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Allgemeines

  1. Das Praktikum ist ein Pflichtmodul des B.A.-Studiengangs im Umfang von 10 CP. Studienrechtliche Angaben zum Praktikumsmodul finden sich in der Modulbeschreibung aus der Speziellen Ordnung des BA-Studiengangs.
  2. Das Institut für Germanistik vermittelt keine Praktikumsplätze. Allgemeine Beratung und Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz bietet die Abteilung Career 
    Services des Zentrums für fremdsprachliche und berufsfeldorientierende Kompetenzen (ZfbK): Career Services — ZfbK
  3. Zeitlicher Umfang/ Art und Zeitpunkt der Durchführung: Das Praktikum ist als betriebliches Blockpraktikum im Umfang von mindestens 6 Wochen durchzuführen. Es soll in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Semesterbegleitende Formate aus Einzelterminen sind ausgeschlossen. Das Praktikum muss vor Beginn des 6. Fachsemesters („Thesis-Semester“) abgeschlossen sein.
  4. Hausarbeiten während des Blockpraktikums: Die Abgabefrist für Hausarbeiten verlängert sich nach Absprache mit den verantwortlichen Lehrenden um die Dauer der Durchführungsphase des Blockpraktikums.
  5. Ausschluss: Praxisorientierte universitäre Lehrveranstaltungen oder berufsorientierende Weiterbildungsangebote außeruniversitärer Bildungseinrichtungen werden nicht als Praktika anerkannt. Dies gilt auch für Tätigkeiten als studentische/wissenschaftliche Hilfskraft, Tätigkeiten im Rahmen der sog. „Unterrichtsgarantie plus“ an Schulen oder andere Nebenjobs.