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FAQ zum Ausweis für Bedienstete (JLU-Chipkarte für Bedienstete)

Ihr Bedienstetenverhältnis an der JLU beginnt bald und Sie möchten wissen, wie es nun weitergeht? Wann erhalte ich meine Chipkarte? Was muss ich bei Verlust oder Defekt tun? Was muss ich bei einer Namensänderung beachten? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen diese Fragen.

 

Wie erhalte ich einen Ausweis für Bedienstete?

Sie haben einen Arbeitsvertrag an der Justus-Liebig-Universität unterschrieben und bereits Ihren Account aktiviert? Dann gilt für Sie folgendes: Sie erhalten eine E-Mail mit der Aufforderung, Ihr Foto für die Chipkarte hochzuladen sowie eine Versandadresse zu bestätigen. Daraufhin wird Ihr Ausweis für Bedienstete produziert und per Post an Sie verschickt.
Sollten Sie bisher noch keinen Ausweis für Bedienstete (inkl. Foto) besitzen, wenden Sie sich zum Erhalt bitte per Mail an: chipkarte@hrz.uni-giessen.de
Wer zählt zu Bediensteten? Zu Bediensteten zählen aktive Landesbeamtinnen und -Beamte sowie Tarifbeschäftigte und Auszubildende mit Landesvertrag, kurz: alle mit dem LandesTicket Hessen (=Personen mit JLU-Personalnummer).

Wie bekomme ich Schließberechtigungen?

Schließberechtigungen müssen gesondert beim Dezernat E beantragt werden. Bitte nutzen Sie den Antrag auf Schließberechtigungen für vorhandene JLU-Chipkarten

Ich habe meine JLU-Chipkarte verloren. Wie kann ich sie sperren lassen?

Melden Sie den Verlust des Ausweises bitte umgehend im IAM-Portal der JLU. Die JLU-Chipkarte wird damit gesperrt. Sie erhalten daraufhin eine E-Mail zum weiteren Vorgehen.

Meine JLU-Chipkarte ist defekt. Wie erhalte ich eine neue JLU-Chipkarte?

Bitte wenden Sie sich an die Servicetheke des Hochschulrechenzentrums (HRZ). Das Team der Servicetheke wird den Defekt prüfen und gegebenenfalls die Produktion einer neuen JLU-Chipkarte für Sie veranlassen. Die Adresse lautet:

Hochschulrechenzentrum der Justus-Liebig-Universität Gießen
Servicetheke Raum 62
Heinrich-Buff-Ring 44
35392 Gießen
oder senden eine Mail an: 

Mein Name hat sich geändert. Wie erhalte ich eine neue JLU-Chipkarte?

Anträge für Änderungen von Personendaten stellen Sie beim Personaldezernat. Die für Sie zuständige Abteilung im Personaldezernat wird Ihren Antrag bearbeiten und die Informationen im Personalsystem hinterlegen.

Anschließend senden Sie eine E-Mail für die (Neu)-Austellung eines Ausweis für Bedienstete an:

Chipkarte 

Wo kann ich meinen Ausweis für Bedienstete zurückgeben?

Sie können Ihre JLU-Chipkarte an der Servicetheke des Hochschulrechenzentrums (HRZ) zurückgeben oder an diese Adresse versenden:
Hochschulrechenzentrum der Justus-Liebig-Universität Gießen
Servicetheke Raum 62
Heinrich-Buff-Ring 44
35392 Gießen

Was sind die Nutzungsbedingungen für den Ausweis für Bedienstete?

Keine Übertragbarkeit auf Dritte: Der Ausweis für Bedienstete ist ausschließlich von der auf der Chipkarte genannten Person zu nutzen und ist nicht übertragbar auf Dritte. Bei missbräuchlicher Nutzung wird der Ausweis für Bedienstete umgehend gesperrt und ist zurückzugeben. 

Umgehende Rückgabe nach Ablauf der Befristung: Nach Ablauf des Gültigkeitsdatums (=Ende der Befristung, zum Beispiel bei Ende des Beschäftigungsverhältnisses)  werden die Funktionen der Chipkarte gesperrt. Der Ausweis für Bedienstete ist bei der Servicetheke des Hochschulrechenzentrums (HRZ) zurückzugeben oder an diese Adresse zu senden:

Hochschulrechenzentrum der Justus-Liebig-Universität Gießen
Servicetheke Raum 62
Heinrich-Buff-Ring 44
35392 Gießen

Eventueller Verlust oder Defekt: Der Ausweis für Bedienstete ist sorgsam zu verwahren. Bei Verlust oder Defekt der JLU-Chipkarte ist dies umgehend im IAM-Portal der JLU mitzuteilen, damit die Karte gesperrt werden kann.