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An- und Abmeldeverfahren mit FlexNow

Informationen bzgl. des Verfahrens der Kursplatzvergabe sowie An- und Abmeldefristen über FlexNow

Verfahren der Seminarplatzvergabe und Prüfungsanmeldungen über FlexNow im Wintersemester 2024/2025

Seminarplatzvergabe und Prüfungsanmeldung

1. Anmeldung (02.-17.09.2024):

  • Anmeldung in FlexNow für alle benötigten Lehrveranstaltungen.
  • Anmeldung ist grundsätzlich unabhängig von der maximal möglichen Teilnehmerzahl möglich.
  • In den Seminaren der Anwendungsfelder in den Lehramtsstudiengängen erfolgt die Anmeldung zur Anwesenheit.
  • Für die Prüfungen der Seminare in den Anwendungsfeldern und Modulen mit Modulabschlussprüfungen ("MAP") startet die Prüfungsanmeldung ab dem 01.12.2024 (siehe Punkt 5).
  • Der Zeitpunkt der Eintragung während des Anmeldezeitraums beeinflusst nicht einen möglichen notwendigen Losentscheid.

2. Losverfahren (18.09.2024):

  • Bei Überschreitung der verfügbaren Plätze erfolgt die Vergabe von Seminarplätzen per Losverfahren.
  • Nicht berücksichtigte Anmeldungen werden aus den Listen gelöscht.
  • Nach Abschluss des Losverfahrens steht fest, welche Plätze verbindlich vergeben wurden.

3. Restplatzvergabe (19.09.-09.10.2024:

  • In diesem Zeitraum können sich Interessierte für Veranstaltungen mit noch verfügbaren Restplätzen anmelden.
  • Hier entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen.
  • Beispiel: Wer im Seminar nach Wahl keinen Platz erhalten hat, kann sich in einem gleichen und/oder Seminar bei freier Kapazität anmelden.

4. Erster Veranstaltungstermin:

  • Während des ersten Termins werden noch mögliche freie Plätze sowie Plätze von Studierenden, die unentschuldigt fehlen, an Nachrücker vergeben.
  • Die Nachmeldung erfolgt durch die Lehrperson über das Prüfungsamt.

5. Prüfungsanmeldung:

  • Anwendungsfelder in den Lehramtsstudiengängen:

    • Die Kursplatzvergabe erfolgt zunächst über die Anmeldung zur Anwesenheit.
    • Eine separate Prüfungsanmeldung ist erforderlich, die vom 01.12.2024 bis drei Tage vor der Prüfung zu tätigen ist.
    • Ohne diese Anmeldung ist die Teilnahme an der Prüfung nicht möglich – dies gilt auch für Blockveranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit.
  • MAP-Prüfungen (in allen Studiengängen):

    • Prüfungsanmeldung erfolgt ebenfalls ab dem 01.12.2024 bis drei Tage vor der Prüfung.
  • Klausuren mit Wahlrecht (B.Sc. Bewegung und Gesundheit):

    • Die Anmeldung zum zweiten Klausurtermin kann erst erfolgen, wenn die Prüfung am ersten Termin stattgefunden hat.

6. Abmeldefristen für Prüfungen:

  • Seminare (Lehramt/B.Sc./M.Sc.): Abmeldung möglich vom 02.09. bis zum 09.10.2024
  • Vorlesungen (Lehramt/B.Sc./M.Sc.): Abmeldung vom 20.09.24 bis drei Tage vor dem Prüfungstermin möglich.
  • Seminare der Anwendungsfelder (Prüfung Lehramt) und MAP (Lehramt/B.Sc./M.Sc.): Abmeldung ab dem 01.12.2024 bis drei Tage vor der Prüfung.

Hinweis:
Detaillierte Informationen zu Fristen und Verfahren sind auf der FlexNow-Homepage unter „Anmeldefristen für das SoSe 2025 zu Losverfahren für Lehrveranstaltungen und Prüfungen in FlexNow“ verfügbar.

Studium Sport als Zusatz-/Erweiterungsfach – Übersicht

  • Geltungsbereich, für Studierende, die bis einschließlich Wintersemester 2021/2022 im Zusatz- oder Erweiterungsfach „Sport“ an der JLU Gießen eingeschrieben sind:

    • Möglichkeit, einen Studienabschluss in diesem Fach zu erlangen.
  • Zulassung und Veranstaltungsanmeldung:

    • Nachrangige Zulassung:
      • Bei kapazitätsbeschränkten Veranstaltungen (z. B. Seminaren) erfolgt gemäß Paragraf 9 der Studien- und Prüfungsordnungen eine nachrangige Zulassung, was zu Studienverzögerungen führen kann.
    • Teilnahmeverfahren:
      • Bei Erscheinen am ersten Veranstaltungstermin veranlasst die Lehrperson – sofern Kapazitäten frei sind – die nachträgliche Eintragung durch das Prüfungsamt in FlexNow.
      • Bei Veranstaltungen ohne Teilnehmerbegrenzung (z. B. Vorlesungen) erfolgt die Eintragung innerhalb der ersten beiden Semesterwochen über eine Anmeldeliste der Veranstaltungsleiter und anschließend in FlexNow.

  • Regelung ab Sommersemester 2022:

    • Die Zulassung zum Studium im Zusatz- oder Erweiterungsfach ist künftig nur noch nach abgeschlossener Erster Staatsprüfung in den zunächst gewählten Fächern möglich.
    • Diese Studierenden gelten als reguläre Erstsemester im Aufbau eines ersten Studiums („Hauptfachstudierende“) und können sich regulär für alle Veranstaltungen anmelden.