Inhaltspezifische Aktionen

MP 207: Aspekte des Tierschutzes in der Forschung

Am Fachbereich Agrarwissenschaften bieten wir das Master-Modul "Aspekte des Tierschutzes in der Forschung" an.

Am Fachbereich Agrarwissenschaften bieten wir das Master-Modul "Aspekte des Tierschutzes in der Forschung" an.

  • Umfang: 6 CP
  • 1. - 4. Semester
  • Wahlpflichtmodul
  • Verwendbar in folgenden Studiengängen: Profil, Master (1.-4.)


Die Vorlesung bietet eine allgemeine Einführung in den Tierschutz und die Ethologie, bei der gesetzliche, ethische und wissenschaftliche Grundlagen zum Tierschutz besprochen werden. Mit Hilfe ethologischer Ansätze und Methoden lernen die Studierenden die Beurteilung der Tiergerechtheit von Tierhaltungen und dem Umgang mit Tieren. Die Vorlesungsreihe behandelt außerdem Fallbeispiele zu Tierschutzproblemen aus der Praxis.

Darüber hinaus werden europäische Tierschutzregelungen und ihre Umsetzung in und Bedeutung für die nationale Gesetzgebung thematisiert. Außerdem werden die historische Entwicklung des Tierschutzgedankens, der Stellenwert des Tierschutzes in der EU und in Europa sowie die Geschichte der Versuchstierkunde besprochen. Das Modul diskutiert Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen auf Grundlage des 3R-Konzepts von Russell und Burch (refinement, replacement, redution) und erläutert Erkennung und Bewertung von Belastungen im Tierversuch und Möglichkeiten der Belastungsminderung. Grundlagen der Tierethik und ethische Vertretbarkeit des Tierversuches werden den Kursteilnehmer_innen genauso vermittelt, wie der Ablauf von Bewilligungsverfahren an Behörden und Verantwortungsbereiche und Zuständigkeiten rund um Tierversuche.

Die Inhalte entsprechen den inhaltlichen Anforderungen des sogenannten Rechtsmoduls versuchstierkundlicher Kurse, welche als Nachweis der Sachkunde für wissenschaftliches Arbeiten mit Tieren vorausgesetzt werden. Studierende haben die Möglichkeit, durch den Besuch der Vorlesungen das Rechtsmodul zu absolvieren und verfügen im Anschluss über einen behördlich anerkannten Sachkundenachweis (Teilnahmenachweis an der Veranstaltung per Unterschrift durch die Dozent_innen ist zu erbringen).