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Wichtige Hinweise zum Einsatz der JLUbox in Lehrveranstaltungen

Bei der Verteilung von urheberrechtlich geschützten Inhalten im Rahmen von Lehrveranstaltungen muss die Schrankenregelung §52a UrhG beachtet werden.

In Lehrveranstaltungen werden häufig Dateien an Studierende verteilt, deren Inhalte urheberrechtlich geschützt sind (z.B. Kopien aus Zeitschriften oder Lehrbüchern, Foliensätze mit Abbildungen aus Lehrbüchern etc.). Diese Dateien dürfen Sie Studierenden im Rahmen der Schrankenregelung §52a UrhG nur zugänglich machen, wenn u.a. das sog. "Klassenraumszenario" hergestellt werden kann. Hier müssen Sie nachweisen können, dass nur Veranstaltungssteilnehmerinnen und Veranstaltungsteilnehmer Zugriff auf die Dateien haben. Zu diesen und weiteren Bedingungen lesen Sie bitte das Rundschreiben 2014-19 (https://www.uni-giessen.de/org/admin/dez/b/runds_jlu_intern/rundschreiben-2014-19).

 

Über Stud.IP können Sie bei teilnahmebeschränkten Veranstaltungen das Klassenraumszenario sehr gut über die Teilnehmerliste nachweisen. Wenn Sie daher Dateien Ihrer JLUBox Studierenden in Veranstaltungen zu Verfügung stellen wollen, sollten Sie das über den folgenden Weg tun:

  1. Generieren Sie über Ihre JLUBox/Hessenbox einen Link zur Datei. Entweder über den Klienten per Rechtsklick (Kontextmenü: JLUbox -> Link freigeben) oder über die Webansicht über das Link-Symbol (Link holen).  Kopieren Sie den Link in die Zwischenablage
  2. In Stud.IP wechseln Sie bitte in den Datei-Reiter und wählen Sie bitte indem Ordner, in dem die Datei eingestellt werden soll, den Button "Datei verlinken". In das folgende Formularfeld "Dateipfad" fügen Sie nun bitte Ihren JLUBox/Hessenbox-Link aus der Zwischenablage ein.

Bitte beachten Sie, dass beim Erstellen eines Links für einen Ordner ein Link auf eine ZIP-Datei mitsamt allen im Ordner enthaltenen Dateien und Unterordnern erstellt wird.