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Attest

Einen Anspruch auf eine zeitnahe „Nachprüfung“ gibt es nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests. Ab- meldungen ohne Vorlage eines Attests haben zur Folge, dass das Modul erst im folgenden Studienturnus (1 Jahr im BA und den Lehramtsstudiengängen bzw. 1 Semester im MA) wieder studiert und abgeschlossen werden kann! Soweit Folgemodule den erfolgreichen Abschluss eines vorhergehenden Moduls voraussetzen, können sie in der Zwischenzeit nicht studiert werden.

Weitere Informationen sowie der offizielle Vordruck zur
Bescheinigung von Prüfungsunfähigkeit finden sich hier: 1. Was mache ich, wnn ich krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen kann? — Akademisches Prüfungsamt Geisteswissenschaften .