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Was passiert, wenn die Kursgebühr beim ahs nicht per Lastschriftverfahren erfolgreich eingezogen werden konnte?

Entstehende Kosten aufgrund fehlender Kontodeckung oder falscher Kontodaten werden der Verursacherin/ dem Verursacher in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Des Weiteren werden die betreffenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer per E-Mail informiert und mit einer Fristsetzung um sofortige Überweisung des ausstehenden Kursbeitrags und den entstandenen Kosten bei fehlender Kontodeckung (i.d.R. plus 4,50 Euro) gebeten. Ist nach Fristablauf der fehlende Betrag nicht bei der Justus-Liebig-Universität eingegangen wird der Teilnehmende mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme am gesamten ahs-Angebot ausgeschlossen und für die Online-Anmeldung gesperrt. Zusätzlich behält sich die Justus-Liebig-Universität Gießen die Einleitung eines Mahnverfahrens vor (vgl. § 9 (3) der ahs-Satzung).