Leitfaden zum Praktikum (B.A. Germanistik)
- Das Praktikum ist ein Pflichtmodul des B.A.-Studiengangs im Umfang von 10 CP. Studienrechtliche Angaben zum Praktikumsmodul finden sich in der Modulbeschreibung aus der Speziellen Ordnung des BA-Studiengangs : 7.35.05 Nr. 6 Bachelor Germanistik — JLU
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Das Institut für Germanistik vermittelt keine Praktikumsplätze.
Allgemeine Beratung
und Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz bietet die Abteilung
Career
Services des Zentrums für fremdsprachliche und berufsfeldorientierende Kompetenzen (ZfbK): Career Services — ZfbK - Zeitlicher Umfang/ Art und Zeitpunkt der Durchführung: Das Praktikum ist als betriebliches Blockpraktikum im Umfang von mindestens 6 Wochen durchzuführen. Es soll in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Semesterbegleitende Formate aus Einzelterminen sind ausgeschlossen. Das Praktikum muss vor Beginn des 6. Fachsemesters („Thesis-Semester“) abgeschlossen sein.
- Hausarbeiten während des Blockpraktikums: Die Abgabefrist für Hausarbeiten verlängert sich nach Absprache mit den verantwortlichen Lehrenden um die Dauer der Durchführungsphase des Blockpraktikums.
- Ausschluss : Praxisorientierte universitäre Lehrveranstaltungen oder berufsorientierende Weiterbildungsangebote außeruniversitärer Bildungseinrichtungen werden nicht als Praktika anerkannt. Dies gilt auch für Tätigkeiten als studentische/wissenschaftliche Hilfskraft, Tätigkeiten im Rahmen der sog. „Unterrichtsgarantie plus“ oder andere Nebenjobs.
- Gutachter wählen: Suchen Sie sich vor der Bewerbung aus dem Lehrpersonal des Instituts für Germanistik eine/n beratende/n Gutachter/in des Praktikumsberichts. Diese/r prüft zunächst ihre Praktikumsidee(n) auf Kompatibilität mit geisteswissenschaftlichen Berufsfeldern bzw. Kompetenzbereichen und stellt, sofern für die Bewerbung benötigt, eine Bescheinigung der Praktikumsverpflichtung aus. Eine Bewerbung ist erst nach der Bestätigung ihrer Praktikumsidee(n) durch den/die Gutachter/in zulässig!
- Praktikumsplatz suchen: Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Praktikumsplatz, bewerben Sie sich bei verschiedenen Praktikumsgebern und kalkulieren Sie Wartezeiten ein. Je kurzfristiger Sie tätig werden, umso größer ist das Risiko, dass Wunschbetriebe/-institutionen Sie nicht oder nur mit zeitlicher Verzögerung als Praktikant/in aufnehmen können. Das Career Center kann Sie bei der Suche unterstützen.
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Geeignete Praktikumsgeber:
Beachten Sie bei der Wahl des Praktikumsplatzes, dass nur solche Betriebe/Institutionen oder Abteilungen/Bereiche von Betrieben/Institutionen als adäquate Praktikumsgeber anerkannt werden, deren Aufgaben-/Tätigkeitsbereiche nachvollziehbar
geisteswissenschaftlichen Berufsfeldern
zugeordnet werden können.
- Bsp.: Konditor/in oder Bäckereifachverkäufer/in ≠ geisteswissenschaftliches Berufsfeld vs. Redaktionstätigkeit in der „Allgemeinen Bäcker Zeitung (ABZ)“ = geisteswissenschaftliches Berufsfeld
- Career Service konsultieren: Nutzen Sie die Beratungsangebote der Career Services auch bei der Vorbereitung ihrer Bewerbung. Das Career Center bietet z.B. Informationen/Kurse zum Verfassen von Bewerbungen etc. an.
- Ggf. Praktikumsvertrag beim Studiendekanat erfragen: Das Studiendekanat des FB 05 stellt bei Bedarf einen von der Rechtsabteilung der JLU geprüften Praktikumsvertrag (‚Praktikumsvereinbarung‘) zur Verfügung. Dieser Praktikumsvertrag wird offiziell zwischen dem Praktikumsgeber und der JLU Gießen geschlossen. Er ist von dem/der Praktikumsnehmer/in auszufüllen und von den entsprechenden Stellen gegenzuzeichnen.
- Durchführung des Blockpraktikums
- Praktikumsbericht/ Modulabschluss: Nach Abschluss des Praktikums ist dem/der Gutachter/in ein Praktikumsbericht (Umfang: 3-5 S.) vorzulegen. Der Praktikumsbericht soll spätestens 4 Wochen nach Praktikumsende vorliegen. Der Praktikumsbericht bildet die Grundlage eines Abschlussgesprächs (Präsentation) als formale Modulabschlussprüfung. Das Abschlussgespräch (30 min) soll innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Praktikumsberichts stattfinden. In Praktikumsbericht und Abschlussgespräch soll der während des Praktikums erworbene berufsorientierende Erfahrungs-, Wissens- und Kompetenzgewinn reflektiert werden. Praktikumsbericht und Abschlussgespräch sind unbenotet, aber verbindlich für den erfolgreichen Abschluss des Moduls. Der/die Gutachter/in meldet den Abschluss des Moduls an das Akademische Prüfungsamt.