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13. Welche Voraussetzungen bestehen für die Annahme einer Körperspende nach dem Versterben?

Grundsätzlich kommt die Körperspende nur dann zustande

  • Wenn sich die verstorbene Person zu Lebzeiten bei voller Einwilligungsfähigkeit als Körperspender registriert hat.
  • Wenn ein Bedarf seitens der Anatomie gegeben ist und die vorhandenen Kapazitäten die Annahme erlauben.
  • Wenn sich die Körperspende für den anatomischen Unterricht eignet.
  • Wenn keine Gründe vorliegen, die eine Körperspende ausschließen (siehe Punkt 14).