Inhaltspezifische Aktionen

Nutzung der Sportstätten am Kugelberg

Nutzungsordnungen

Nachfolgend finden Sie die Nutzungsordnungen und weitere Informationen zur Nutzung der Sportstätten am Kugelberg.

Für folgende Sportstätten gibt es ergänzende Nutzungshinweise, die es zu beachten gilt:

 

Nutzungsantrag

Die Sportanlagen des Instituts für Sportwissenschaft (IfS) und des Allgemeinen Hochschulsports (ahs) dienen den Angehörigen der JLU zur Ausbildung, zur sportlichen Freizeitbeschäftigung und zu Wettkämpfen. Anderen Personen kann eine einmalige Benutzung zum gleichen Zweck mittels eines schriftlichen Antrags gewährt werden. Eine Nutzung der Sportanlagen, die nicht unmittelbar den Aufgaben des IfS und ahs dient, ist prinzipiell gebührenpflichtig. Mit der Benutzung der Sportanlagen erkennt der/die NutzerIn/BesucherIn die Nutzungsordnungen der Sportstätten an.

 

Bitte beachten Sie bei Nutzungsanfragen folgende Hinweise:

Eine Nutzungsanfrage kann ausschließlich über das Dezernat E3, Abteilung Liegenschaften gestellt werden. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier. Anschließend wird der Nutzungsantrag durch das IfS, den ahs und die Universitätsverwaltung geprüft und bearbeitet. Von telefonischen Anfragen bitten wir daher abzusehen!

Es können nur für folgende Sportstätten Nutzungsanträge gestellt werden: Spielhalle, Turnhalle, Gymnastikhalle, Beachfeld und Stadion (Rasenplatz/Laufbahn)

Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 3-4 Wochen.