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Bestimmungen für den Fachbereich 03

First Steps at JLU

  • Konsultieren Sie §9 (wenn Sie einen deutschen Universitätsabschluss oder einen äquivalenten Abschluss besitzen) oderr §10 (wenn Sie einen deutschen Fachhochschulabschluss oder einen äquivalenten Abschluss besitzen) der Promotionsordnung Sozial- und Kulturwissenschaften, um herauszufinden, ob Sie alle Bedingungen für die Annahme als DoktorandIn erfüllen. Wenn Ihr ausländischer Studienabschluss als nichtäquivalent eingestuft wird, setzen Sie sich bitte zur weiteren Beratung mit uns in Verbindung.
  • Um die Arbeit an Ihrem Promotionsprojekt aufzunehmen, müssen Sie zunächst eine/n ProfessorIn des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der JLU finden, die oder der Ihr Arbeitsgebiet vertritt und willens ist, Ihr Promotionsprojekt ofiziell zu betreuen (bei der Einschreibung zum Promotionsstudium müssen Sie einen Nachweis hierüber vorlegen). Das GCSC unterstützt seine Mitglieder bei der Suche nach einer passenden Betreuung.
  • Besprechen Sie das angestrebte Thema Ihrer Dissertation sowie die Modalitäten des Betreuungsverhältnisses mit Ihrem Betreuer / Ihrer Betreuerin. Mitglieder des GCSC sind verpflichtet, gemeinsam mit Ihrer Betreuungsperson eine Betreuungsvereinbarung zu unterschreiben.
  • Legen Sie Ihren Antrag auf die Annahme als DoktorandIn dem Promotionsausschuss vor. Die Zugangsvoraussetzungen finden sich unter § 11 der Promotionsordnung. Alle benötigten Formblätter sowie die aktuellen Sitzungstermine des Promotionsausschusses erhalten Sie vom Büro des Promotionsausschusses, Frau Ute Schneider, Karl-Glöckner-Str. 21 E, 35394 Giessen, Tel.: 0641-99-23001, E-Mail: ute.schneider@dekanat.fb03.uni-giessen.de.

    In der Regel tagt der Promotionsausschuss jeweils am Anfang und am Ende eines jeden Semesters.
  • Die Einschreibung als PromotionsstudentIn an der JLU ist für DoktorandInnen zunächst nicht verpflichtend (Sie müssen aber vor Abgabe der Arbeit mindestens zwei Semester an der JLU eingeschrieben sein.) Für GCSC-Mitglieder ist die Immatrikulation während der Laufzeit der Mitgliedschaft verpflichtend (siehe auch Satzung §2.1.5).

