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Berufsfeldpraktikum / Praktikumsmöglichkeiten

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zum Berufsfeldpraktikum (BG-BA-13). Weitere Informationen werden in der Einführungsveranstaltung im 4. Semester erläutert.

FAQ´s - Häufig gestellte Fragen zum Berufsfeldpraktikum im Studiengang „Bewegung und Gesundheit“

 

Wie ist der Ablauf im Modul Berufsfeldpraktikum

  1. Fristgerechte Flexnow-Anmeldung für die Veranstaltung Berufsfeldpraktikum zum 4. Semester.

  2. Besuch der Praktikumsveranstaltung.

  3. Beantragung des Praktikums durch elektronische Einreichung des entsprechenden Formulars bis zu 2 Wochen vor dem geplanten Praktikumsbeginn bei Herrn Segieth oder Herrn Naumann.

  4. Absolvieren des/der Praktikums/Praktika.

  5. Abgabe des vollständigen Praktikumsberichts (siehe Vorlage) nach Vollendung aller Praktika in elektronischer Form bei Herrn Segieth oder Herrn Naumann. Die Abgabe muss mindestens 4 Wochen vor der geplanten Thesisanmeldung erfolgen.

 

In welchen Bereichen könnten mögliche Praktikumsstellen liegen? Beispiele?

Für  Berufsfeldpraktikum eignen  sich  Betriebe  und  andere  Einrichtungen  zukünftiger  Berufsfelder  des  Studienganges  Bewegung  und  Gesundheit  die  sich  mit  bewegungs-  und gesundheitswissenschaftlichen  Anwendungs-  und  Forschungsgebieten  befassen.  In  der  Regel  werden  Tätigkeiten in  

  • Rehabilitationskliniken
  • Ambulanten Rehabilitationseinrichtungen
  • Zertifizierten Fitnessstudios
  • Krankenkassen

anerkannt. Konkrete Beispiele zu möglichen Praktikumsstellen erhalten Sie durch den Zugang zu einem Praktikumsportal, welches in den Veranstaltungen zum Berufsfeldpraktikum vorgestellt wird.

 

Wie lange muss das Praktikum sein? Wie viele Wochen/Stunden muss es umfassen?

Das reine Praktikum umfasst nach Modulordnung 320 Stunden, die sich normalerweise auf 8 Wochen und 40 Std./Woche aufteilen.

 

Ist das Praktikum teilbar und welcher Zeitraum ist minimal möglich?

Das Praktikum ist maximal in vier unterschiedliche Praktika teilbar und der minimale Zeitraum für ein Praktikum umfasst 80 Std. (2 Wochen).

 

Ist das Praktikum schon vor dem 4. Semester absolvierbar?

Ein Teil des Praktikums ist vor dem 4. Sem absolvierbar (max. 4 Wochen), hierfür sollte eine kurze Absprache mit den Verantwortlichen erfolgen und ein solches vorgezogenen Praktikum muss wie beschrieben beantragt werden. 

 

Kann/muss man einen Praktikumsvertrag zwischen der Universität und der Praktikumseinrichtung schließen?

Nein – die Universität schließt keine Praktikumsverträge mit Praktikumseinrichtungen ab.

 

Meine Praktikumseinrichtung benötigt eine Bescheinigung von der Universität, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Woher bekomme ich diese Bescheinigung?

Eine Vorlage für die Bescheinigung finden Sie im Formularbereich unter https://www.uni-giessen.de/fbz/fb06/sport/studium/studgaeng/bsc_bug/formulare. Das elektronische Dokument ist vollständig auszufüllen, inklusive der Anschrift der Praktikumseinrichtung, und es ist per Mail an Herrn Segieth oder Herrn Naumann zu senden. Ein unterschriebenes Exemplar wird dann zeitnahe per Mail zurückgesandt. 

 

Können Praktika, die vor dem Studium absolviert worden sind, rückwirkend anerkannt werden?

Vor dem Studium geleistete Praktika können in Ausnahmefällen auf Antrag anteilig für eine Dauer von maximal 4 Wochen anerkannt werden. Hierzu ist ein formloser Antrag an den Vorsitzenden des Praktikumsausschusses für den Bachelor-Studiengang Bewegung und Gesundheit (Herr Prof. Müller) zu stellen. Dem Antrag sind Kopien der entsprechenden Bescheinigungen der geleisteten Praktika beizufügen. Den Antrag samt Anhang bitte elektronisch Herrn Segieth oder Herrn Naumann einreichen.

