Schritt II: Zulassung zum Promotionsverfahren
Nach Durchführung der Doktorarbeit und abgeschlossenem Studium. Voraussetzung für die Beantragung der Zulassung zur Promotion ist die vorherige Zulassung als Doktorand/in durch den Promotionsausschuss.
- Benötigte Unterlagen
- Antragsformular für die Zulassung zum Promotionsverfahren
- Statistik-Erhebungsbogen für das Prüfungsamt
Bitte nur die notwendigen Seiten ausdrucken und einreichen.
- Richtlinien für die Abgabe von Dissertationen am Fachbereich Medizin
Unvollständige Antragsunterlagen können nicht bearbeitet werden. Bitte verzichten Sie darauf, Ihre Unterlagen zu klammern oder zu heften. Alle Unterlagen können per Post eingereicht werden.
Es werden keine Eingangsbestätigungen verschickt, Rückmeldung erfolgt nach Vorstellung im Promotionsausschuss.