    Vorläufige Immatrikulation: Eine vorläufige Einschreibung zur Promotion an der JLU kann erfolgen, wenn die AntragstellerIn bereits einen vollständigen Annahmeantrag eingereicht hat, aber noch nicht vom Promotionsausschuss als DoktorandIn angenommen wurde. In diesem Fall sollte dem Studierendensekretariat eine Bestätigung über die vollständige Einreichung des Annahmeantrags vorgelegt werden.
  • Es gibt keine Studiengebühren für DoktorandInnen an der JLU, lediglich einen Semesterbeitrag von aktuell rund € 270,00 pro Semester. Eingeschriebene Promotionsstudierende genießen eine Reihe von Vorteilen und Vergünstigungen, wie etwa das Semesterticket (zur freien Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in fast ganz Hessen) sowie Rabatte bei vielen kulturellen Veranstaltungen und Einrichtungen.
  • GGK-Mitglieder können am Kursprogramm des Graduiertenzentrums teilnehmen. GCSC-Mitglieder sind verpflichtet, die Kernmodule des GCSC-Curriculums zu absolvieren.
  • Nach Maßgabe der Promotionsordnung sind alle DoktorandInnen verpflichtet, einmal jährlich einen schriftlichen Arbeitsbericht einzureichen (siehe § 13 der Promotionsordnung), der mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer zu besprechen und von diesen zu unterschreiben ist. Der erste Arbeitsbericht ist 12 Monate nach der Annahme als DoktorandIn fällig.
  • Da Sie spätestens zur Bewertung Ihrer Dissertation eine/n ZweitgutachterIn benötigen, sollten Sie sich frühzeitig um diese/n ZweitbetreuerIn kümmern. Auf diese Weise können Sie auf zwei erfahrene BetreuerInnen zurückgreifen, die Sie vor der Abgabe Ihrer Arbeit mit ihrem Rat unterstützen. Die Zweitbetreuung durch externe (nicht-JLU-) ProfessorInnen ist möglich.
  • Um die Begutachtung Ihrer Dissertation einzuleiten, müssen Sie zunächst einen schriftlichen Antrag auf die Eröffnung des Prüfungsverfahrens beim Promotionsausschuss einreichen, dazu sechs gebundene Exemplare Ihrer Dissertation. Außerdem können Sie vier Mitglieder der Prüfungskommission vorschlagen. Nähere Informationen zur Zusammensetzung der Prüfungskommission finden Sie in § 4 der Promotionsordnung; §17 enthält eine Übersicht der Dokumente, die Ihrem Antrag beizufügen sind.
  • Nachdem die Dissertation von mindestens zwei Gutachtern bewertet worden ist (vgl. §§ 17 und 18 der Promotionsordnung mit näheren Informationen), liegen die Dissertation sowie die Erst- und Zweitgutachten im Dekanat zur Einsicht aus (im Semester für vier Wochen, während der Semesterferien für acht Wochen). Die/der Vorsitzende des Promotionsausschusses benachrichtigt die Mitglieder des Promotionsausschusses, die Mitglieder der Prüfungskommission, die betroffenen Institute sowie mögliche weitere Betreuer und Gutachter über Ihren Namen, den Titel Ihrer Arbeit, die vorgeschlagene Bewertung der Erst- und Zweitgutachten sowie die Möglichkeit zur Einsichtnahme.
  • Nach der Auslage Ihrer Arbeit erhalten Sie Kopien der Erst- und Zweitgutachten, um sich auf die Disputation vorbereiten zu können.
  • Beantragen Sie beim Vorsitzenden des Promotionsausschusses die Festsetzung des Disputationstermins auf ein von Ihnen vorzuschlagendes Datum. Dies muss innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Gutachtenkopien erfolgen.
  • Kümmern Sie sich in Absprache mit Frau Schneider (Kontaktdetails s. oben) um einen Raum für die Disputation. Die DoktorandInnen des GCSC können beispielsweise den MFR oder eine andere Räumlichkeit des Graduiertenzentrums nutzen.
  • Optional können Sie an einem Vorbereitungskurs für die Disputation teilnehmen.
  • Der Vorsitzende des Promotionsausschusses lädt Sie und die Mitglieder der Prüfungskommission zur Disputation ein. Termin und Ort der Disputation werden eine Woche vor dem gesetzten Datum an der Universität öffentlich bekanntgemacht.
  • Es folgt die Verteidigung der Arbeit in der Disputation (vgl. § 21 der Promotionsordnung für weitere Details).
  • Die Promotion ist erst dann vollständig abgeschlossen, wenn die Arbeit veröffentlicht worden ist. Diese Veröffentlichung muss innerhalb eines Jahres erfolgen (siehe § 23 der Promotionsordnung). Sechs gebundene Exemplare sind schon zuvor bei Frau Schneider im Fachbereich 03. Eine Verlängerung der Publikationsfrist (um 6 oder 12 Monate)  ist möglich und sollte rechtzeitig beantragt werden.
  • Nach Veröffentlichung Ihrer Arbeit erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde und dürfen nun den akademischen Grad Dr. rer. soc. bzw. Dr. phil. führen. Die JLU verleiht keine vorläufigen Doktortitel (Dr. des.).