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FAQ zur unpersonalisierten Gastkarte (Chipkarte)

Sie sind gastweise an der JLU tätig und benötigen Zugang zu Räumen und / oder Parkplätzen? Wie erhalten Sie eine JLU-Chipkarte? Was müssen Sie bei Verlust oder Defekt tun? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen diese Fragen.

 

Wer bekommt eine unpersonalisierte JLU-Chipkarte und wie erhalte ich sie?

Unpersonalisierte JLU-Chipkarten werden an folgende Personengruppen ausgegeben (=Personen ohne JLU-Personalnummer):

Stipendiatinnen und Stipendiate in den Fachbereichen 01-10 und in den Zentren, Promovierende (nicht eingeschrieben und ohne Arbeitsvertrag), Habilitierende sowie Personen, die einen Dienstleistungsvertrag mit der JLU geschlossen haben und Zugang zu Räumen und / oder Parkplätzen benötigen. Hierzu gehören beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wartungsfirmen, Beratungshäusern oder Lieferanten.

Sie erhalten Ihre JLU-Chipkarte beim Dezernat E. Bitte stellen Sie dort den "Antrag auf unpersonalisierte JLU-Chipkarte". 

Wie bekomme ich Schließberechtigungen?

Sie beantragen gemeinsam mit der Einrichtung, für die Sie tätig sind, den oben genannten "Antrag auf unpersonalisierte JLU-Chipkarte". Bei Ausgabe der JLU-Chipkarte sind alle benötigten Schließberechtigungen dann bereits auf der Chipkarte. Sie haben bereits eine JLU-Chipkarte? Bitte nutzen Sie den Antrag auf Schließberechtigungen für vorhandene JLU-Chipkarten.

Ich habe meine JLU-Chipkarte verloren. Wo melde ich den Verlust?

Melden Sie den Verlust bitte umgehend beim Dezernat E (Schlüsselverwaltung). Die JLU-Chipkarte wird dann gesperrt. Sie erhalten im Nachgang Informationen zum weiteren Vorgehen.

Meine JLU-Chipkarte ist defekt. Wie erhalte ich eine neue JLU-Chipkarte?

Bitte wenden Sie sich an das Dezernat E (Schlüsselverwaltung). Das Team wird den Defekt prüfen und gegebenenfalls die Produktion einer neuen Chipkarte für Sie veranlassen. Die Schlüsselverwaltung der JLU befindet sich in der:

Bismarckstraße 20
35390 Gießen
Erdgeschoss, Raumnummer 3
Link zu JLUmaps: https://www.uni-giessen.de/JLUmaps/jlu.standort.php?id=169944&lang=de

Wo kann ich meine unpersonalisierte JLU-Chipkarte zurückgeben?

Bitte geben Sie Ihre unpersonalisierte JLU-Chipkarte beim Dezernat E (Schlüsselverwaltung) zurück. Aus Nachhaltigkeitsgründen kann sie wiederverwendet werden. Die Schlüsselverwaltung der JLU befindet sich in der:

Bismarckstraße 20
35390 Gießen
Erdgeschoss, Raumnummer 3
Link zu JLUmaps: https://www.uni-giessen.de/JLUmaps/jlu.standort.php?id=169944&lang=de

Was sind die Nutzungsbedingungen für die unpersonalisierte JLU-Chipkarte?

Keine Übertragbarkeit auf Dritte: Der Ausweis für Bedienstete ist ausschließlich von der auf der Chipkarte genannten Person zu nutzen und ist nicht übertragbar auf Dritte. Bei missbräuchlicher Nutzung wird der Ausweis für Bedienstete umgehend gesperrt und ist zurückzugeben.

Umgehende Rückgabe nach Ablauf der Befristung: Nach Ablauf des Gültigkeitsdatums (=Ende der Dienstleistung) werden die Funktionen der Chipkarte gesperrt. 

Bitte geben Sie Ihre unpersonalisierte JLU-Chipkarte beim Dezernat E (Schlüsselverwaltung) zurück oder schicken Sie sie per Post dort hin. Die Adresse lautet:

Bismarckstraße 20
35390 Gießen
Erdgeschoss, Raumnummer 3
Link zu JLUmaps: https://www.uni-giessen.de/JLUmaps/jlu.standort.php?id=169944&lang=de


Eventueller Verlust oder Defekt: Die unpersonalisierte Gastkarte ist sorgsam zu verwahren. Bei Verlust oder Defekt der JLU-Chipkarte ist dies umgehend beim Dezernat E mitzuteilen (Schliessberechtigung-E3) mitzuteilen, damit die Karte gesperrt werden kann.