A2

I Nachschreiben

Freitag, 20. März 2026

10–12 Uhr N.A.
II Nachschreiben Freitag, 10. April 2026 10–12 Uhr N.A.

Hinweis für Studierende aus älteren Semestern:
Sollten Sie krankheitsbedingt einen Termin nicht wahrnehmen können, gilt für Sie automatisch der nächstmögliche Termin zur Teilnahme an der Klausur. Die Prüfungstermine sind daher auch für alle älteren Jahrgänge verbindlich. Eine Nicht-Teilnahme ohne Abmeldung beim Prüfungsamt gilt als Fehlversuch.

Wenn Sie krankheitsbedingt keinen der genannten Termine wahrnehmen können und dies beim Prüfungsamt melden, erhalten Sie im nächsten Turnus des Moduls erneut die Möglichkeit zur Teilnahme an der Klausur.

 

Organisatorische Hinweise zur Klausur

  • Klausurform: Schriftlich (Single- und Multiple-Choice-Aufgaben, offene Fragen sowie Interpretationsaufgaben)

  • Hilfsmittel: Nicht erlaubt

  • Inhaltlicher Fokus: Die Fragen beziehen sich auf alle Vorlesungskapitel: sowohl auf die Holocaust- und Lagerliteratur als auch auf allgemeine literaturwissenschaftliche Themen, die im Verlauf der Vorlesung behandelt wurden.

  • Am Prüfungstag:

    • Bitte pünktlich erscheinen, mindestens 30 Minuten vor Prüfungsbeginn

    • Studierendenausweis für die Einlasskontrolle mitbringen

    • Handys abgeben oder nicht mitbringen

 

Krankheitsfall / Prüfungsunfähigkeit

Formular statt Attest
Bitte beachten Sie die Hinweise auf des Prüfungsamts für Lehramtsstudierende: 
https://www.uni-giessen.de/fbz/zentren/zfl/studium/pa/form

Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung nur per E-Mail beim Prüfungsamt und nicht (!) zusätzlich in Papierform ein. Gehen Sie spätestens am Tag der Prüfung zu Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt. Wenn Sie das Attest später ausstellen lassen und die Prüfungsunfähigkeit dann nicht mehr festgestellt werden kann, geht dies zu Ihren Lasten.


Besonderheiten:

  1. Bei mehr als zwei krankheitsbedingten Nichtteilnahmen kann ein amtsärztliches Attest verlangt werden.
  2. Wenn Sie krankheitsbedingt keinen der genannten Termine wahrnehmen können, wird Ihnen im nächsten Turnus ds Moduls erneut die Möglichkeit zur Teilnahme gegeben.
  3. An Studierende aus älteren Semestern: Sollten Sie krankheitsbedingt einen Termin nicht wahrnehmen können, gilt für Sie automatisch der nächstmögliche Termin zur Teilnahme an der Klausur.