Erster Termin
Zum ersten Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit
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Versichertenkarte
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alle Schulzeugnisse (in Kopie)
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Gelbes Kinderuntersuchungsheft (Kinderarzt)
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Wenn vorhanden Vorbefunde von Ärzten oder Therapeuten
Einverständnis bei getrennt lebenen Eltern
Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht benötigen wir eine Einverständniserklärung des Sorgeberechtigen, der nicht beim ersten Termin mit anwesend ist. Auch wenn die Begleitung zum ersten Termin durch eine nicht sorgeberechtigte Person stattfindet benötigen wir eine Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten.
- Die Einverständniserklärung finden Sie hier.
Jugendliche
Jugendliche ab 16 Jahren können in begründeten Ausnahmefällen auch ohne Begleitung der Eltern zum ersten Termin kommen. Nähere Informationen sind hier zu finden.
Schweigepflicht
Wenn Patient*innen oder Sorgebrechtigte wünschen, dass Ihre Therapeut*in mit einer dritten Person über die Therapie spricht, dann ist eine Entbindung von der Schweigepflicht erforderlich. Hierfür nutzen wir ein entsprechendes Formular.