FAQ zum Ausweis für Bedienstete (JLU-Chipkarte für Bedienstete)
Ihr Bedienstetenverhältnis an der JLU beginnt bald und Sie möchten wissen, wie es nun weitergeht? Wann erhalte ich meine Chipkarte? Was muss ich bei Verlust oder Defekt tun? Was muss ich bei einer Namensänderung beachten? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen diese Fragen.
Ausweise für Bedienstete können derzeit nur für Personen mit Eintrittsdatum an die JLU ab dem 15.09.2024 (Vertragsbeginn) ausgestellt werden. Das IAM-Team arbeitet daran, dass auch Bestandspersonal so schnell wie möglich eine JLU-Chipkarte im neuen Layout beantragen kann. Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Geduld.
Wie erhalte ich einen Ausweis für Bedienstete?
Wie bekomme ich Schließberechtigungen?
Ich habe meine JLU-Chipkarte verloren. Wie kann ich sie sperren lassen?
Meine JLU-Chipkarte ist defekt. Wie erhalte ich eine neue JLU-Chipkarte?
Hochschulrechenzentrum der Justus-Liebig-Universität Gießen
Servicetheke Raum 62
Heinrich-Buff-Ring 44
35392 Gießen
Mein Name hat sich geändert. Wie erhalte ich eine neue JLU-Chipkarte?
Anträge für Änderungen von Personendaten stellen Sie beim Personaldezernat. Die für Sie zuständige Abteilung im Personaldezernat wird Ihren Antrag bearbeiten und die Informationen im Personalsystem hinterlegen.
Im Anschluss erhalten Sie automatisch eine E-Mail mit der Aufforderung, Ihr Foto hochzuladen sowie eine Versandadresse zu bestätigen (da Fotos aus Datenschutzgründen nicht gespeichert werden, wird ein neues benötigt). Daraufhin wird Ihr neuer Ausweis für Bedienstete produziert und per Post an Sie verschickt.
Wo kann ich meinen Ausweis für Bedienstete zurückgeben?
Servicetheke Raum 62
Heinrich-Buff-Ring 44
35392 Gießen
Was sind die Nutzungsbedingungen für den Ausweis für Bedienstete?
Keine Übertragbarkeit auf Dritte: Der Ausweis für Bedienstete ist ausschließlich von der auf der Chipkarte genannten Person zu nutzen und ist nicht übertragbar auf Dritte. Bei missbräuchlicher Nutzung wird der Ausweis für Bedienstete umgehend gesperrt und ist zurückzugeben.
Umgehende Rückgabe nach Ablauf der Befristung: Nach Ablauf des Gültigkeitsdatums (=Ende der Befristung, zum Beispiel bei Ende des Beschäftigungsverhältnisses) werden die Funktionen der Chipkarte gesperrt. Der Ausweis für Bedienstete ist bei der Servicetheke des Hochschulrechenzentrums (HRZ) zurückzugeben oder an diese Adresse zu senden:
Hochschulrechenzentrum der Justus-Liebig-Universität Gießen
Servicetheke Raum 62
Heinrich-Buff-Ring 44
35392 Gießen
Eventueller Verlust oder Defekt: Der Ausweis für Bedienstete ist sorgsam zu verwahren. Bei Verlust oder Defekt der JLU-Chipkarte ist dies umgehend im IAM-Portal der JLU mitzuteilen, damit die Karte gesperrt werden kann.