 

Können Berufsausbildungen anerkannt werden?

Ausbildungs- und Praktikumszeiten, die in der Ausbildung absolviert worden sind, können auf Antrag nach Prüfung durch den Praktikumsausschuss anteilig mit maximal 4 Wochen anerkannt werden. Hierzu ist ein formloser Antrag an den Vorsitzenden des Praktikumsausschusses für den Bachelor-Studiengang Bewegung und Gesundheit (Herr Prof. Müller) zu stellen. Dem Antrag sind Kopien der Ausbildungs-Bescheinigungen/Zeugnisse beizufügen. Den Antrag samt Anhang bitte elektronisch Herrn Segieth oder Herrn Naumann einreichen.

 

Gibt es für den Antrag, den Bericht und den Beurteilungsbogen Vorlagen und wo findet man diese?

Entsprechende Vorlagen befinden sich im Downloadbereich unter https://www.uni-giessen.de/fbz/fb06/sport/studium/studgaeng/bsc_bug/formulare

 

Was ist eine Berufspraktiker-Veranstaltung?

Mit einer Berufspraktiker-Veranstaltung ist eine studienfachbezogene wissenschaftliche Veranstaltung (z.B. ein Kongress, eine Tagung oder eine ähnliche Veranstaltung) gemeint, bei der sich Berufsgruppen aus Tätigkeitsfeldern, in denen Absolventen des Studiengangs „Bewegung und Gesundheit“ Arbeitsmöglichkeiten hätten, austauschen. Beispiele werden in der Veranstaltung zum „Berufsfeldpraktikum“ genannt. Die Berufspraktiker-Veranstaltung muss im Umfang von 8 Stunden besucht werden. Übungsleiter-/Trainer-Fortbildungen und Messebesuche können nicht als Berufspraktiker-Veranstaltungen anerkannt werden.

 

Gibt es Zuschüsse für den Besuch einer Berufspraktiker-VA?

Für den Besuch der Berufspraktikerveranstaltung ist eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 50€ möglich. Zulässige Verwendungszwecke sind auf Teilnahmegebühren und Fahrtkosten beschränkt. Die genaue Vorgehensweise inklusive Antragsformular sind als Datei im Formularbereich unter https://www.uni-giessen.de/fbz/fb06/sport/studium/studgaeng/bsc_bug/formulare zu finden.

 

Kann das Praktikum im Ausland durchgeführt werden?

Ein Praktikum ist prinzipiell auch im Ausland durchführbar, hier wird jedoch eine vorherige persönliche Absprache mit einem Berufsfeldpraktikumsbeauftragten dringend empfohlen. Des Weiteren muss der Praktikumsantrag vorher durch den Modulverantwortlichen bewilligt werden. Für die Kontaktaufnahme, Organisation etc. ist der Studierende selbst verantwortlich. Eine entsprechende Beratung erfolgt über zentrale Beratungsstellen: http://www.uni-giessen.de/cms/internationales/auslandsstudium/auslandspraktikum. Für die notwendige Praktikumsbeurteilung steht im Downloadbereich des Instituts eine englischsprachige Version zur Verfügung (https://www.uni-giessen.de/fbz/fb06/sport/studium/studgaeng/bsc_bug/formulare).

 

Muss der Bericht vor der Thesis-Anmeldung abgegeben werden? Wie lange vorher?

Der vollständige Bericht muss bis spätestens 4 Wochen vor der geplanten Anmeldung (Stichtag für den fristgerechten Eingang des Antrags auf Zulassung der Bachelor Thesis) in elektronischer Form bei Herrn Segieth oder Herrn Naumann per Mail eingereicht werden.

 

Werden der Praktikumsbericht und das Praktikumsmodul benotet?

Das ist abhängig davon, welche Studienordnung für Sie gültig ist. Wurde das Studium im Wise 2021-22 oder später begonnen, wird der Praktikumsbericht benotet. Diese Note geht zu 100% als Modulabschlussnote ein. Wurde das Studium zum WiSe 2020-21 oder früher begonnen, werden der Bericht und somit auch das Modul mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Voraussichtlich tritt diese Regelung ab dem SoSe 2025 wieder in Kraft.