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Bestimmungen für die Fachbereiche 04 und 05

First Steps at JLU

  • Konsultieren Sie §5 der Promotionsordnung Geisteswissenschaften, um herauszufinden, ob Sie alle Bedingungen für die Annahme als DoktorandIn erfüllen. Wenn Ihr ausländischer Studienabschluss als nichtäquivalent eingestuft wird, setzen Sie sich bitte zur weiteren Beratung mit uns in Verbindung.
  • Um die Arbeit an Ihrem Promotionsprojekt aufzunehmen, müssen Sie zunächst eine/n ProfessorIn an der JLU finden, die oder der Ihr Arbeitsgebiet vertritt und willens ist, Ihr Promotionsprojekt offiziell zu betreuen (bei der Einschreibung zum Promotionsstudium müssen Sie einen Nachweis hierüber vorlegen). Das GCSC unterstützt seine Mitglieder bei der Suche nach einer passenden Betreuung.
  • Besprechen Sie das angestrebte Thema Ihrer Dissertation sowie die Modalitäten des Betreuungsverhältnisses mit Ihrem Betreuer / Ihrer Betreuerin. Mitglieder des GCSC sind verpflichtet, gemeinsam mit Ihrer Betreuungsperson eine Betreuungsvereinbarung zu unterschreiben.
  • Legen Sie dem Promotionsausschuss Ihren Antrag auf die Annahme als DoktorandIn vor. In der Regel tagt der Promotionsausschuss jeweils am Anfang und am Ende eines jeden Semesters. Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in § 6 der Promotionsordnung. Alle benötigten Formblätter erhalten Sie auch beim Akademischen Prüfungsamt, Karl-Glöckner-Straße 5A, 35394 Gießen.
  • Die Einschreibung als PromotionsstudentIn an der JLU ist für DoktorandInnen zunächst nicht verpflichtend (Sie müssen aber vor Abgabe der Arbeit mindestens zwei Semester an der JLU eingeschrieben sein). Für GCSC-Mitglieder ist die Immatrikulation während der Laufzeit der Mitgliedschaft verpflichtend (siehe auch Satzung § 2.1.5).

    Vorläufige Zulassung: Eine vorläufige Zulassung zur Promotion am GCSC kann erfolgen, wenn die AntragstellerIn bereits einen vollständigen Annahmeantrag eingereicht hat, aber noch nicht vom Promotionsausschuss als DoktorandIn angenommen wurde. In diesem Fall kann dem Studierendensekretariat bei der Einschreibung eine Bestätigung über die vollständige Einreichung des Annahmeantrags vorgelegt werden.
  • Es gibt keine Studiengebühren für DoktorandInnen an der JLU, lediglich einen Semesterbeitrag von aktuell rund € 270,00 pro Semester. Eingeschriebene Promotionsstudierende genießen eine Reihe von Vorteilen und Vergünstigungen, wie etwa das Semesterticket (zur freien Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in fast ganz Hessen) sowie Rabatte bei vielen kulturellen Veranstaltungen und Einrichtungen.
  • GCSC-Mitglieder sind verpflichtet, die Kernmodule des GCSC-Curriculums zu absolvieren.
  • Da Sie spätestens zur Bewertung Ihrer Dissertation eine/n ZweitgutachterIn benötigen, sollten Sie sich frühzeitig um diese/n ZweitbetreuerIn kümmern. Auf diese Weise können Sie auf zwei erfahrene BetreuerInnen zurückgreifen, die Sie vor der Abgabe Ihrer Arbeit mit ihrem Rat unterstützen. Die Zweitbetreuung durch externe (nicht-JLU-) ProfessorInnen ist möglich.
  • Beraten Sie sich mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin hinsichtlich der Zusammensetzung Ihrer Prüfungskommission (siehe auch §9 der Promotionsordnung zur Zusammensetzung dieser Kommission). Wenn Sie die Zustimmung der gewünschten Kommissionsmitglieder erhalten haben, richten Sie einen formlosen Antrag zur Bestätigung Ihrer Auswahl an den Dekan/die Dekanin Ihres Fachbereichs (diesem Antrag wird in der Regel stattgegeben). Das Dekanat wird den Promotionsausschuss von seiner Entscheidung in Kenntnis setzen.
  • Ihr Antrag auf Zulassung zur Promotion sollte dem oder der Vorsitzenden des Promotionsausschusses etwa ein halbes Jahr vor Abgabe Ihrer Arbeit vorliegen. In §7 der Promotionsordnung finden Sie eine Übersicht der benötigten Dokumente. Dazu gehört auch eine Quittungsvorlage für das Akademische Prüfungsamt über die Bearbeitungsgebühr von aktuell €100,00.
  • Das Akademische Prüfungsamt informiert Sie über die Bearbeitung Ihres Antrags.
  • Abgabe der Arbeit in sechs gebundenen Exemplaren.
  • Bewertung der Arbeit durch Ihre Erst- und Zweitgutachter innerhalb von drei bis fünf Monaten. Die Gutachten enthalten ein Votum zur Annahme oder Ablehnung der Arbeit sowie einen Benotungsvorschlag (siehe § 11 der Promotionsordnung).
  • Auslage der Arbeit im Akademischen Prüfungsamt. Das Prüfungsamt informiert hierüber die Mitglieder der Prüfungskommission (Erst- und ZweitgutachterIn, zwei weitere ProfessorInnen und den/die DekanIn des Fachbereichs) sowie das Dekanat. Die Dissertation nebst Gutachten kann im Akademischen Prüfungsamt eingesehen werden (für vier Wochen während des Semesters, zwei Monate in den Semesterferien).
  • Promovierende müssen den Termin für die Disputation mit den Mitgliedern der Prüfungskommission abstimmen; ein geeigneter Raum wird vom Dekanat bereitgestellt.
  • Optional können Sie an einem Vorbereitungskurs für die Disputation teilnehmen.
  • Der Vorsitzende des Promotionsausschusses lädt Sie und die Mitglieder der Prüfungskommission zur Disputation ein. Termin und Ort der Disputation werden mindestens drei Wochen vor dem gesetzten Datum an der Universität öffentlich bekanntgemacht.
  • Reichen Sie Ihr Thesenpapier mindestens zwei Wochen vor der Verteidigung Ihrer Arbeit beim Akademischen Prüfungsamt ein.
  • Es folgt die Verteidigung der Arbeit in der Disputation.
  • Die Promotion ist erst dann vollständig abgeschlossen, wenn die Arbeit veröffentlicht worden ist. Diese Veröffentlichung muss innerhalb von zwei Jahren erfolgen (siehe § 14 (3) der Promotionsordnung). Sechs gebundene Exemplare sind schon zuvor bei Frau Rittinger im Akademischen Prüfungsamt Geisteswissenschaften einzureichen. Eine Verlängerung der Publikationsfrist (um 6 oder 12 Monate) ist möglich und sollte rechtzeitig beantragt werden.
  • Nach Veröffentlichung Ihrer Arbeit erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde und dürfen nun den akademischen Grad Dr. rer. soc. bzw. Dr. phil. führen. Nach Veröffentlichung Ihrer Arbeit erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde und dürfen nun den akademischen Grad Dr. phil. führen. Die JLU verleiht keine vorläufigen Doktortitel (Dr. des.).

 

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