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Verlängerung

Für eine Verlängerung ihres Auslandssemesters finden Sie hier Informationen, welche administrative Schritte vorzunehmen sind.

Verlängerung des Auslandsstudiums

Die Verlängerung des Auslandsstudiums ist nur nach vorheriger Absprache mit der Partneruniversität sowie dem Erasmus-Büro in Gießen möglich und nur vom Winter- auf ein Sommersemester. Eine Verlängerung ist nicht in allen Austauschverträgen mit den Partneruniversitäten vorgesehen. Deshalb kontaktieren Sie bei Interesse die Koordinatoren im Ausland. Stimmen diese einer Verlängerung zu, muss die Partneruniversität dem Gießener Erasmusbüro ihr Einverständnis mitteilen. Ob ein zusätzlicher Zuschuss gezahlt werden kann, wird im Akademischen Auslandsamt auf der Grundlage von Restmitteln und vertraglichen Vorgaben entschieden.

Wer sein Auslandssemester verlängern möchte, muss folgende Dokumente bis zum 31.01. einreichen:

  1. Formlose Beantragung der Verlängerung per  bis spätestens 1 Monat vor Ablauf der ursprünglich geplanten Mobilitätsdauer
  2. Bestätigung des Heimatfachbereichs der JLU und der Gastuniversität - per  möglich
  3. Einreichung Learning Agreement before mobility für 2. Semester, vollständig unterschrieben und mit geändertem Zeitraum & 2. Certificate of Arrival
  4. Ausstellung eines Addendum zum Grant Agreement mit aktualisiertem Aufenthalts- und Förderzeitraum durch AAA an Studierende
  5. Addendum zum Grant Agreement muss von Studierenden unterschrieben an AAA zurückgesandt werden - Scan ist ausreichend

→ https://www.uni-giessen.de/internationales/erasmus/out/bewerbung/checkliste/index_html