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Erasmus - Mobilitätszuschuss

ERASMUS-Stipendien sind keine Vollstipendien, sondern nur Mobilitätszuschüsse, die als Ausgleich für Mehrkosten bei einem Auslandsaufenthalt dienen. Zum Ausfüllen des Antrags haben wir Ihnen hier einige Hilfen zusammengestellt.

Informationen zum Mobilitätszuschuss

Zur Bewilligung des ERASMUS-Mobilitätszuschusses muss eine Bewerbung beim Akademischen Auslandsamt erfolgen. Sie ist online auszufüllen, auszudrucken und im Erasmusbüro abzugeben.

Online Bewerbung

Mit der Annahme des ERASMUS-Mobilitätszuschusses verpflichten Sie sich "den an der Gasthochschule für Sie vorgesehenen Studienplan einzuhalten". Die in der definitiven Fassung des 'Learning Agreement' aufgeführten Kurse sind also verbindlich zu belegen. D.h. Sie müssen diese Kurse durchgehend besuchen und an den entsprechenden Prüfungen teilnehmen.

 

Hilfestellungen zum Ausfüllen der Online-Bewerbung:

  • Studienstandort: Tragen Sie bitte den Standort ein, zu dem wir Sie zugeteilt haben.
  • Korrespondenzadresse: Nennen Sie die Adresse, zu der Sie auch während des Auslandssemesters zu kontaktieren sind, also z.B. die Adresse Ihrer Eltern. 
  • Aktuelles Studium:
    • Fachbereich: Sprache, Literatur, Kultur
    • Fachrichtung: Romanistik
    • Studienniveau: First Cycle - Bachelor und Lehramt; second cycle - Master
    • Studienfach: 023 - Languages
    • Anzahl von Studienjahren: Jahre nicht Semester, d.h. 4. Semester sind 2 Jahre.
    • Ist diese Mobilität Pflicht für Ihr Studium?: Ja (MFKW,NFF) sonst Nein.

  • Gewünschte Mobilität:
    • Institution: Geben Sie die Universität an, an die Sie gehen werden.
    • Beginn: 01.09. (WS); 15.01. (SS)
    • Ende: 28.02. (WS); ~15.05. (SS) Informieren Sie sich über die Daten an der Gastuniversiät.
  • Stipendien:
    • Haben Sie schon einmal ein ERASMUS-Stipendium erhalten?: Nein (normalerweise); Ja, wenn Sie schon einmal durch Erasmus gefördert wurden.

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