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4. Praktische Ausbildung

4. Praktische Psychotherapie-Ausbildung (§4 PsychTh-APrV)

  • Die praktische Ausbildung beginnt nach Ableistung der psychiatrisch-klinischen Tätigkeit. Sie beinhaltet eine eigene verhaltenstherapeutische Behandlungstätigkeit im Umfang von mindestens 600 Behandlungsstunden, die sich ca. auf 15 – 20 Patientinnen/ Patienten verteilen. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Zwischenprüfung, die als "Therapieprobe" (exemplarische Behandlungsstunde) mit anschließendem fallbezogenen Prüfungsgespräch konzipiert ist.
  • Alle Behandlungen erfolgen unter regelmäßiger Supervision einer anerkannten Supervisorin/ eines anerkannten Supervisors.
    Insgesamt müssen mindestens 100 Gruppen-Supervisionsstunden und mindestens 50 Einzel-Supervisionsstunden, bei mindestens drei Supervisoren absolviert werden.
    Für die Gruppensupervision werden feste Gruppen gebildet, die über 2 Jahren mit einer Supervisorin/ einem Supervisor zusammen arbeiten. Sie finden in der Verhaltenstherapeutischen Ambulanz in Gießen statt (i.d.R. 14-tägig wochentags, ab 18.00 Uhr).
    Einzelsupervisionen können in der Einrichtung/ Praxis erfolgen, in der die praktische Ausbildung stattfindet, wobei zuvor mit der Ausbildungsleitung zu klären ist, dass es sich um eine zur Ausbildungseinrichtung zugehörige Supervisorin/ bzw. einen entsprechenden Supervisor handelt.
  • Interessierte Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmern können auch die in der Psychotherapie-Vereinbarung (PTV) geforderten Qualifikationsnachweise für die Kassenabrechnung von Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapien (Verhaltenstherapie) erwerben:
    Gemäß § 6 Abs. 4 PTV kann Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen erbringen, wer eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklungspsychologie und Lernpsychologie einschließlich der speziellen Neurosenlehre sowie Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen mit mindestens 200 Theoriestunden erworben hat.
    Weiterhin ist nachzuweisen, dass mindestens fünf Fälle in Verhaltenstherapie mit mindestens 180 Behandlungsstunden insgesamt selbständig unter Supervision (jede 3.- 4. Stunde) bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt und abgeschlossen wurden.
    Der universitäre Weiterbildungsstudiengang bietet durch sein umfassendes Theorieangebot die Möglichkeit, diese Zusatzqualifikationen zu erwerben und gibt im Rahmen der universitären Verhaltenstherapeutischen Ambulanz Gelegenheit zur Durchführung von Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapien unter Supervision.
    Die erworbene Zusatzqualifikation berechtigt dazu, gemäß §12 Psychotherapeutengesetz einen Antrag auf Erteilung der Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung von Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapien bei der Kassenärztlichen Vereinigung zu stellen; sie ermöglicht allerdings nicht die Erteilung einer Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut.
  • Unsere anerkannten Supervisoren sind:  

     Dipl.-Psych. Nicola K. Alt

 

     Dipl.-Psych. Abuzer Dogan

     Dipl.-Psych. Angela Drescher

     Dr. Renate Frank

     Dr. Nina Haible-Baer

     Prof. Dr. Tim Klucken

     Dipl.-Psych. Gregor Lachmann

     Dipl.-Psych. Eva Manteufel

     Prof. Dr. Stephanie Mehl

     Dipl.-Psych. Karl Plüddemann

     Dipl.-Psych. Martin Sauer

     Dipl.-Psych. Patricia Schmitt

     Dipl.-Psych. Robert Schmidtner

     Dipl.-Psych. Heike Schneider

     Dipl.-Psych. Peter Siemon

     Dipl.-Psych. Arnd Sommer

     Prof. Dr. Rudolf Stark

     Dipl.-Psych. Sabine Wirth

     Dr. Mark Zimmermann

 

  • Unsere anerkannten KJ-Supervisoren sind:

     Dipl.-Psych. Barbara Kanbach     

     Dipl.-Psych. Eva Manteufel

     Dipl.-Psych. Patricia Schmitt

     Dipl.-Psych. Peter Siemon