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Kursbelegungen

Welche Auslandsmodule müssen Sie belegen? Welche Kurse kommen für Sie in Frage? Hier finden Sie diesbezüglich weiterführende Informationen.

Learning Agreement

Learning Agreement

Bis Mitte Juli - Table A. Bis mitte November - Table A2.

Das Learning Agreement (LA) ist ein Studienvertrag zwischen den Fachbereichen im In- und Ausland. Es sollten Kurse im Umfang von ca. 30 CP gewählt werden. Nach Studienbeginn kann die Kurswahl noch einmal geändert werden. Dieser Studienplan ist dann einzuhalten.

Die Studienverlaufspläne der Partnerhochschule helfen bei der Kurswahl. Achten Sie darauf, in welchem Semester die Kurse angeboten werden. Nutzen Sie keine veralteten Vorlesungsverzeichnisse.

Anerkennung und Learning Agreement

Das vollständige LA führt zur Zahlung des Mobilitätszuschusses. Anerkennungen sind davon unabhängig. Informieren Sie sich hier zum Anerkennungsverfahren.

 

Informationen zum Learning Agreement des akademischen Auslandsamtes

Anerkennung

Modulbeschreibungen
Inhalte und Rahmenbedingungen der Auslandsmodule regeln die Modulbeschreibungen.
Die ausführlichen Modulbeschreibungen finden Sie in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG). Hier beispielsweise für Bachelor Romanistik.
Anerkennung

 Anerkennungsformular

Wichtig: Das Anerkennungsformular muss nach Vorlage des ToR erst von allen beteiligten Modulverantwortlichen unterzeichnet werden und ist danach von der/dem ECTS-Beauftragten (Herr Schaumburg) zu unterschreiben. Dabei ist das Dokument persönlich in der Sprechstunde und zusammen mit einer Kopie des ToR (aus dem Ort und Dauer des Auslandsstudiums hervorgeht) einzureichen.

Anerkennungsformular JLU online

Anerkennungsformular JLU Print

Hinweise zum Anerkennungsformular

 

Zum Anerkennungsverfahren: (siehe auch Vorgaben Anerkennung)

 

ACHTUNG - NEUE ERGÄNZUNG (06/2017 durch das Direktorium der Romanistik): "Im Auslandssemester sind in den Fachwissenschaften zwei verschiedene Veranstaltungen zu absolvieren. Eine vierstündige Veranstaltung ist kein Äquivalent dafür. Ausnahmen von dieser Regelung müssen mit dem / der Modulverantwortlichen vor dem Auslandsaufenthalt persönlich abgesprochen werden. Erasmus-Kurse werden weder in den Fachwissenschaften noch in der Sprachpraxis angerechnet"

 

Sprechen Sie die zur Anerkennung vorgesehene Kurswahl mit den Modulverantwortlichen vor dem Auslandssemester ab.

Anerkennungen erfolgen nach dem Auslandssemester über das jeweilige Anerkennungsformular. Bereiten Sie das Formular vor, so dass die Modulverantwortlichen nur noch unterzeichnen müssen. Die exakte Gießener Veranstaltungsbezeichnung (mit Code), der Name des Modulverantwortlichen und die CP sollten eingetragen werden.

Zudem müssen Sie das Zeugnis (Transcript of Records) oder benotete Leistungsnachweise aus dem Ausland den Modulverantwortlichen vorlegen.

Die Noten werden von den Modulverantwortlichen umgerechnet.

Alle romanistischen Module werden mit Note in Gießen anerkannt.

Die vollständig ausgefüllten Anerkennungsformulare:

  • im Original an das jeweilige Prüfungsamt
  • in Kopie an das Akademische Auslandsamt und an das Erasmusbüro (Scan reicht aus)

 

Wie erhalte ich meine Anerkennung der im Ausland geleisteten Kurse? 

  1. An der Partnerhochschule interessante/ spannende Kurse belegen und mit Note abschließen. 
  2. Zurück in Deutschland das Transcript of Records (von der Partnerhochschule) zusammen mit dem Anerkennungsformular an Frau Dolle (Spanien/Latein Amerika) oder Herr Schaumburg (Frankreich) einreichen, mit der Bitte um Anerkennung. 
  3. Nach erfolgreicher Anerkennung kann das Anerkennungsformular bei der zuständigen Prüfungsstelle (FlexNow/ZfL) eingereicht werden, dort gibt es auch die Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden. 
  4. Dann sollten die Noten im System auftauchen.

