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Nachteilsausgleich

Falls aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen oder chronischen Krankheiten eine Prüfungsleistung in der vorgeschriebenen Form nicht oder nur teilweise erbracht werden kann, besteht die Möglichkeit einen Nachteilsausgleich zu beantragen.
Nachteilsausgleich bedeutet Anpassung der Prüfungsform bzw. der Rahmenbedingungen der Prüfung an die gegebenen körperlichen Einschränkungen (z.B. Verlängerung der Bearbeitungszeit, Erholungspausen, separater Prüfungsraum usw.); die Gegenstände der Prüfung (Themen, Inhalte etc.) selbst bleiben dabei jedoch unverändert.
Betroffene Studierende müssen den Nachteilsausgleich rechtzeitig vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss des FB 05 schriftlich beantragen und die Beeinträchtigung durch geeignete Nachweise (z.B. Atteste, Gutachten, Schwerbehindertenausweis) belegen.
Der Prüfungsausschuss prüft den Antrag und gibt eine schriftliche Bestätigung mit Angaben zu Art und Umfang des gewährten Nachteilsausgleichs.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden sich hier: Nachteilsausgleich im Studium — JLU .