Inhaltspezifische Aktionen

Hinweise zum Vorgehen

  1. Gutachter wählen: Suchen Sie sich vor der Bewerbung aus dem Lehrpersonal des Instituts für Germanistik eine/n beratende/n Gutachter/in des Praktikumsberichts. Diese/r prüft zunächst ihre Praktikumsidee(n) auf Kompatibilität mit geisteswissenschaftlichen Berufsfeldern bzw. Kompetenzbereichen und stellt, sofern für die Bewerbung benötigt, eine Bescheinigung der Praktikumsverpflichtung aus. Eine Bewerbung ist erst nach der Bestätigung ihrer Praktikumsidee(n) durch den/die Gutachter/in zulässig! 
  2. Praktikumsplatz suchen: Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Praktikumsplatz, bewerben Sie sich bei verschiedenen Praktikumsgebern und kalkulieren Sie Wartezeiten ein. Je kurzfristiger Sie tätig werden, umso größer ist das Risiko, dass Wunschbetriebe/-institutionen Sie nicht oder nur mit zeitlicher Verzögerung als Praktikant/in aufnehmen können. Das Career Center kann Sie bei der Suche unterstützen.
  3. Geeignete Praktikumsgeber: Beachten Sie bei der Wahl des Praktikumsplatzes, dass nur solche Betriebe/Institutionen oder Abteilungen/Bereiche von Betrieben/Institutionen als adäquate Praktikumsgeber anerkannt werden, deren Aufgaben-/Tätigkeitsbereiche nachvollziehbar geisteswissenschaftlichen Berufsfeldern zugeordnet werden können.
    1. Bsp.: Konditor/in oder Bäckereifachverkäufer/in ≠ geisteswissenschaftliches Berufsfeld vs. Redaktionstätigkeit in der „Allgemeinen Bäcker Zeitung (ABZ)“ = geisteswissenschaftliches Berufsfeld
  4. Career Service konsultieren: Nutzen Sie die Beratungsangebote der Career Services auch bei der Vorbereitung ihrer Bewerbung. Das Career Center bietet z.B. Informationen/Kurse zum Verfassen von Bewerbungen etc. an. 
  5. Ggf. Praktikumsvertrag beim Studiendekanat erfragen: Das Studiendekanat des FB 05 stellt bei Bedarf einen von der Rechtsabteilung der JLU geprüften Praktikumsvertrag (‚Praktikumsvereinbarung‘) zur Verfügung. Dieser Praktikumsvertrag wird offiziell zwischen dem Praktikumsgeber und der JLU Gießen geschlossen. Er ist von dem/der Praktikumsnehmer/in auszufüllen und von den entsprechenden Stellen gegenzuzeichnen. 
  6. Durchführung des Blockpraktikums
  7. Praktikumsbericht/ Modulabschluss: Nach Abschluss des Praktikums ist dem/der Gutachter/in ein Praktikumsbericht (Umfang: 8-10 S.) vorzulegen. Der Praktikumsbericht soll spätestens 4 Wochen nach Praktikumsende vorliegen. Der Praktikumsbericht bildet die Grundlage eines Abschlussgesprächs (Präsentation) als formale Modulabschlussprüfung. Das Abschlussgespräch (30 min) soll innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Praktikumsberichts stattfinden. In Praktikumsbericht und Abschlussgespräch soll der während des Praktikums erworbene berufsorientierende Erfahrungs-, Wissens- und Kompetenzgewinn reflektiert werden. Praktikumsbericht und Abschlussgespräch sind unbenotet, aber verbindlich für den erfolgreichen Abschluss des Moduls. Der/die Gutachter/in meldet den Abschluss des Moduls an das Akademische Prüfungsamt.