Anwesenheitsregelung
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung ist die vollständige und aktive Teilnahme an allen für ein Semester geplanten und durchgeführten Sitzungen der Lehrveranstaltung. Vorlesungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Fehlzeiten im Umfang von bis zu drei Sitzungen lassen den Anspruch auf Zulassung zur Prüfung unberührt. Bei dem Versäumen von mehr als drei Sitzungen ist zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Zulassung zur Prüfung für jede weitere versäumte Sitzung eine Kompensationsleistung zu erbringen und zwar unabhängig von den Gründen des Fehlens (z.B. mit oder ohne Attest). Dies gilt bis zur Hälfte der Anzahl der für ein Semester geplanten und durchgeführten Sitzungen. Bei Fehlzeiten von mehr als 50% gilt eine Lehrveranstaltung aufgrund von fehlenden Vorleistungen als nicht bestanden. Art und Umfang der Kompensationsleistung bestimmt die/der Lehrende. Zulassungen zur Prüfung vor Ende der Lehrveranstaltungszeit eines Semesters erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die Anwesenheit erfüllt wurde.