"§ 33 Tierschutz und Ethologie
In dem Prüfungsfach Tierschutz und Ethologie haben die Studierenden ihre Kenntnisse über die artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung und Betreuung von Tieren sowie über den Schutz der Tiere im Tierhandel, bei Tiertransporten, bei der Schlachtung oder Tötung und bei Tierversuchen sowie ihre Kenntnisse über tierschutzrechtliche Bestimmungen mit ihren ethischen und wissenschaftlichen Grundlagen und in der Ethologie nachzuweisen."
Auszug aus der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) in der Fassung vom 6. Dezember 2011
Art der Prüfung
Das Prüfungsfach Tierschutz und Ethologie wird nach dem 7. Semester im Rahmen eines MC-Tests schriftlich geprüft. Die Prüfung besteht aus 40 Multiple Choice Fragen, für deren Beantwortung 60 Minuten zur Verfügung stehen.
Grundlagen für die Prüfung
- Vorlesungen Tierschutz I, II, III
- Tierschutzgesetz und entsprechende Verordnungen
Termine
Die Termine für die nächsten Prüfungen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes (
Info).