Aktuelles zur Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue) ist eine durch das Bluetongue Virus (BTV) verursachte Virusinfektion, die alle Wiederkäuer betrifft und gemäß dem europäischen Animal Health Law (AHL) in der Tierseuchen-Kategorie C+D+E gelistet ist. Sie unterliegt somit einer amtlichen Überwachung. Konkret wird um jeden nachgewiesenen Fall eine sogenannte Restriktionszone mit einem Radius von 150 km eingerichtet, und das Verbringen von Wiederkäuern aus diesen Restriktionszonen wird streng reglementiert: Wiederkäuer, die aus einer Restriktionszone kommen, dürfen -auch wenn sie scheinbar gesund sind – nur unter sehr strengen Voraussetzungen in BTV-freies Gebiet verbracht werden (siehe unten). Das Verbringen innerhalb einer Restriktionszone ist hingegen uneingeschränkt gestattet. Bei BTV muss zudem zwischen verschiedenen Serotypen unterschieden werden: Restriktionszonen gelten spezifisch für bestimmte Serotypen. Derzeit sind in Deutschland BTV-3 und BTV-8 aktiv.
Für BTV-3 umfasst das Restriktionsgebiet praktisch das gesamte Bundesgebiet, somit ist das Verbringen bez. BTV-3 innerhalb Deutschlands uneingeschränkt möglich. BTV-3 stellt derzeit somit nur für das Verbringen von Wiederkäuern aus Deutschland in BTV-3 freie Regionen im Ausland ein Problem dar.
Seit Herbst 2025 wurde erstmals nach Jahren wieder der Serotyp BTV-8 in verschiedenen Landkreisen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen nachgewiesen. Rund um jeden dieser aktuellen Nachweise wurde somit eine 150-km Restriktionszone für BTV-8 eingerichtet. Weitere Fälle sind zu befürchten und würden zusätzliche Restriktionszonen zur Folge haben.
Seit dem 10.02.2026 liegt auch Gießen innerhalb einer Restriktionszone. Das bedeutet, dass ab sofort Wiederkäuer aus Restriktionsgebieten ohne Einschränkung nach Gießen verbracht werden dürfen. Grundsätzlich dürfen auch Wiederkäuer aus BTV-8-freiem Gebiet an die Wiederkäuerklinik in Gießen gebracht werden, allerdings ist die Rückkehr in BTV-8-freies Gebiet nur unter Auflagen möglich. Konkret muss vor Rückkehr ein Untersuchungsergebnis einer Blutprobe auf das Blauzungenvirus vorliegen die frühestens 14 Tage nach einer Repellent-Behandlung entnommen wurde. Unter ungünstigen Umständen bedeutet dies, dass Tiere aus BTV-freiem Gebiet mindestens 14 Tage stationär in der Klinik bleiben müssen. Für BTV-8-geimpfte Wiederkäuer deren Impfung mindestens 60 Tage vor der geplanten Verbringung in BTV-8-freies Gebiet erfolgte entfällt diese Maßnahme. Alternativ können Tiere aus BTV-8 freien Gebieten zur Behandlung in Tierkliniken die ebenso noch auf BTV-8-freiem Gebiet liegen (z.B. Tierärztliche Hochschule Hannover) verbracht werden.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen regionalen Verbringungsregelungen. Diese Information erhalten Sie z.B. bei Ihrem zuständigen Veterinäramt.
Genauere Informationen zu Verbringungsregelungen und Restriktionszonen finden Sie unter folgenden Adressen:
Restriktionszone in Hessen (Stand 27.01.2026): https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/84E5C0DA0B7467FB87A48E42D0084CFA572C916E601565A5584FDFBAA809DDDB
Veterinäramt in Hessen: https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Veterinäramt in Niedersachsen:
Veterinäramt in Nordrhein-Westfahlen: https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Informationen des Friedrich-Löffler-Institut:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/