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Obligatorische Nutzung der JLU-E-Mail-Adresse

Seit dem 26. Juni 2015 ist die Nutzung der JLU-E-Mail-Adresse für Studierende in der Kommunikation mit Mitarbeitern und Organisationseinheiten verpflichtend.

Mit Inkrafttreten der aktuellen Benutzungsordnung des Hochschulrechenzentrums ab dem 26. Juni 2015 wird die E-Mail-Kommunikation mit Studierenden am Institut für Romanistik ausschließlich über die universitären Mail-Adressen erfolgen. Anfragen von Studierenden müssen von einer JLU-Mailadresse (in der Regel: vorname.nachname@institut.uni-giessen.de) versendet werden. E-Mail-Anfragen von Privatadressen werden nicht mehr bearbeitet.

 

Mit Inkrafttreten der aktuellen Benutzungsordnung des Hochschulrechenzentrums (HRZ) sind alle Nutzer von E-Mail-Adressen der JLU verpflichtet, an ihre universitäre E-Mail-Adresse gerichtete Nachrichten regelmäßig zu lesen. Entsprechende Nachrichten werden - sofern gesetzlich zulässig - ausschließlich per E-Mail übermittelt und gelten mit der Bereitstellung im universitären Postfach als zugestellt. Informationen zur neuen Benutzungsordnung finden Sie online unter den Mitteilungen der JLU Gießen (MUG):

http://www.uni-giessen.de/cms/mug/2/pdf/2_32_01_2/

 

Das HRZ bietet unter

http://www.uni-giessen.de/cms/fbz/svc/hrz/svc/komm/email

detaillierte Anleitungen zur Einrichtung unterschiedlicher E-Mail-Anwendungen. Bei Problemen mit Ihrem JLU-E-Mail-Konto wenden Sie sich bitte direkt an das HRZ. Entsprechende Kontaktinformationen finden Sie auf der o. g. Webseite.