Prüfungsunfähigkeit
Prüfungsunfähigkeit
Wenn Sie an einem Prüfungstag oder während der Bearbeitung einer schriftlichen Leistung erkrankt sind, lassen Sie dieses Formular von Ihrem Arzt ausfüllen und ergänzen sie es um die von Ihnen geforderten Angaben. Das vollständig ausgefüllte Formular müssen Sie unverzüglich, jedoch spätestens drei Tage nach Bekanntwerden der Gründe, im Prüfungsamt Geisteswissenschaften vorlegen. Dies ist auch per Mail möglich.
Sie müssen dann den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrnehmen oder erhalten eine Verlängerung der Bearbeitungszeit.
Bei schriftlichen Prüfungsleistungen, die einen längeren Bearbeitungszeitraum haben (Hausarbeiten, Ausarbeitungen, Thesis) beträgt die maximale Verlängerungsdauer aus Krankheitsgründen die Hälfte der regulären Bearbeitungszeit. Darüber hinaus bestehende Erkrankungen führen zu einem Rücktritt von der Prüfung.
Das ärztliche Attest kann nur in FlexNow vermerkt werden, wenn alle notwendigen Informationen auf dem Formular angegeben sind.