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2. Theoretische Ausbildung

2. Theoretische Ausbildung (§3 PsychTh-APrV)

  • Sie umfasst mindestens 600 Stunden.
  • Die Durchführung dieser Stunden erfolgt im Rahmen eines sechssemestrigen Curriculums in Blöcken à 10 Unterrichtsstunden (in der Regel freitags, ganztags), begleitend zur praktischen Tätigkeit/praktischen Ausbildung.
  • Zu Beginn der Ausbildung findet eine Einführungswoche (Blockkurs 1. Semester) statt. Diese beinhaltet praxisorientierte Kurse zu basalen VT-Interventionsmethoden.
  • Die Inhalte werden von Dozentinnen und Dozenten vermittelt, die über diesbezügliche Forschungs- und Praxiserfahrungen verfügen. Grundkenntnisse über Konzepte zur Entstehung und Aufrechterhaltung psychischer Störungen sowie psychodiagnostische Kenntnisse werden dabei mit Inhalten der vertieften Ausbildung (Verhaltenstherapie) verknüpft. Zudem wird ein kontextbezogener Blickwinkel eingenommen. Damit wird unterstützt, daß die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer praktisch-therapeutische Fertigkeiten für konkrete Handlungsbedingungen erwerben können.