Prüfungsunfähigkeit
Prüfungsunfähigkeit
Wenn Sie an einem Prüfungstag oder während der Bearbeitung einer schriftlichen Leistung erkrankt sind:
- Lassen Sie die Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Facharzt (Formular) von Ihrem Arzt ausfüllen.
- Ergänzen Sie die von Ihnen geforderten Angaben.
- Die vollständig ausgefüllte Bescheinigung müssen Sie unverzüglich, jedoch spätestens 3 Tage nach Bekanntwerden der Gründe, persönlich, per E-Mail oder postalisch im Akademischen Prüfungsamt Geisteswissenschaften vorlegen.
- Die Prüfungsunfähigkeit kann nur in FlexNow vermerkt werden, wenn alle notwendigen Informationen auf dem Formular angegeben sind.
- Je nach Prüfungsform müssen Sie den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrnehmen oder erhalten eine Verlängerung der Bearbeitungszeit.
- Nachschreibe-/Wiederholungstermine bei Klausuren oder mündlichen Prüfungen erfragen Sie bitte direkt bei den Dozierenden.
Hinweis: Bei schriftlichen Prüfungsleistungen, mit einen längeren Bearbeitungszeitraum (Ausarbeitungen, Hausarbeiten, Thesis) beträgt die maximale Verlängerungsdauer aus Krankheitsgründen die Hälfte der regulären Bearbeitungszeit. Darüber hinaus bestehende Erkrankungen führen zu einem anerkannten Rücktritt von der Prüfung.