ToR, ECTS

Transcript of Records

ToR für Partneruni

Einige Partneruniversitäten fordern einen Leistungsnachweis aus Gießen. Da ein englischsprachiger allerdings nicht zur Verfügung steht, müssen Sie händisch einen solchen Nachweis erstellen.

Hilfen für das Ausfüllen des Transcript of Records:

  • Alle bisher in Gießen besuchten Veranstaltungen eintragen (nach Fächern getrennt)
  • Flexnow-Ausdruck beilegen
  • Angabe der ECTS-Credits und Umrechnung in ECTS-Noten :

Das Erasmus-Büro kann bei der Angabe der Credits und der Umrechnung der lokalen Noten in ECTS-Noten helfen und unterzeichnet das Transcript of Records.

 

ToR von der Partneruni

Nicht immer können Sie sich sicher sein, ein Transcript of Records in kurzer Zeit von den Partneruniversitäten zu bekommen. Sie können sich daher Kursbescheinigungen ausstellen lassen.

Nach dem Auslandssemesters stellt die ausländische Universität i.d.R. ein "Transcript of Records" (ToR) aus. Darin sind die Kurse mit Credits und Noten aufgeführt. Über dieses Zeugniss werden Studienleistungen anerkannt.
Erfragen Sie an der Gastuniversität, ob ein ToR ausgestellt wird. Sollte die Erstellung länger dauern, können Sie sich über jede besuchte Veranstaltung am Ende des Semesters eine Bescheinigung ausstellen lassen. Das Learning Agreement bietet ebenfalls eine Liste zum Selbstausfüllen, worüber die Kursteilnahme bestätigt werden kann.

Französisch    Spanisch     Englisch     Italienisch
ECTS

Was ist ECTS ?
Das European Community Credit Transfer System, ist ein europäisches System zur Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen. Diese werden mit "Credits" bewertet, welche den relativen Arbeitsanteil ausdrücken, den eine Veranstaltung im Verhältnis zu dem gesamt zu erbringenden Arbeitsaufwand eines Studiengangs einnimmt. Credits werden nur für eine erfolgreiche Leistung vergeben, drücken jedoch keine Note aus, diese werden in einem gesonderten System von ECTS umgerechnet. Da Credits nur für erfolgreich erbrachte Leistungen zugerechnet werden, müssen in allen im Learning Agreement eingetragenen Veranstaltungen Prüfungen abgelegt werden.

Welche Vorteile hat man durch ECTS?
Die im Ausland erbrachten Leistungen können bei Vergleichbarkeit an der Heimatuniversität angerechnet werden. 

Was ist zu beachten?
Bevor man ins Ausland geht, schließt man mit der Partneruniversität ein "Learning Agreement" ab. Das ist eine Vereinbarung über den Stundenplan, der im Ausland zu absolvierenden Veranstaltungen. Bei der Ankunft im Ausland kann das Learning Agreement noch einmal abgeändert werden. Danach ist der festgelegte Studienplan einzuhalten. Nach erfolgreicher Beendigung des Auslandssemesters erhält man von der ausländischen Universität ein "Transcript of Records", in dem die Veranstaltungen zusammen mit Credits und Noten aufgeführt sind. Mit diesem Zeugnis können an der Heimatuniversität die Studienleistungen, soweit sie in den Heimatstudiengang zu integrieren sind, anerkannt werden.

Wieviel Credits müssen pro Semester erworben werden?

 

Fakultatives Auslandssemester :
Studierende, die ein fakultatives Auslandssemester absolvieren, können Ihre Veranstaltungen frei zusammenstellen. Der Richtwert liegt bei 30 Credits pro Semester. Diese sollten erreicht werden, um den Mobilitätszuschuss zu bekommen. Sollten Module aus dem Ausland in Gießen anerkannt werden, muss dies bei der Planung des Learning Agreements mit den Gießener Modulverantwortlichen abgesprochen werden.

Obligatorisches Auslandssemester :
Für MFKW- und NFF-Studierende gilt, dass sie Leistungen entsprechend 10 CP in Sprachwissenschaft; Literaturwissenschaft oder Literaturwissenschaft mit landeskundlich-kulturwissenschaftlichem Schwerpunkt erbringen müssen.
MFKW-Studierende können im Bereich BWL/VWL (neue Studienordnung 2012) dazu 8 CP erbringen, NFF-Studierende entsprechend 4 CP in Didaktik der Hauptsprache.
Die restlichen Credits können nach Neigung gewählt werden, insgesamt sind 30 CP zu erreichen, damit der Erasmus-Mobilitätszuschuß gewährt wird.

Weitere Informationen zu den Auslandsmodulen des obligatorischen Auslandssemesters.