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Anerkennungen

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Das Fach Psychologischen Methodenlehre erkennt Studienleistungen, welche in einem anderen Studiengang abgelegt wurde, nur dann an, wenn sie äquivalent zu einem der Gießener Module der Psychologischen Methodenlehre sind. Dies setzt voraus, dass die bereits erbrachte Studienleistungen des anderen Studiengangs

    • nicht länger als zehn Jahre zurückliegen.
    • in Art (Veranstaltungstyp), Umfang (ETCS) und Inhalt dem entsprechenden Gießener Modul vergleichbar sind.

Die Anerkennung von Modulen in einem der Gießener Masterstudiengängen setzt voraus, dass die bereits erbrachten Studienleistungen ebenfalls in einem Masterstudiengang erbracht wurden. Insbesondere werden keine Studienleistungen aus einem Psychologie-Bachelor-Studiengang für einen Gießener Masterstudiengang in Psychologie anerkannt.

Als Dokumentation ist sowohl ein Zeugnis mit Note als auch eine  Modulbeschreibung erforderlich, aus welcher die Inhalte der erbrachten Studienleistungen im Detail hervorgehen.