Organisationsstruktur
Die Vollversammlung der Mitglieder, das Direktorium, das Geschäftsführende Direktoriumsmitglied und die Geschäftsführung bilden die Organe des GGN.
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Organisationsstruktur
Die Vollversammlung der Mitglieder, das Direktorium, das Geschäftsführende Direktoriumsmitglied und die Geschäftsführung bilden die Organe des GGN.
Die folgende Grafik illustriert die Mitglieder des GGN.
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Die Mitglieder des GGN kommen mindestens einmal im Jahr zu einer Mitgliederversammlung zusammen. In der Versammlung können also Belange des GGN angesprochen werden. Insbesondere wird über die Aufgabenplanung, Arbeitsorganisation und die Ausgestaltung des Ausbildungsprogramms beraten.
Dem Direktorium gehören als Mitglieder an:
- sechs Personen, die die Gruppe der Professorinnen und Professoren vertreten,
- zwei Personen, die die Gruppe der Promovierenden vertreten,
- eine Person, die die Gruppe der promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler vertritt,
- eine Person, die die Gruppe der administrativ-technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertritt sowie
- eine Person, die die Gruppe der am GGN beschäftigten Hilfskräfte vertritt.
Die Mitglieder des Direktoriums werden jeweils von den Mitgliedern ihrer Gruppe gewählt. Für die genannten Mitglieder werden ebenso viele stellvertretende Direktoriumsmitglieder gewählt. Das Direktorium tritt mindestens einmal in jedem Semester zusammen.
Das Direktorium wählt aus dem Kreis der dem GGN angehörenden Professorinnen und Professoren eine Geschäftsführende Direktorin/einen Geschäftsführenden Direktor und deren/dessen Stellvertretung. Die Geschäftsführende Direktorin/ der Geschäftsführende Direktor hat den Vorsitz im Direktorium, führt dessen Beschlüsse aus und vertritt das GGN innerhalb und außerhalb der Universität.
Das Direktorium und das Geschäftsführende Direktoriumsmitglied werden für die laufenden Geschäftsführungsaufgaben durch mindestens eine Geschäftsführerin/einen Geschäftsführer unterstützt. Die Geschäftsführende Direktorin/der Geschäftsführende Direktor, deren/dessen Stellvertretung sowie die geschäftsführenden Personen bilden gemeinsam die Geschäftsführung des GGN.
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